Familien-News: Unterhalt, Ferienbetreuung, Pflegekinder und Gesundheit im Fokus
Autor: Eltern-Echo Redaktion
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Kategorie: News
Zusammenfassung: Der Pressespiegel beleuchtet eine tragische Suchpanne in Australien, Unterhaltsregeln für Volljährige und Betreuungs- sowie Lernprobleme durch lange Sommerferien.
Pressespiegel: Familien zwischen Sorge, Ferienorganisation und Schulalltag
Australien: Falsche Rettungsnachricht erschüttert Familie einer vermissten Wanderin
Im Nattai-Nationalpark in New South Wales ist die 18-jährige Lily Hooper nach einer achttägigen Suche tot gefunden worden. Die junge Frau, die als erfahrene Wanderin galt, war am 12. August verschwunden; ihr Auto stand nahe dem Ausgangspunkt eines Wanderwegs, während sie selbst in beträchtlicher Entfernung davon und abseits eines Wanderwegs entdeckt wurde. Darüber berichtet die Quelle BILD.
Zunächst hatte die Polizei der Familie mitgeteilt, Lily sei lebend gefunden worden. Die Eltern bereiteten sich darauf vor, ihre Tochter wiederzusehen: Der Vater brachte ihre Gitarre und ihre Lieblingskekse mit, während die Mutter sich die Haare wusch und ihre „guten Turnschuhe“ anzog. Rund 1000 Einsatzkräfte waren an der Suche beteiligt.
Die vermeintliche Rettung wurde auch öffentlich bekannt gegeben. Chris Minns, Premierminister von New South Wales, erwähnte dabei, Lily sei „mit einer halben Flasche Wasser“ gefunden worden. Zehn Minuten später unterbrach er eine Anhörung in Sydney und erklärte: „Ich habe schreckliche Neuigkeiten“, bevor er sich für die falsche Mitteilung entschuldigte und den Tod der jungen Frau bestätigte.
Als mögliche Ursache nennt die Polizei ein Missverständnis bei der Kommunikation. Kommissar Mick Wassing erklärte, Such- und Rettungsmannschaften erhielten häufig Codewörter, damit sensible Informationen nicht über Funk mitgehört werden könnten. Zudem seien die Einsatzkräfte im schwer zugänglichen Gelände mit Handfunkgeräten und Kommunikationsproblemen konfrontiert gewesen.
Wie Lily ums Leben kam, ist bislang unklar. Eine Obduktion soll Zeitpunkt, Ort und Umstände ihres Todes klären; dabei sollen auch die Kommunikationsprobleme während der Suche aufgearbeitet werden.
„Pflegeeltern sind nicht Eltern zweiter Klasse. Sie leisten erstklassige Arbeit und übernehmen Verantwortung“, sagte Sabine Bätzing-Lichtenthäler laut BILD-Bericht in einem anderen Zusammenhang.
Infobox: Lily Hooper verschwand am 12. August im Nattai-Nationalpark. Nach acht Tagen Suche wurde ihre Leiche gefunden, nachdem die Familie zunächst irrtümlich von einer lebenden Rettung ausgegangen war.
Unterhalt ab 18: Ausbildung und eigene Einkünfte entscheiden über den Anspruch
Mit dem 18. Geburtstag endet die Unterhaltspflicht der Eltern nicht automatisch. Nach Angaben von NRWZ.de besteht der Anspruch in der Regel weiter, wenn junge Erwachsene noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung absolvieren oder studieren. Entscheidend ist, ob das Kind seinen Lebensunterhalt bereits selbst bestreiten kann.
Bei volljährigen Kindern verändert sich jedoch die Form der Unterstützung. Während bei Minderjährigen der betreuende Elternteil seinen Anteil üblicherweise durch Versorgung und Betreuung leistet, sind bei Volljährigen beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Wie sich der Betrag zwischen getrennt lebenden Eltern verteilt, hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen ab.
Volljährige müssen ihren Anspruch selbst geltend machen. Ein Elternteil kann den Unterhalt nicht mehr stellvertretend übernehmen; auch eine bisherige Beistandschaft des Jugendamts endet mit dem 18. Geburtstag. Unterhalt kann rückwirkend grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, in dem die Eltern zur Zahlung oder zur Auskunft über ihr Einkommen aufgefordert wurden.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Eltern, der Lebenssituation des Kindes und der Frage, ob es noch im Haushalt der Eltern lebt oder einen eigenen Haushalt führt. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf jährlich aktualisiert. Für volljährige Kinder gelten eigene Bedarfssätze.
| Bereich | Angabe laut NRWZ.de |
|---|---|
| Volljährige im Haushalt der Eltern | 698 Euro monatlich bis 2.100 Euro bis zu 1.396 Euro in der höchsten Einkommensgruppe |
| Studierende mit eigener Wohnung | 990 Euro im Monat |
| Warmmiete im pauschalen Bedarf | bis zu 440 Euro |
| Kindergeld seit dem 1. Januar 2026 | 259 Euro monatlich |
| Angemessener Eigenbedarf der Eltern | mindestens 1.750 Euro im Monat |
| Selbstbehalt privilegierter Volljähriger | 1.450 Euro erwerbstätig beziehungsweise 1.200 Euro nicht erwerbstätig |
Kindergeld wird bei Volljährigen in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet, muss aber vollständig an das Kind weitergereicht werden. Auch Ausbildungsvergütungen, regelmäßige Nebeneinkünfte, BAföG und Stipendien können den Unterhaltsanspruch verringern.
Der Anspruch setzt außerdem voraus, dass junge Erwachsene ihre Ausbildung zielstrebig verfolgen. Lange Orientierungsphasen, grundlose Abbrüche oder wiederholte Fachrichtungswechsel können zum Wegfall des Anspruchs führen. Nach Darstellung der ARAG-Juristen ist jedoch der Einzelfall entscheidend; auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann zur Orientierungsphase zählen.
Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit dem Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Ausnahmen können gelten, wenn mehrere Ausbildungsabschnitte eng zusammenhängen und von Anfang an als einheitlicher Bildungsweg angelegt waren, etwa eine Ausbildung mit anschließendem darauf aufbauenden Studium oder ein fachlich anschließender Masterstudiengang.
Infobox: Volljährigkeit beendet den Unterhaltsanspruch nicht automatisch. Wichtig sind der Ausbildungsweg, eigene Einkünfte, das Kindergeld sowie die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung gegenüber beiden Elternteilen.
Sommerferien weltweit: Eltern kämpfen mit Betreuung und Lernverlust
Während in Deutschland über die Verteilung der Ferientermine gestritten wird, steht in Spanien, Frankreich und den USA vor allem die Dauer der Sommerferien im Mittelpunkt. Eltern müssen die Betreuung organisieren, obwohl sie selbst weiterarbeiten und häufig nur begrenzt Urlaub nehmen können. Das berichtet RP Online.
In Spanien haben Kinder zweieinhalb Monate schulfrei. In den 17 Regionen werden die Schulkalender zwar selbst festgelegt, die großen Ferien liegen jedoch dicht beieinander. Meist endet der Unterricht in der zweiten Junihälfte, Anfang oder Mitte September beginnt die Schule wieder; dazwischen liegen zehn, elf oder fast zwölf schulfreie Wochen.
Familien greifen laut dem Bericht auf Großeltern, Ferienlager und Sommerschulen zurück. Wer keine dieser Möglichkeiten nutzen kann, muss die Urlaubstage zwischen den Eltern aufteilen. Der Familienverband Alianza por la Crianza bezeichnet die Organisation der schulfreien Zeit als „gesellschaftliches Problem“.
Bildungsforscher warnen in Spanien vor Lernverlusten während der langen Pause. Besonders Fähigkeiten, die über Wochen wenig gebraucht werden, könnten nachlassen; besonders deutlich zeige sich dies in der Mathematik. Pädagogen betonen zugleich, dass Kinder nach einem langen Schuljahr Erholung brauchen. Die Bildungsexpertin Alejandra Melús spricht sich für spielerisches Lernen und Erholung aus, nicht für Arbeitsblätter und Nachhilfe in den Ferien.
Eine Verkürzung der Sommerferien wird zudem durch die Hitze erschwert. In Sevilla, Córdoba oder Madrid sind Temperaturen von 40 Grad im Juni und Anfang September laut RP Online längst keine Seltenheit. Viele ältere Schulgebäude seien darauf nicht ausreichend vorbereitet und hätten oftmals keine Klimaanlagen.
In Frankreich sind Juli und August komplett frei, also acht Wochen. Wegen Abiturprüfungen und des Mittelstufenabschlusses endet der Unterricht an vielen Schulen bereits im Juni, sodass die Sommerpause oft zehn Wochen dauert. Präsident Emmanuel Macron schlug vor, schon im August wieder mit dem Unterricht zu beginnen und etwas später in die Ferien zu starten.
Auch in Frankreich erschwert die lange Pause die Kinderbetreuung. Schulen bieten zwar „centres aérés“ an, in denen Kinder spielen, basteln oder Sport machen, doch nach Skandalen um sexuelle Gewalt in der Kinderbetreuung an Schulen suchen Eltern nach anderen Lösungen. Laut einer Umfrage des Fernsehsenders TF1 lehnen rund zwei Drittel der Eltern kürzere Sommerferien ab und wünschen sich stattdessen selbst mehr Urlaub.
Nach Angaben des europäischen Bildungsinformationsnetzwerks Eurydice gehörte Frankreich zu den Ländern mit den meisten Ferientagen. 2023 belegte Frankreich mit 121 Ferientagen den siebten Platz in Europa; Norwegen, die Niederlande und Dänemark kamen dagegen auf 87 Ferientage. Im Jahresverlauf gibt es in Frankreich alle sieben Wochen zwei Wochen frei.
In den USA dauern die Sommerferien je nach Schuldistrikt bis zu drei Monate. Sie reichen vom Memorial Day Ende Mai bis zum Labor Day Anfang September. Da berufstätige Eltern im Schnitt nicht mehr als zwei Wochen Urlaub haben, werden Sommercamps zu einer wichtigen, zugleich aber teuren Betreuungsmöglichkeit.
Der Soziologe Karl Alexander von der Johns-Hopkins-Universität stellte in der Baltimore-Längsschnittstudie fest, dass im Sommer „bis zu zwei Drittel des Bildungsgefälles zwischen den Schichten” entstehen. Die Brookings Institution schätzt den Lernabstand zu Beginn des neuen Schuljahrs auf 25 bis 30 Prozent.
Zusätzliche Belastungen entstehen für Familien, deren Kinder während des Schuljahres kostenloses oder verbilligtes Mittagessen erhalten. In den Ferien entfällt diese Schulspeisung für 21 Millionen Schüler. Zugleich wurden laut RP Online seit Juli 2025 von der Trump-Regierung mehr als sechs Milliarden Dollar an Bundesmitteln unter anderem für Nachmittags- und Sommerprogramme gestrichen.
| Land | Ferienangaben | Weitere Angaben |
|---|---|---|
| Spanien | zehn, elf oder fast zwölf schulfreie Wochen | 17 Regionen legen Schulkalender selbst fest |
| Frankreich | acht Wochen im Juli und August; oft zehn Wochen | 121 Ferientage 2023 |
| Norwegen, Niederlande und Dänemark | 87 Ferientage | Angabe für 2023 |
| USA | bis zu drei Monate | 21 Millionen Schüler erhalten während des Schuljahres kostenloses oder verbilligtes Mittagessen |
Infobox: Lange Sommerferien schaffen in mehreren Ländern Betreuungsprobleme und können soziale Unterschiede beim Lernen verstärken. Gleichzeitig stehen Forderungen nach kürzeren Ferien dem Erholungsbedarf der Kinder und klimatischen Bedingungen entgegen.
Rheinland-Pfalz: Ministerin will Rechte von Pflegekindern und Pflegeeltern stärken
Die rheinland-pfälzische Familien- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler will die Rechte von Pflegekindern und Pflegeeltern stärken. Anfang kommenden Jahres soll nach Angaben von n-tv.de ein Dialog für Pflegekinder ins Leben gerufen werden, zu dem Vertreter und Verbände von Pflegekindern und Pflegeeltern sowie weitere Akteure eingeladen werden sollen.
Im Mittelpunkt sollen Rückmeldungen aus der Praxis stehen. Die Ministerin will erfahren, wo sich Pflegekinder nicht richtig gesehen fühlen und an welchen Stellen Pflegeeltern mehr Unterstützung benötigen. Geplant sind außerdem Gespräche mit derzeitigen und ehemaligen Pflegekindern sowie mit Jugendämtern.
Nach Angaben des Ministeriums leben rund 5.000 Pflegekinder in Rheinland-Pfalz. Diese Zahl habe sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu verdoppelt und liege stabil auf hohem Niveau. Der Bedarf an Pflegefamilien sei deshalb weiterhin ungebrochen hoch.
Bätzing-Lichtenthäler fordert, dass Pflegeeltern nicht nur Elternzeit, sondern auch Elterngeld bekommen. Viele Regelungen lägen auf Bundesebene; zugleich wolle sie Verbesserungen erreichen, die vor Ort möglich seien, und im Bund auf Fortschritte drängen.
Die Ministerin verwies auf Familien, die sich seit Jahren um Pflegekinder kümmern, darunter traumatisierte Jungen und Mädchen. Pflegeeltern übernähmen die tägliche Care-Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen, hätten aber bei wichtigen Entscheidungen wie einem Schulwechsel relativ wenig Mitspracherechte.
„Wer Verantwortung übernimmt, muss auch Rechte haben“, sagte Sabine Bätzing-Lichtenthäler laut n-tv.de.
Ein stärkerer Rückhalt für Pflegeeltern könne helfen, mehr Menschen für diese Aufgabe zu gewinnen. Davon würden nach Einschätzung der Ministerin auch die Pflegekinder im Land profitieren.
Infobox: In Rheinland-Pfalz leben rund 5.000 Pflegekinder. Die Landesregierung plant einen Dialog und setzt sich unter anderem für mehr Rechte sowie Elterngeld für Pflegeeltern ein.
Italien: Vierjähriges Mädchen stirbt an Diphtherie
In Palermo ist ein vierjähriges Mädchen an Diphtherie gestorben. Die Eltern hatten die Impfung verweigert; die Staatsanwaltschaft von Palermo ermittelt nun, ob die Krankheit früher hätte erkannt werden können. Darüber berichtet die Frankfurter Rundschau.
Anna Rosa starb in der Nacht zu Mittwoch, dem 19. August, im Kinderspital „Di Cristina“ in Palermo. Diphtherie galt in Italien dank des im Kindesalter obligatorischen Sechsfach-Impfstoffs als ausgerottet. Der letzte Todesfall dieser Art in Europa liegt laut Bericht vier Jahre zurück; damals starb in Spanien ein Kind aus einer ebenfalls impfkritischen Familie.
Nach ersten Untersuchungen scheint Diphtherie die Todesursache zu sein. Das erklärte Domenico Cipoll, ärztlicher Direktor des Ospedale Civico. Das medizinische Personal nahm das Mädchen auf der Intensivstation auf, schloss es an eine Maschine zur extrakorporalen Zirkulation an und setzte eine Hämodialyse ein, um die Wirkung des vom Diphtherie-Bakterium produzierten Toxins abzumildern.
Nach dem Tod wurde für die gesamte Familie im Arbeiterviertel Zen Alarm ausgelöst. Ein vierjähriger Cousin wurde mit ähnlichen Symptomen aufgenommen, befindet sich aber nicht in einem kritischen Zustand. Er ist nachweislich regulär gegen Diphtherie geimpft. Die drei Geschwister von Anna Rosa waren hingegen nicht geimpft und wurden nach einer Entscheidung des Gesundheitsbezirks in Abstimmung mit den Ärzten des Ospedale Civico geimpft.
Die Staatsanwaltschaft ließ den Leichnam für eine Autopsie beschlagnahmen. Die Carabinieri stellten sämtliche Krankenakten sicher. Neben der Entscheidung der Eltern, ihre vier Kinder nicht impfen zu lassen, soll auch geklärt werden, ob die Infektion früher erkannt werden konnte und ob dies das Leben des Mädchens hätte retten können.
Eine Kinderärztin hatte am Dienstag der Vorwoche erstmals einen Diphtherie-Verdacht geäußert und wegen verdächtiger Symptome zur sofortigen Fahrt in eine Klinik geraten. Am 13. August um 22.20 Uhr wurde das Mädchen erstmals in der Notaufnahme des Krankenhauses „Cervello“ aufgenommen. Es litt unter hohem Fieber, Halsschmerzen und Erbrechen; die Ärzte diagnostizierten jedoch eine Mandelentzündung und schickten es mit einem Rezept nach Hause.
Als sich die Symptome mit immer höherem Fieber, Halsschmerzen, Appetitlosigkeit und Erbrechen verschlechterten, brachten die Eltern das Kind zwei Tage später erneut in die Notaufnahme. Dort teilten sie den Ärzten mit, dass es nicht geimpft war. Anschließend wurde das Mädchen auf die besser ausgestattete pädiatrische Intensivstation des „Di Cristina“ verlegt.
Nach drei Tagen mit Behandlungen und lebensrettenden Maßnahmen starb das Kind an einem Multiorganversagen. Die Ermittlungen sollen nun sowohl die medizinische Behandlung als auch die Umstände der nicht erfolgten Impfung untersuchen.
Infobox: Ein vierjähriges Mädchen starb am 19. August in Palermo an Diphtherie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, eine Autopsie wurde angeordnet und die Krankenakten wurden sichergestellt.
Königsdorf: Eltern reichen Petition gegen mögliche Kombiklassen ein
An der Grundschule in Königsdorf sorgen jahrgangskombinierte Klassen für Streit. Eltern forderten ein Umdenken, nachdem der Elternbeirat befürchtet hatte, dass in der Jahrgangsstufe 3/4 nur drei Parallelklassen statt bisher vier eingerichtet werden könnten. Das berichtet der Merkur.
Kombiklassen gehören in Königsdorf seit einigen Jahren zum Schulalltag. Das Modell wird eingesetzt, wenn die Schülerzahlen zurückgehen und durch das Zusammenfassen verschiedener Klassenstufen eine Schulschließung vermieden werden soll. Möglich sind etwa gemeinsame Klassen der ersten und zweiten, der ersten bis dritten oder der dritten und vierten Klasse.
Bislang seien die Eltern mit dieser Lösung zufrieden gewesen. Vor Beginn des neuen Schuljahrs regte sich jedoch Widerstand. Die Eltern starteten eine Petition an das Bayerische Kultusministerium; bis Mitte August wurden 274 Unterschriften geleistet.
Die Elternbeiratsvorsitzende Veronica Jarsch verwies auf mögliche Klassenstärken von 26 Schülerinnen und Schülern und mehr. Dies wäre sowohl für die Kinder als auch für die Lehrkräfte eine erhebliche Herausforderung. Ihrer Darstellung zufolge wechseln sich Drei- und Vierz|||| no
Quellen:
- „Sie lebt!“ Eltern bekommen schönste Nachricht – sie ist falsch
- Unterhalt ab 18: Wann Eltern trotz Volljährigkeit weiter zahlen müssen
- Schulfrei sorgt für Stress: Eltern stöhnen unter monatelangen Ferien
- Rheinland-Pfalz & Saarland: Ministerin: "Pflegeeltern sind nicht Eltern zweiter Klasse"
- Erster Diphtherie-Tod in Europa seit vier Jahren: Vierjährige stirbt – Eltern hatten Impfung verweigert
- Ärger an der Grundschule: Streit um Kombiklassen – Eltern reichen Petition ein