News-Überblick: Eltern zwischen Trennung, Gefahren im Netz und Bildungsentscheidungen
Autor: Eltern-Echo Redaktion
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Kategorie: News
Zusammenfassung: Josefine Scholl spricht über die überraschende Trennung ihrer Eltern, während ein Elternpaar mit Baby einen Bankangriff in Regensburg unverletzt übersteht. Berichte raten Eltern, Kinder bei der Berufsorientierung nicht festzulegen und bei der gefährlichen „Blackout-Challenge“ ruhig das Gespräch zu suchen.
Josefine Scholl spricht über die überraschende Trennung ihrer Eltern
Josefine Scholl berichtet in der Langzeit-Reality-Doku „Born Famous – Fluch oder Segen?“ und im Interview mit der Zeitschrift „Gala“ über die Trennung ihrer Eltern Jessica und Mehmet Scholl. Für sie und ihre Schwester sei das Ehe-Aus im Jahr 2016 völlig unerwartet gekommen.
Mehmet Scholl und seine zweite Frau Jessica trennten sich nach fast zehn Jahren Ehe. Josefine Scholl, die 18 Jahre alt ist und an dem McCune-Albright-Syndrom leidet, beschreibt die Situation als besonders belastend: „Für meine Schwester und mich war es unglaublich schlimm, als sich unsere Eltern getrennt haben.“
Nach ihren Angaben stritten die Eltern nie vor den Kindern. Gerade deshalb sei die Trennung für sie schwer verständlich gewesen. In der Sendung erinnert sie sich daran, in der dritten Klasse nach Hause gekommen zu sein und erfahren zu haben, dass ihr Vater zunächst für ein paar Wochen gehen werde.
Halt habe ihr damals vor allem die Beziehung zu ihrer rund zwei Jahre älteren Schwester Polli gegeben. Heute lebt Josefine bei ihrer Mutter, übernachtet aber gelegentlich auch im Haus ihres Vaters. Die Eltern würden sich inzwischen wieder gut verstehen und herzlich miteinander umgehen.
Auch über ihre Beziehung zu dem Fußballspieler Tom Bischof spricht Josefine Scholl. Der drei Jahre ältere Spieler steht seit 2025 beim FC Bayern unter Vertrag. Josefine unterstützt ihn nach eigener Aussage gerne, lehnt den Begriff „Spielerfrau“ wegen seiner negativen Konnotation jedoch ab.
„Ich mag es, dass Mama und Papa sich gut verstehen. Das war auch Mal anders. Es ist schön, die beiden so herzlich miteinander zu sehen.“ – Josefine Scholl, zitiert von Joyn
Zusammenfassung: Quelle: Joyn. Josefine Scholl schildert die Trennung ihrer Eltern als einschneidendes Erlebnis, berichtet vom Rückhalt durch ihre Schwester und beschreibt das heutige Verhältnis ihrer Eltern als herzlich. „Born Famous – Fluch oder Segen?“ läuft laut Quelle seit 16. Juli; eine weitere Folge wird am 23. Juli um 20:15 Uhr auf ProSieben und Joyn genannt.
Eltern und Baby erleben Angriff in Regensburger Bankfiliale
Ein Elternpaar mit Baby hat einen Angriff in einer Bankfiliale in Regensburg als Kunde miterlebt. Nach Angaben der Polizei blieben die Eltern und das Kind unverletzt.
Wie Robert Fuchs von der Kriminalpolizei Regensburg bei einer Pressekonferenz schilderte, bekamen mehrere Beschäftigte und Kunden die Tat mit. Dazu gehörte auch das Elternpaar mit dem Säugling.
Den Beteiligten gelang es, gemeinsam mit dem schwer verletzten Opfer in einen anderen Raum zu gelangen. Dort leisteten sie Erste Hilfe. Die inzwischen eingetroffene Polizei brachte die Menschen und das Opfer anschließend über ein Fenster nach draußen.
Der Täter hielt sich zu diesem Zeitpunkt im hinteren Teil der Filiale auf. Das schwer verletzte Opfer starb nach dem Angriff am Vortag an seinen Verletzungen.
Zusammenfassung: Quelle: WELT. Ein Elternpaar mit Baby geriet als Kunde in eine Gewalttat in einer Regensburger Bank, blieb aber unverletzt. Gemeinsam mit anderen Personen leistete es dem schwer verletzten Opfer Erste Hilfe, bevor die Polizei die Beteiligten über ein Fenster aus der Filiale brachte.
Berufsorientierung: Eltern sollen Kinder nicht auf das Gymnasium festlegen
Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Bedeutung der Eltern bei der beruflichen Orientierung von Jugendlichen. Im Mittelpunkt steht die Forderung, die Stärken eines Kindes realistisch zu betrachten und die Berufsausbildung nicht als schlechtere Alternative zur akademischen Bildung zu behandeln.
Der Schweizer Bildungsforscher Stefan Wolter warnt in einem Interview mit der Basler Zeitung vor einem Rückgang der Berufslehre. Wenn immer weniger Jugendliche eine Berufsausbildung wählten, könnten sich auch Jugendliche für die Allgemeinbildung entscheiden, die eigentlich gerne eine Berufslehre gemacht hätten, um nicht als „Übriggebliebene“ zu gelten.
Nach Angaben der Bertelsmann-Studie „Ausbildungsperspektiven 2026“ wollen 14 Prozent der Jugendlichen auf jeden Fall eine Berufsausbildung aufnehmen. Weitere 50 Prozent ziehen dies zumindest vielleicht in Betracht. Der Anteil von Jugendlichen mit Gymnasialbesuch unter den Auszubildenden ist seit 2022 leicht rückläufig.
Fabian Schaffer von der Bertelsmann-Stiftung betont zugleich, dass 2024 noch mehr Ausbildungsbeginnende mit Abitur als mit erstem Abschluss registriert worden seien. Mehr als ein Viertel der Gymnasiasten und Gymnasiastinnen fühlte sich von der Schule jedoch nicht ausreichend über Ausbildungsberufe und Studium informiert. Fast ebenso viele wünschten sich zusätzliche Unterstützung bei der beruflichen Orientierung.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Ausbildung als sichere Entscheidung | 14 Prozent wollen auf jeden Fall eine Berufsausbildung aufnehmen |
| Ausbildung als mögliche Entscheidung | 50 Prozent ziehen eine Berufsausbildung zumindest vielleicht in Betracht |
| Unbesetzte Azubi-Stellen | rund 54.400 |
| Erfolglose Bewerberinnen und Bewerber | etwa 84.000 |
| Anstieg | 19 Prozent |
| Zweifel an den Chancen auf eine Lehrstelle | 38 Prozent der Jugendlichen mit niedrigem Schulabschluss |
Im vergangenen Jahr blieben laut Bericht rund 54.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, während etwa 84.000 Bewerberinnen und Bewerber erfolglos blieben. Die Bertelsmann-Stiftung fordert deshalb, bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen praktische Fähigkeiten, Motivation und Entwicklungspotenziale stärker zu berücksichtigen als ausschließlich Schulnoten und formale Abschlüsse.
Eltern übernehmen der Studie zufolge meist eine unterstützende Funktion. Jugendliche auf dem Gymnasium fühlten sich jedoch insbesondere durch ihre Eltern unter Druck gesetzt, einen bestimmten Bildungsweg einzuschlagen. Fabian Schaffer plädiert dafür, alle nachschulischen Optionen zu besprechen und Studium und Ausbildung nicht gegeneinander auszuspielen.
„Grundsätzlich sollte das Ziel einer erfolgreichen beruflichen Orientierung innerhalb und außerhalb der Schule darin bestehen, junge Menschen zu einer informierten und selbstbestimmten Entscheidung über ihre berufliche Zukunft zu befähigen.“ – Fabian Schaffer, zitiert von der Frankfurter Rundschau
Zusammenfassung: Quelle: Frankfurter Rundschau. Eltern beeinflussen die berufliche Orientierung ihrer Kinder maßgeblich, sollten dabei aber keinen Bildungsweg erzwingen. Der Bericht stellt die Berufsausbildung als gleichwertige Option dar und verweist auf unbesetzte Ausbildungsstellen, erfolglose Bewerbungen und Informationsdefizite.
„Blackout-Challenge“: Erziehungsberaterin rät Eltern zu Ruhe und Gesprächen
Die Saarbrücker Zeitung berichtet über den Umgang mit der sogenannten „Blackout-Challenge“. Die gefährliche Mutprobe wird auch als „Choking Game“ bezeichnet und besteht darin, sich selbst oder gegenseitig so lange die Luft abzuschnüren oder zu würgen, bis durch Sauerstoffmangel eine kurze Bewusstlosigkeit beziehungsweise ein Ohnmachtsanfall eintritt.
Erziehungs- und Familienberaterin Kira Liebmann rät Eltern davon ab, bei einem Verdacht sofort panisch oder wütend zu reagieren. Zunächst sollten sie Ruhe bewahren und klären, was genau passiert ist: ob das eigene Kind selbst teilgenommen hat, nur dabei war oder lediglich von einem Vorfall gehört hat.
Wenn sich das Kind selbst gewürgt habe, sollten Eltern laut Liebmann nicht unmittelbar schimpfen. Sie sollten sich zunächst sammeln und das Gespräch führen, sobald die ersten Emotionen nachgelassen haben. Dabei könne gefragt werden, ob Gruppenzwang, eine eigene Idee oder ein Aufruf in sozialen Medien dahinterstand.
Wurde das Kind Zeuge eines Vorfalls, sollten Eltern ebenfalls zunächst die Situation einordnen. Zu klären sei, wer beteiligt war, was genau geschah, ob ein Kind ohnmächtig wurde und wie lange die Bewusstlosigkeit dauerte. Je nach Situation könnten auch Klassenlehrkraft, Schulpsychologe oder andere Eltern einbezogen werden.
- Ruhe bewahren und nicht sofort losschimpfen.
- Nach dem genauen Ablauf und den Gründen fragen.
- Risiken und mögliche Konsequenzen erklären.
- Bei Bedarf Klassenlehrkraft, Schulpsychologen oder Kinderarzt einbeziehen.
- Am Thema dranbleiben, ohne das Kind täglich damit zu bedrängen.
Besonders gefährlich sei die Challenge nach Einschätzung der Beraterin in der Nähe von Wasser. Eltern könnten ihre Sorgen deutlich machen und an die Vernunft appellieren. In manchen Fällen könne es helfen, wenn eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt die gesundheitlichen Gefahren erklärt.
Auch nach dem ersten Gespräch sollten Eltern aufmerksam bleiben und die Vertrauensbasis stärken. Liebmann empfiehlt, sich gelegentlich danach zu erkundigen, ob das Kind von weiteren Fällen gehört hat, ohne es täglich mit dem Thema zu konfrontieren. Aktuelle Fälle meldete die Polizei laut Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern.
„Stattdessen sollten Eltern erst einmal nicht vollkommen panisch reagieren und Ruhe bewahren.“ – Kira Liebmann, zitiert von der Saarbrücker Zeitung
Zusammenfassung: Quelle: Saarbrücker Zeitung. Die „Blackout-Challenge“ ist eine lebensgefährliche Internet-Mutprobe, bei der Sauerstoffmangel eine Bewusstlosigkeit auslösen soll. Eltern sollten ruhig bleiben, den Ablauf klären, offen mit ihrem Kind sprechen und bei Bedarf fachliche Unterstützung hinzuziehen.
Gericht weist Anspruch auf Wunschgymnasium zurück
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Eilanträge von zwei Schülern abgelehnt, die trotz eines erfolglosen Losverfahrens die fünfte Klasse an ihrem Wunschgymnasium beginnen wollten. Die Beschlüsse ergingen am 15. Juli durch zwei Einzelrichter der 6. Kammer.
Nach Angaben von News4teachers erhielten die beiden Schüler im Losverfahren keinen Platz an ihrer bevorzugten Schule. Das Gericht stellte fest, dass kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule besteht, wenn eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist.
Voraussetzung sei außerdem, dass das Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Kapazitäten der gewünschten Schule ausgeschöpft sind. In diesem Fall bestehe kein weiterer Anspruch auf Aufnahme.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Zusammenfassung: Quelle: News4teachers. Das Verwaltungsgericht Hannover verwehrte zwei Schülern die Aufnahme an ihrem Wunschgymnasium, weil das Losverfahren keinen Platz ergeben hatte. Nach Auffassung des Gerichts genügt eine zumutbar erreichbare Schule derselben Schulform, sofern das Verfahren korrekt war und die Kapazitäten ausgeschöpft sind.
Kinderschutz im Netz: Politik nimmt Plattformen stärker in den Blick
Heise online beschäftigt sich in der Podcast-Reihe „c’t uplink“ mit Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet und mit den politischen Reaktionen darauf. Themen sind unter anderem Mobbing, Cybergrooming und suchtfördernde Algorithmen.
Für die c’t-Ausgabe 16/2026 haben sich Jo Bager und Holger Bleich mit der Sicherheit digitaler Medien für Heranwachsende und möglichen Schutzmaßnahmen beschäftigt. Im Podcast diskutieren sie mit Greta Friedrich auch über die Rolle der EU-Kommission und über die Frage, wie Plattformen wie TikTok und Instagram Verantwortung übernehmen sollen.
Holger Bleich spricht von einem Paradigmenwechsel in der Politik. Der Blick richte sich nun stärker auf die digitalen Dienste selbst, unter anderem im Zusammenhang mit einem möglichen Social-Media-Verbot. Dienste wie TikTok, Instagram und andere Plattformen hätten bisher nur unzureichend versucht, junge Nutzer zu schützen.
„In der Politik gibt es gerade einen Paradigmenwechsel, man guckt jetzt eher auf die digitalen Dienste selbst – Stichwort Social-Media-Verbot.“ – Holger Bleich, zitiert von Heise online
Da politische Entscheidungen und deren Umsetzung Zeit benötigen, sollten auch Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche selbst mit den Gefahren umgehen können. Kinder kommen laut Bericht früh mit digitalen Medien in Kontakt; spätestens ab der weiterführenden Schule verfügen sie häufig über ein eigenes Smartphone.
Jo Bager empfiehlt Eltern, Interesse an der digitalen Lebenswelt ihrer Kinder zu zeigen und nicht sofort zu bewerten. Offene Fragen könnten helfen, herauszufinden, welche Inhalte das Kind konsumiert und was es online erlebt.
Heise online nennt verschiedene Beratungs- und Informationsangebote. Für Eltern werden unter anderem klicksafe, medien-kindersicher.de, mediennutzungsvertrag.de, mediensuchthilfe.info, ISES! Kids Onlinetraining und SCHAU HIN! aufgeführt. Für Kinder und Jugendliche werden unter anderem Nummer gegen Kummer, JugendNotmail, Ins Netz gehen, ZEBRA, Cybermobbing Hilfe, jugendschutz.net und JUUUPORT genannt.
| Thema | Im Bericht genannter Ansatz |
|---|---|
| Plattformverantwortung | Digitale Dienste sollen stärker in den Blick genommen werden |
| Elternkommunikation | Interesse zeigen und offen nachfragen |
| Unterstützung für Eltern | Informationsseiten und Beratungsangebote nutzen |
| Unterstützung für Kinder und Jugendliche | Beratungsstellen und Meldestellen bei Problemen im Netz nutzen |
Der Beitrag verweist außerdem auf die c’t-Ausgabe 16/2026 mit weiteren Details, Checklisten und Tipps für Eltern und Jugendliche. Darin geht es um Jugendschutz im Netz, Medienerziehung und den Umgang mit Problemen wie Cybermobbing und Cybergrooming.
Zusammenfassung: Quelle: heise online. Politik und EU-Kommission befassen sich verstärkt mit dem Schutz junger Menschen auf digitalen Plattformen. Bis neue Regeln greifen, sollen Eltern durch offene Kommunikation, altersgerechte Geräteeinstellungen und Beratungsangebote dazu beitragen, Risiken im Netz zu begrenzen.
Quellen:
- So schockiert war "Born Famous"-Star Josefine Scholl über Liebes-Aus ihrer berühmten Eltern
- Eltern und Baby bei Angriff als Kunden in Bank
- „Übriggeblieben“: Viele Eltern machen bei ihren Kindern am Gymnasium einen Fehler
- „Blackout-Challenge“: So bewahren Eltern einen kühlen Kopf
- Kein Anspruch auf Wunschschule: Gericht weist Eltern-Ansinnen zurück
- Kinderschutz im Netz: Was die Politik plant, was Eltern tun können | c’t uplink