Elternzeit-Modelle: Welche Optionen gibt es für Mütter und Väter?

08.01.2024 08:00 196 mal gelesen Lesezeit: 13 Minuten 0 Kommentare

Thema in Kurzform

  • Eltern können Elternzeit gemeinsam oder abwechselnd nehmen, wobei sie zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können.
  • Mütter und Väter haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die bis zum achten Lebensjahr des Kindes flexibel aufgeteilt werden kann.
  • Einige Unternehmen bieten spezielle Elternzeit-Modelle wie Job-Sharing oder Home-Office-Optionen an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

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Elternzeit-Modelle im Überblick: Was Sie wissen müssen

Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase, die Eltern ermöglicht, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen, ohne Sorgen um den Verlust ihres Arbeitsplatzes haben zu müssen. In Deutschland sind die Rahmenbedingungen der Elternzeit klar im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) definiert. Eltern haben dabei verschiedene Modelle zur Auswahl, die es ihnen erlauben, Zeit mit ihrem Nachwuchs zu verbringen und gleichzeitig ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Grundsätzlich stehen jedem Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Die genutzte Zeit muss nicht am Stück genommen werden, sondern lässt sich in mehrere Abschnitte unterteilen. Überdies besteht die Möglichkeit, dass beide Elternteile ihre Elternzeiten teilweise gemeinsam nutzen, um so als Familie eine besonders intensive Zeit zu erleben. Dabei ist jedoch die Absprache mit dem Arbeitgeber und die fristgemäße Ankündigung der geplanten Elternzeitabschnitte unerlässlich.

Ein weiterer bedeutender Aspekt für Eltern ist die finanzielle Unterstützung in Form von Elterngeld. Dieses wird zur finanziellen Entlastung in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes ausgezahlt, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elternzeit beanspruchen – bekannt als die Partnermonate. Je nach Modell, seien es Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, können Eltern zwischen einem höheren Betrag für eine kürzere Dauer und einem geringeren Betrag für eine verlängerte Dauer der Elternzeit wählen.

In Kombination mit ElterngeldPlus ist es sogar möglich, in Teilzeit zu arbeiten und somit flexibel auf die Bedürfnisse der Familie zu reagieren. Diese Optionen bieten Eltern den nötigen Spielraum, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen und zugleich ihr Einkommen teilweise sicherzustellen.

„Elternzeit ist nicht nur eine Auszeit vom Beruf, sondern auch eine Investition in die Familie. Die verschiedenen Modelle ermöglichen es uns, diese wichtige Zeit optimal zu nutzen.“

Zu beachten ist, dass die Wahl des Elternzeit-Modells weitreichende Konsequenzen für den beruflichen Alltag und die finanzielle Planung der Familie haben kann. Daher ist eine umfassende Information und entscheidungsvorbereitende Beratung empfehlenswert, um das passende Modell für die persönliche Situation zu finden.

Grundlagen der Elternzeit: Dauer und Anspruch pro Kind

Die Elternzeit bietet Müttern und Vätern in Deutschland die Möglichkeit, sich bis zu drei Jahre pro Kind und pro Elternteil unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass Eltern die ersten Jahre ihres Kindes aktiv mitgestalten können.

Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Anspruch pro Kind gewährt wird. Das bedeutet, bei Mehrlingsgeburten oder wenn ein weiteres Kind geboren wird, während ein Elternteil noch in Elternzeit für ein älteres Kind ist, erweitert sich der Anspruch entsprechend.

Anspruch Beschreibung
3 Jahre Elternzeit Pro Elternteil und Kind, bis das Kind drei Jahre alt ist
Mehrere Kinder Bei Mehrlingen oder weiteren Geburten erneuter Anspruch

Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer. Das bietet eine Absicherung, sodass Eltern ohne Bedenken diese Zeit nutzen können. Darüber hinaus kann die Elternzeit flexibel aufgeteilt werden: in bis zu drei Zeitabschnitte, wobei für zusätzliche Aufteilungen das Einverständnis des Arbeitgebers notwendig ist.

Ein Aspekt, der bei der Planung der Elternzeit beachtet werden muss, ist die Bindung an die angemeldete Aufteilung für zwei Jahre. Es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, beispielsweise wenn eine Mutter direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nimmt. In diesem Fall kann die Bindungsfrist um die Dauer des Mutterschutzes verkürzt werden.

Es wird Eltern empfohlen, sich rechtzeitig vor der Geburt über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, um die Elternzeit optimal für ihre individuelle Lebenssituation zu planen. Die rechtzeitige Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber spielt dabei eine wesentliche Rolle und sollte form- und fristgerecht erfolgen.

Flexible Gestaltung der Elternzeit: Aufteilung und Anmeldung

Ein wesentlicher Vorzug der deutschen Elternzeit ist ihre Flexibilität. Eltern dürfen entscheiden, wie sie die ihnen zustehende Auszeit am besten für ihre Familie nutzen. So ist es möglich, die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufzuteilen. Flexibilität zeigt sich auch darin, dass mit Zustimmung des Arbeitgebers weitere Aufteilungen möglich sind. Dies erlaubt es den Familien, auf unvorhersehbare Ereignisse oder sich ändernde Lebensumstände zu reagieren.

Das Verfahren für die Anmeldung der Elternzeit ist klar geregelt. Um die Elternzeit zu beantragen, muss der Arbeitnehmer:

  1. Eine schriftliche Ankündigung an den Arbeitgeber senden.
  2. Die Ankündigung muss sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen.
  3. Die geplante Verteilung der Elternzeit auf die einzelnen Zeitabschnitte klar darlegen.

Es ist wichtig, dass die Planung sorgfältig und so früh wie möglich erfolgt, um dem Arbeitgeber genügend Zeit für die organisatorische Anpassung zu geben. Gleichzeitig verleiht es den Eltern Sicherheit über ihren Anspruch und die Zeiträume, in denen sie ihrem Kind ungestörte Aufmerksamkeit schenken können.

„Durch eine flexible Aufteilung der Elternzeit kann ich Phasen intensiver Kinderbetreuung mit meinen beruflichen Ambitionen vereinbaren. Eine sorgfältige Planung und Absprache mit meinem Arbeitgeber waren dafür essenziell.“

Letztlich ist die Entscheidung zur Aufteilung der Elternzeit eine sehr persönliche. Sie sollte sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die beruflichen Perspektiven und die familiäre Finanzplanung einbeziehen. So kann die Elternzeit zu einem Erfolg für die ganze Familie werden.

Elternzeit nach dem dritten Geburtstag: Optionen und Voraussetzungen

Nach dem dritten Geburtstag des Kindes verändert sich die Situation bezüglich der Elternzeit. Eltern haben noch immer die Möglichkeit, nicht genutzte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Bis zum achten Lebensjahr des Kindes besteht das Recht, die restlichen 24 Monate Elternzeit zu nutzen. Dies bietet Eltern eine großartige Chance, auch im späteren Kindesalter eine intensive Bindung zu pflegen und maßgeblich an der Erziehung teilzuhaben.

Es existieren jedoch bestimmte Voraussetzungen:

  • Die Elternzeit für diesen Zeitraum muss spätestens 13 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
  • Für die Inanspruchnahme ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Im Gegensatz zu den ersten drei Jahren, in denen die Elternzeitansprüche weitestgehend vom Arbeitgeber akzeptiert werden müssen, kann er die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Frist für eine Ablehnung des Arbeitgebers beträgt acht Wochen nach Antragstellung.

Die flexible Handhabung der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes ist nicht nur für die familieninterne Planung relevant, sondern auch beruflich von Vorteil: Eltern können sich erneut auf das Berufsleben konzentrieren und dennoch präsent bleiben, solange das Kind besondere Unterstützung benötigt.

„Die mögliche Elternzeit nach dem dritten Geburtstag hat mir den Einstieg in den Beruf erleichtert, ohne dass ich auf kostbare Zeit mit meinem Kind verzichten musste.“

Um die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag optimal zu nutzen, sollten sich Eltern frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber austauschen. So lässt sich eine Lösung finden, die sowohl die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt als auch den Bedürfnissen der Familie gerecht wird.

Die Rolle des Arbeitgebers: Zustimmung und Ablehnungsgründe

Die Rolle des Arbeitgebers bei der Gewährung der Elternzeit ist entscheidend. Während der ersten drei Jahre des Kindes hat der Arbeitgeber wenig Spielraum, die Gewährung der Elternzeit abzulehnen. Es ist hauptsächlich eine formale Angelegenheit, in der der Arbeitgeber über die Pläne des Mitarbeiters informiert wird. Allerdings gewinnen Zustimmung und mögliche Ablehnungsgründe nach dem dritten Geburtstag des Kindes an Gewicht.

Für die Zeitabschnitte der Elternzeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes benötigen die Eltern die Zustimmung des Arbeitgebers. Hierbei kann der Arbeitgeber die Zustimmung verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Was genau einen dringenden betrieblichen Grund darstellt, kann von Fall zu Fall variieren, aber Beispiele umfassen:

  • Erhebliche Beeinträchtigung von Geschäftsabläufen
  • Unüberwindbare Organisationsschwierigkeiten in der Personalplanung
  • Wesentliche wirtschaftliche Nachteile für das Unternehmen

Bei der Anmeldung der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes, ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb einer Frist von acht Wochen zu reagieren. Kann der Arbeitgeber einen der oben genannten Gründe glaubhaft machen, ist eine Ablehnung des Antrags möglich. Dieses Verfahren stellt sicher, dass sowohl die Interessen der Eltern als auch die des Unternehmens angemessen berücksichtigt werden.

„Die Absprache mit meinem Arbeitgeber war ein Schlüssel zum Erfolg. Dank offener Kommunikation konnte ich meine Elternzeit planen und gleichzeitig meinem Arbeitgeber genügend Zeit lassen, um organisatorische Maßnahmen zu treffen.“

Es ist von großer Bedeutung, dass Eltern die rechtzeitige Ankündigung ihrer Elternzeit einhalten und den offenen Dialog mit dem Arbeitgeber suchen. Dies fördert ein Verständnis für die Bedürfnisse der Eltern und ermöglicht es dem Arbeitgeber, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.

Elternzeit und Elterngeld: Finanzielle Unterstützung für Familien

Während der Elternzeit steht Elternteilen in Deutschland eine finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld zur Verfügung. Die Gestaltung des Elterngeldes trägt der Tatsache Rechnung, dass mit der Elternzeit häufig ein vorübergehender Wegfall des Einkommens verbunden ist. Durch diese Leistung sollen die finanziellen Einschnitte abgemildert und Eltern ermutigt werden, sich für die Betreuung ihres Kindes Zeit zu nehmen.

Das Elterngeld ist in zwei Varianten erhältlich:

  • Basiselterngeld: Gewährt für bis zu 12 Monate und zielt darauf ab, einen Einkommensausfall teilweise zu kompensieren.
  • ElterngeldPlus: Gedacht für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, und kann über einen längeren Zeitraum bezogen werden.

Zur weiteren Unterstützung können Eltern den Partnerschaftsbonus beantragen, der die Gleichberechtigung bei der Aufteilung der Kinderbetreuung fördert. Dieser Bonus kann zusätzliche Monate des Elterngeldes bedeuten, sollten beide Elternteile gleichzeitig und parallel in Teilzeit arbeiten.

Bei der Beantragung des Elterngeldes gilt es, verschiedene Faktoren wie vorausgegangenes Einkommen, Beanspruchungsdauer und individuelle Arbeitszeiten zu berücksichtigen. Hier gilt, je früher eine Beratung und Beantragung erfolgt, umso besser können sich Familien darauf einstellen und ihre Finanzen entsprechend planen.

„Das Elterngeld hat meiner Familie die finanzielle Sicherheit gegeben, die wir während der Elternzeit benötigten. Die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus gab uns die Flexibilität, die wir brauchten, um wieder in die Arbeit einzusteigen, während wir uns weiterhin um unser Kind kümmerten.“

Die finanzielle Unterstützung durch Elterngeld ist ein wichtiges Fundament der deutschen Familienpolitik. Sie trägt dazu bei, dass Eltern sich für eine bewusste Familienzeit entscheiden können, ohne unverhältnismäßige finanzielle Verluste befürchten zu müssen.

Partnermonate und Elterngeld: Gemeinsam Zeit fürs Kind nehmen

Die sogenannten Partnermonate sind ein zentrales Element der Elterngeldregelung in Deutschland. Sie sollen Anreize schaffen, damit beide Elternteile sich aktiv an der Betreuung des Kindes beteiligen. Dadurch wird die Elternzeit nicht nur als Mütterzeit wahrgenommen, sondern fördert die Teilhabe der Väter am Erziehungsprozess.

Zwei der insgesamt 14 Monate Elterngeld, die einer Familie zustehen, sind speziell den Partnermonaten vorbehalten. Diese können nur in Anspruch genommen werden, wenn sich beide Elternteile entscheiden, in Elternzeit zu gehen. Ziel ist es, zu erreichen, dass Mütter und Väter die Verantwortung für die Kinderbetreuung teilen und dadurch eine stärkere Bindung zum Kind aufbauen.

Familien, die diese Partnermonate nutzen, eröffnen sich neue Möglichkeiten der Familienplanung:

  • Beide Elternteile können Erfahrungen mit der Kinderbetreuung sammeln.
  • Die elterliche Partnerschaft wird durch geteilte Verantwortung gestärkt.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für beide Elternteile verbessert.

Wichtig ist hierbei, dass beide Elternteile nicht gleichzeitig, sondern jeweils mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen müssen, um die gesamten 14 Monate Elterngeld zu erhalten. Geht nur ein Elternteil in Elternzeit, reduziert sich der Anspruch auf 12 Monate.

„Die Entscheidung für die Partnermonate war für uns beide ein Gewinn. Wir haben nicht nur wertvolle Zeit mit unserem Kind verbracht, sondern uns auch die Chance gegeben, unsere Rollen als Eltern neu zu definieren und auszugleichen.“

Diese Regelung bietet einen starken Anreiz, die traditionellen Rollenbilder zu hinterfragen und einer modernen Arbeitsteilung im Haushalt den Weg zu bereiten. Dadurch wird Eltern die Möglichkeit gegeben, sich umfassend und gleichgestellt in die Pflege und Erziehung ihres Kindes einzubringen.

Die Planung der Elternzeit: Wichtige Schritte für Eltern

Ein gut vorbereitetes Vorgehen ist für die erfolgreiche Planung der Elternzeit unerlässlich. Um die Elternzeit optimal zu nutzen und gleichzeitig berufliche Nachteile zu vermeiden, sollten Eltern folgende wichtige Schritte beachten:

  1. Rechtzeitige Information: Machen Sie sich frühzeitig mit den gesetzlichen Regelungen vertraut, um alle Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
  2. Anspruchs-Berechnung: Kalkulieren Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld, um Ihre finanzielle Planung darauf abzustimmen.
  3. Abstimmung mit dem Partner: Planen Sie gemeinsam, wie die Elternzeit zwischen Ihnen aufgeteilt werden kann, um die Vorteile der Partnermonate zu nutzen.
  4. Terminierung: Legen Sie die gewünschten Zeitabschnitte fest und berücksichtigen Sie dabei die Bedürfnisse Ihres Kindes und die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes.
  5. Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Nehmen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber auf und melden Sie Ihre geplante Elternzeit an.
  6. Antragstellung: Stellen Sie alle erforderlichen Anträge für das Elterngeld und eventuelle andere Unterstützungsleistungen.

Die Planung sollte dabei immer eine Balance zwischen der Zeit für das Kind, den eigenen Karriereplänen und den finanziellen Erfordernissen der Familie finden. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist dabei genauso wichtig wie Klarheit und Übereinstimmung mit dem Partner über die Gestaltung dieser Auszeit.

„Systematische Planung und offene Gespräche mit meinem Arbeitgeber haben die Elternzeit für uns zu einem positiven Erlebnis gemacht. Wir konnten sowohl die Bedürfnisse unserer Tochter als auch unsere beruflichen Verpflichtungen im Blick behalten.“

Je strukturierter und fundierter die Planung der Elternzeit ausgeführt wird, umso reibungsloser verläuft diese besondere Lebensphase und umso mehr können Eltern und Kinder davon profitieren.

Elternzeitmodelle in der Praxis: Beispiele und Erfahrungen

Die Theorie der Elternzeit ist umfangreich, doch wie sieht es mit der Anwendung in der Praxis aus? Viele Familien haben bereits von den verschiedenen Elternzeitmodellen Gebrauch gemacht und damit unterschiedlichste Erfahrungen gesammelt. Hier sind einige Beispiele, wie Elternzeitmodelle im Alltag aussehen können:

  • Eine Mutter nimmt direkt nach dem Mutterschutz die vollen drei Jahre Elternzeit, während der Vater zunächst weiterarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt zwei Partnermonate in Anspruch nimmt.
  • Beide Elternteile gehen gleich nach der Geburt in gemeinsame Elternzeit und teilen sich die ersten 14 Monate, um das Basiselterngeld optimal zu nutzen.
  • Eine Familie entscheidet sich für das ElterngeldPlus und beide Elternteile gehen gleichzeitig in Teilzeitarbeit, um mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen, aber auch das Familieneinkommen sicherzustellen.

Die Entscheidung für ein spezifisches Modell hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Karriereplänen der Eltern, den finanziellen Voraussetzungen und nicht zuletzt den Bedürfnissen des Kindes.

„Die Elternzeit gab uns die Flexibilität, die wir als berufstätige Eltern brauchten. Wir konnten unsere Arbeitszeiten reduzieren und hatten dadurch mehr Zeit für unser Kind. Jede Familie sollte das Modell finden, das zu ihr passt.“

Es zeigt sich, dass es kein universelles Modell gibt, das für alle Familien passt. Vielmehr geht es darum, das bestehende Angebot zu nutzen und nach kluger Überlegung ein individuelles Konzept zu erstellen. Gutes Timing, Abwägung aller Optionen und persönliche Abstimmung sind Schlüssel zum Erfolg einer harmonischen und befriedigenden Elternzeit.

Fazit: Das passende Elternzeit-Modell für Ihre Familie finden

Es gibt eine Vielzahl an Modellen für die Elternzeit, und die ideale Variante unterscheidet sich von Familie zu Familie. Die Flexibilität des deutschen Elternzeit-Systems bietet zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, die es Eltern ermöglichen, einen Rhythmus zu finden, der ihren beruflichen und privaten Bedürfnissen gerecht wird und gleichzeitig das Wohl des Kindes im Blick behält.

Essentiell für die Entscheidungsfindung ist es, dass Eltern sich mit sämtlichen Optionen auseinandersetzen und diese gründlich durchdenken. Einbezogen werden müssen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eigene finanzielle Situation sowie die individuellen beruflichen Anforderungen beider Partner.

Nutzen Sie Beratungsangebote, tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus und planen Sie proaktiv. So schaffen Sie sich eine solide Basis für eine Zeit, die nicht nur für das Kind, sondern auch für die persönliche und berufliche Entwicklung der Eltern von unschätzbarem Wert sein kann.

„In der Elternzeit liegt eine Chance, die weit über die Betreuung hinausgeht. Sie ist eine Investition in das Familienleben und erfordert eine gut durchdachte Gestaltung, um die beste Zeit mit Ihrem Kind zu erleben.“

Zum Abschluss bleibt festzuhalten, dass die Wahl des passenden Elternzeit-Modells eine der wichtigsten Investitionen in das Familienleben darstellt. Dabei lohnt sich die Zeit, die in die Vorbereitung und Planung eingebracht wird, um den Lebensabschnitt der Elternzeit erfüllend und bereichernd zu gestalten.


Häufig gestellte Fragen zu Elternzeitvarianten für Familien

Was versteht man unter Elternzeit in Deutschland?

Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit von der Arbeit, die es Eltern in Deutschland ermöglicht, sich bis zu drei Jahre pro Kind und pro Elternteil unbezahlt um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz und die Möglichkeit, die Zeit flexibel als gesamten Block oder in bis zu drei Zeitabschnitte aufzuteilen.

Wie können Elternzeitmodelle aufgeteilt werden?

Elternzeit kann individuell gestaltet werden, entweder am Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Zeitabschnitte pro Elternteil und Kind. Die Aufteilung ist flexibel, kann jedoch maximal bis zum achten Lebensjahr des Kindes genutzt werden, wobei 24 Monate davon zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegen dürfen. Mehr als drei Zeitabschnitte sind mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Was ist der Elterngeldanspruch während der Elternzeit?

Elterngeld unterstützt Eltern finanziell in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Es gibt zwei Varianten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beim Basiselterngeld wird ein Ersatzeinkommen für maximal 12 Monate gezahlt, während ElterngeldPlus eine geringere Zahlung für eine längere Dauer bietet und die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ermöglicht.

Gibt es besondere Regelungen für Partnermonate?

Ja, die Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate Elterngeld, die nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn beide Elternteile sich entscheiden, mindestens zwei Monate in Elternzeit zu gehen. Dadurch wird die Inanspruchnahme von Elternzeit und Elterngeld durch beide Elternteile gefördert und die aktive Teilnahme beider Elternteile an der Kinderbetreuung unterstützt.

Wie sieht die Rolle des Arbeitgebers bei der Planung der Elternzeit aus?

Der Arbeitgeber hat hauptsächlich während der ersten drei Jahre kaum ein Vetorecht gegenüber der Elternzeit. Danach benötigt der Arbeitnehmer für weitere Elternzeitzeiträume die Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, muss diese Ablehnung aber innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Antragstellung aussprechen.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Elternzeit in Deutschland ermöglicht es Eltern, bis zu drei Jahre pro Kind unbezahlt von der Arbeit freizustellen und bietet verschiedene Modelle wie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Nach dem dritten Geburtstag des Kindes kann die restliche Elternzeit bis zum achten Lebensjahr genutzt werden, wobei hierfür die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.