Elternzeit und Steuererklärung: Was Sie wissen müssen

10.12.2023 2437 mal gelesen 0 Kommentare
  • Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen kann.
  • Werbungskosten, wie Fahrtkosten oder Fortbildungskosten, können auch während der Elternzeit geltend gemacht werden.
  • Partnermonate und Elternzeit beeinflussen das Ehegattensplitting und können zu Steuervorteilen führen.

Einleitung: Elternzeit und Steuererklärung - Ein Überblick

Herzlich willkommen zu unserem Artikel über die beiden wichtigen Themen: Elternzeit und Steuererklärung. Wenn Sie Mutter oder Vater werden und sich entscheiden zu Hause zu bleiben, um sich um Ihr Neugeborenes zu kümmern, dann begeben Sie sich in die sogenannte Elternzeit. Die Elternzeit ist eine besondere Zeit im Leben, die jedoch auch einige administrative Herausforderungen mit sich bringt - insbesondere wenn es um das Finanzamt und die Steuererklärung geht.

In diesem Artikel beleuchten wir zunächst, was man unter Elternzeit versteht und wer sie in Anspruch nehmen kann. Anschließend erklären wir, welche Aspekte Sie bei der Steuererklärung während der Elternzeit beachten müssen, wie das Elterngeld besteuert wird und welche Rolle es in der Einkommensteuererklärung spielt.

Wir werden auch die Auswirkungen der Elternzeit auf die Steuererklärung für Verheiratete diskutieren und Ihnen einige Tipps geben, wie Sie Ihre Steuerlast in der Elternzeit optimieren können. Am Ende dieses Artikels werden Sie hoffentlich ein klareres Bild davon haben, was die Elternzeit für Ihre Steuererklärung bedeutet und was Sie tun können, um das Beste aus dieser Situation herauszuholen.

Wir hoffen, dass dieser Artikel besonders für junge Eltern hilfreich sein wird, die sich noch nicht wirklich mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt haben.

Elternzeit: Was ist das und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Die Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht für Mütter und Väter, sich nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen und die Sorge und Erziehung des Kindes zu übernehmen. In Deutschland kann die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.

Eine Besonderheit der Elternzeit ist, dass sie nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende gilt. Selbst Selbstständige haben unter gewissen Bedingungen das Recht auf Elternzeit.

Wichtige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind, dass Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Dabei ist zu beachten, dass während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche erlaubt ist.

Um die Elternzeit in Anspruch nehmen zu können, muss sie beim Arbeitgeber fristgerecht, also mindestens sieben Wochen vor Beginn, angemeldet werden. Grundsätzlich sollen Eltern während der Elternzeit durch das Elterngeld finanziell abgesichert werden, was jedoch steuerrechtliche Aspekte mit sich bringt, die wir im nächsten Abschnitt behandeln werden.

Pro und Kontra von Elternzeit in Bezug auf die Steuererklärung

Pro Kontra
Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten Möglicher Verlust von Steuervorteilen durch niedrigeres Einkommen
Mögliche Anwendung des Splittingtarifs Komplexität der Steuerangelegenheiten kann zunehmen
Elterngeld ist steuerfrei Elterngeld erhöht den Progressionsvorbehalt

Steuererklärung in der Elternzeit: Was Sie beachten müssen

Die Elternzeit bringt einige Änderungen mit sich, die Sie bei Ihrer Steuererklärung beachten müssen:

  • Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser beträgt für das Jahr 2022 für Alleinstehende 9.984 Euro und für Verheiratete 19.968 Euro.
  • In der Zeit, in der Sie Elterngeld beziehen, gelten Sie steuerlich als nicht erwerbstätig. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, wird aber zum Progressionsvorbehalt gerechnet, was bedeutet, dass es Ihren Steuersatz erhöhen kann. Diesen Aspekt werden wir in einem späteren Abschnitt genauer erläutern.
  • Wenn Sie in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden diese Einkünfte zusammen mit dem Elterngeld zur Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens herangezogen.
  • Bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen, können Sie auch während der Elternzeit steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen. Voraussetzung ist, dass Sie diese Kosten selbst getragen haben und sie unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
  • Die Kosten für die Kinderbetreuung können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, unabhängig davon, ob Sie in der Elternzeit arbeiten oder nicht. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen können abgesetzt werden, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Die oben genannten Punkte sind die grundlegenden Aspekte, die Sie beachten müssen, wenn Sie in Elternzeit gehen und eine Steuererklärung abgeben. In den folgenden Abschnitten werden wir genauer auf einige dieser Punkte eingehen.

Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt: Wie das Elterngeld besteuert wird

Das Elterngeld ist in Deutschland steuerfrei. Dies bedeutet, dass es nicht als Einkommen gewertet wird und daher nicht versteuert werden muss. Aber Achtung: Es unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt. Aber was bedeutet das konkret?

Der Progressionsvorbehalt ist ein Instrument des deutschen Steuerrechts. Er bedeutet, dass bestimmte steuerfreie Einnahmen, zu denen auch das Elterngeld gehört, den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöhen können. Wie funktioniert das? Zunächst berechnet das Finanzamt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Darauf wird Ihr individueller Steuersatz ermittelt.

Doch dann kommt der Progressionsvorbehalt ins Spiel: Hierbei werden Ihre steuerfreien Einnahmen - in diesem Fall das Elterngeld - zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Daraus ergibt sich ein höherer Steuersatz, der sogenannte Progressionssteuersatz. Dieser höhere Steuersatz wird nun auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angewendet.

Anhand dieses Vorgangs wird deutlich, dass das Elterngeld zwar steuerfrei ist, jedoch Ihre Steuerlast indirekt erhöhen kann. Daher ist es wichtig, dass Sie diese Besonderheit bei Ihrer Steuerplanung berücksichtigen.

Die Rolle des Elterngeldes in der Einkommensteuererklärung

Wie wir bereits erörtert haben, ist das Elterngeld eine steuerfreie Leistung, aber sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass es bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt wird, obwohl es selbst nicht besteuert wird. Aber wie genau wird das Elterngeld in Ihrer Einkommensteuererklärung behandelt?

Zunächst einmal müssen Sie das Elterngeld in Ihrer Steuererklärung angeben. Es gehört zu den sogenannten "steuerfreien Einnahmen mit Progressionsvorbehalt" und wird in der Anlage "Progressionsvorbehalt" aufgeführt.

Wichtig zu beachten ist, dass das Elterngeld nicht nur für den Progressionsvorbehalt relevant ist, sondern auch bei anderen Berechnungen Ihrer Steuererklärung eine Rolle spielt. So wird es beispielsweise bei der Berechnung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags berücksichtigt.

Sie sollten auch beachten, dass wenn Sie während der Elternzeit einer Teilzeitarbeit nachgehen, das Elterngeld als Einkommen angesehen wird und den steuerfreien Betrag Ihres Gehalts verringert. Dies kann dazu führen, dass Sie trotz des Elterngelds Steuern auf Ihr Gehalt zahlen müssen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Elterngeld in der Steuererklärung trotz seiner Steuerfreiheit eine wichtige Rolle spielt und es einige Fallstricke gibt, die Sie vermeiden sollten. Es ist daher ratsam, sich ausführlich damit auseinanderzusetzen oder gar einen Steuerberater zu konsultieren.

Auswirkungen der Elternzeit auf die Steuererklärung für Verheiratete

Die Elternzeit und die damit verbundene Inanspruchnahme von Elterngeld kann auch erhebliche Auswirkungen auf die Steuererklärung von Verheirateten haben. Der Grund dafür liegt in der Art und Weise, wie das Einkommen von Ehepartnern in Deutschland besteuert wird.

In Deutschland können Ehepartner wählen, ob sie ihre Einkommensteuer gemeinsam oder getrennt erklären möchten. Dies wird als Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung bezeichnet.

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann besteuert. Dieses Verfahren wird oft als "Splittingtarif" bezeichnet und kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, insbesondere wenn ein Partner wesentlich weniger verdient als der andere. Da das Elterngeld jedoch den Progressionsvorbehalt erhöht und so den Steuersatz für das gesamte Einkommen anhebt, kann es bei Ehepartnern zu einer höheren Steuerlast führen.

In der Einzelveranlagung hingegen werden die Einkommen der Ehepartner getrennt besteuert. In diesem Fall hat das Elterngeld eines Partners keinen Einfluss auf den Steuersatz des anderen. Das bedeutet, wenn nur ein Partner Elterngeld bezieht, kann es sinnvoll sein, eine Einzelveranlagung zu wählen, um die Steuerlast zu reduzieren.

Wie Sie sehen, ist die Wahl der Veranlagungsart ein wichtiger Aspekt, der die Steuerlast von Ehepartnern erheblich beeinflussen kann. Daher sollten Sie sorgfältig prüfen, welche Option in Ihrer individuellen Situation am vorteilhaftesten ist.

Optimierungsmöglichkeiten: So können Sie Ihre Steuerlast in der Elternzeit reduzieren

Die Elternzeit kann, wie wir gesehen haben, Ihre Steuerlast beeinflussen. Allerdings gibt es auch bestimmte Optimierungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, Ihre Steuerlast während der Elternzeit zu reduzieren:

  • Wahl der Veranlagungsart: Wie bereits erwähnt, kann bei Ehepartnern die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung einen großen Unterschied machen. Es ist daher wichtig, beide Möglichkeiten durchzurechnen und zu prüfen, welche Veranlagungsart für Sie günstiger ist.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Unabhängig davon, ob Sie in der Elternzeit arbeiten oder nicht, können Sie die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Dies kann dazu beitragen, Ihre Steuerlast zu reduzieren.
  • Weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten: Auch während der Elternzeit können Sie bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fortbildungskosten oder Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause.
  • Zeitpunkt der Elternzeit: Der Beginn und das Ende der Elternzeit können einen Einfluss auf Ihre Steuerlast haben. So können Sie beispielsweise durch eine geschickte Planung des Beginns der Elternzeit den Progressionsvorbehalt reduzieren. Hierbei kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

Diese Tipps sollen Ihnen helfen, Ihre Steuerlast während der Elternzeit zu reduzieren und das Beste aus dieser besonderen Zeit herauszuholen. Denken Sie daran, dass jede Situation einzigartig ist und dass es daher immer ratsam ist, bei Unklarheiten einen Steuerberater zu konsultieren.

Fazit: Elternzeit und Steuererklärung - Worauf es ankommt

Die Kombination aus Elternzeit und Steuererklärung bringt einige Herausforderungen mit sich, aber es gibt auch Möglichkeiten, die daraus entstehenden Belastungen zu steuern. Kurzgesagt, hier sind die Schlüsselpunkte, die Sie beachten sollten:

  • Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann daher Ihren Steuersatz erhöhen.
  • In Ihrer Steuererklärung müssen Sie das Elterngeld als steuerfreie Einnahme mit Progressionsvorbehalt angeben.
  • Die Wahl der Veranlagungsart kann bei Ehepartnern erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben.
  • Kinderbetreuungskosten und bestimmte berufsbedingte Aufwendungen können steuerlich abgesetzt werden.
  • Die Planung des Zeitpunkts der Elternzeit kann Auswirkungen auf den Progressionsvorbehalt und damit auf Ihre Steuerlast haben.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Elternzeit und Steuererklärungen kennen und verstehen. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann Ihnen bei Unklarheiten weiterhelfen. Es ist immer ratsam, sich gut zu informieren und präventiv Planungen in Angriff zu nehmen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden. Denn das Wichtigste während der Elternzeit sollte Ihr neugeborenes Baby und die Freude, die es mit sich bringt, sein.

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FAQ zu Steuerfragen in der Elternzeit

Müssen Eltern in Elternzeit eine Steuererklärung abgeben?

Ja, Hausmänner und Hausfrauen ohne eigenes Einkommen, die jedoch mehr als 410 Euro Elterngeld bezogen haben, müssen eine Steuererklärung abgeben.

Wie wird das Elterngeld steuerlich behandelt?

Das Elterngeld wird steuerfrei gezahlt, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es beeinflusst also den Steuersatz, bleibt jedoch an sich steuerfrei.

Wie wirkt sich das Elterngeld auf die Steuererklärung von Verheirateten aus?

Die Wahl der Einzel- oder Zusammenveranlagung kann die Steuerlast beeinflussen. Paare können hier je nach Situation die für sie günstigere Option wählen.

Gibt es Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Elterngeld und der Steuererklärung?

Ja, es gibt Möglichkeiten zur Optimierung des Elterngeldes und der Einkommensteuerveranlagung. Dazu zählen die Prüfung der Einzel- oder Zusammenveranlagung und die Planung des Zuflusses.

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Zusammenfassung des Artikels

Der Artikel behandelt die Themen Elternzeit und Steuererklärung, insbesondere wie das Elterngeld besteuert wird und welche Auswirkungen es auf die Einkommensteuererklärung hat. Es werden auch Tipps gegeben, um die Steuerlast während der Elternzeit zu optimieren.


Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Belege für Ihre Steuererklärung während der Elternzeit haben.
  2. Informieren Sie sich über mögliche Steuervorteile und Freibeträge, die Sie während der Elternzeit in Anspruch nehmen können.
  3. Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Steuererklärung während der Elternzeit korrekt ausfüllen.
  4. Erkundigen Sie sich, ob und wie Sie Elterngeld, Kindergeld und andere Leistungen in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
  5. Planen Sie genügend Zeit ein, um Ihre Steuererklärung in Ruhe auszufüllen und eventuell notwendige Nachforschungen anzustellen.

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