Eltern kämpfen verzweifelt gegen die Schließung der Kita "Ilsespatzen" im Harz

03.02.2025 44 mal gelesen 0 Kommentare

Elternprotest gegen Kita-Schließung in Bühne

Laut einem Bericht des MDR kämpfen Eltern im Harz energisch für den Erhalt der kleinen Kita "Ilsespatzen" in Bühne, die von Schließungsplänen bedroht ist. Die Einheitsgemeinde Osterwieck sieht sich aufgrund steigender Kosten und sinkender Geburtenzahlen gezwungen, ihre Kinderbetreuung neu zu organisieren. Während Hauptamtsleiter Peter Eisemann betont, dass es noch keinen offiziellen Beschluss zur Schließung gibt, äußern viele Eltern große Sorge um die Zukunft ihrer Kinder.

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Die Mutter Julia Schröder kritisiert: „Das ist unter aller Sau! Unsere Kinder sind die Zukunft.“ Auch andere Familien befürchten negative Auswirkungen auf das Dorfleben und beklagen mangelnde Alternativen. Trotz einer Auslastung von nur 60 Prozent argumentieren sie mit dem guten Zustand der Einrichtung im Vergleich zu anderen Kitas in Osterwieck. Der Sozialausschuss wird am 4. Februar über mögliche Maßnahmen beraten – ein Termin, bei dem lautstarker Protest angekündigt wurde.

Müssen Kinder für Pflegekosten ihrer Eltern zahlen?

T-Online beleuchtet eine wichtige Frage: Wann müssen erwachsene Kinder finanziell für die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern einspringen? Laut §1601 BGB besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie. Doch seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 greift diese Pflicht erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Kind.

Sollte diese Grenze überschritten werden, erfolgt eine Berechnung anhand des Nettoeinkommens nach Abzug diverser Belastungen wie Krankenkosten oder Altersvorsorgeaufwendungen sowie eines Selbstbehalts von mindestens 2650 Euro monatlich (Stand: Urteil vom Oktober 2023). Liegt das Einkommen darunter oder reicht auch dieses nicht aus, übernimmt der Staat durch Leistungen wie Hilfe zur Pflege.

Bessere Noten trotz Schlafmangel? Tipps für Spätschläfer-Kinder

Der Merkur berichtet über neue Erkenntnisse zum Einfluss des Chronotyps auf schulische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen. Viele Schüler leiden unter chronischem Schlafmangel, da ihr biologischer Rhythmus oft später liegt, als Schulanfangszeiten erlauben würden – insbesondere sogenannte "Eulen", also Spätaufsteher.

Chronobiologe Till Roenneberg empfiehlt daher dringend: Jugendliche sollten am Wochenende ausschlafen dürfen, um Defizite aufzuholen – jedoch idealerweise bei Tageslicht, statt in verdunkelten Zimmern. Andernfalls könne sich ihre innere Uhr weiter verschieben und langfristig Konzentrationsprobleme verursachen.

Erschöpfende Liebe: Alltag mit behinderten Kindern

SRF schildert eindrucksvoll den Alltag einer Familie mit einem schwerbehinderten Kind namens Michelle. Das Mädchen leidet am CDKL5-Gendefekt und benötigt rund um die Uhr Betreuung durch ihre Eltern Manuela und Patric sowie spezialisierte Schulen und Therapien.
Trotz anfänglicher Trauer haben beide gelernt, Freude an ihrem besonderen Leben zu finden – sei es durch Reisen oder kleine Alltagsmomente voller bedingungsloser Liebe. Doch bleibt dieser Lebensstil kräftezehrend; regelmäßige Entlastungsmöglichkeiten sind essenziell notwendig!

Kampf ums Gymnasium in Ostholstein

Laut Lübecker Nachrichten bevorzugt fast jede zweite Familie im Kreis Ostholstein weiterhin das Gymnasium als weiterführende Schule für ihr Kind – selbst wenn längere Anfahrtswege nötig wären. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe fallen dabei deutlich hinter die Erwartungen vieler Bildungspolitiker vor Ort zurück.

Betrunken Auto gefahren: Jugendlicher baut Unfall kurz vorm Führerscheinabschluss

Wie die Augsburger Allgemeine meldete: Ein 17-jähriger Junge schnappte sich nachts heimlich die Autoschlüssel aus der elterlichen Garage, verlor in der Umgebung von Dietersburg die Kontrolle und landete schließlich mit dem Fahrzeug auf dem Dach! Glücklicherweise blieb er unverletzt, musste jedoch seine Prüfbescheinigung für begleitetes Fahren sofort abgeben. Nur wenige Wochen später hätte er regulär alleine fahren dürfen.

Quellen:

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