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    Erziehung und Rentenpunkte: Wie sich Kindererziehung auf die Rente auswirkt

    18.02.2026 5 mal gelesen 0 Kommentare
    • Die Erziehung von Kindern kann zu Rentenpunkten führen, die sich positiv auf die Altersversorgung auswirken.
    • Eltern erhalten für die Betreuung ihrer Kinder bis zu drei Jahre Rentenpunkte, was ihre spätere Rente erhöhen kann.
    • Zusätzliche Rentenansprüche durch Kindererziehung können besonders wichtig für Alleinerziehende sein, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

    Arten von Kindererziehungszeiten

    Bei der Kindererziehung im Kontext der Rente unterscheidet man zwischen zwei Hauptarten von Kindererziehungszeiten: Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten. Beide haben erhebliche Auswirkungen auf die Rentenansprüche von Eltern.

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    Beitragszeiten beziehen sich auf die Anrechnung der Erziehung eines Kindes vor dem dritten Geburtstag. Diese Zeiten führen zu einer Rentenerhöhung, unabhängig davon, ob tatsächlich Rentenbeiträge gezahlt wurden. Hierbei gilt:

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    • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können bis zu 36 Monate (3 Rentenpunkte) angerechnet werden.
    • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind bis zu 30 Monate (2,5 Rentenpunkte) möglich.

    Die Berücksichtigungszeiten hingegen betreffen die Zeit bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Diese Zeiten werden bei der Erfüllung der notwendigen Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente berücksichtigt, jedoch nicht direkt in Rentenpunkte umgerechnet. Es ist also wichtig zu wissen, dass diese Zeiten nicht die Rentenhöhe erhöhen, sondern lediglich die Zugangsvoraussetzungen für eine vorzeitige Rente beeinflussen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Beitrags- als auch Berücksichtigungszeiten eine wesentliche Rolle im Rentensystem spielen. Sie helfen Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, ihre Rentenansprüche zu sichern und zu erhöhen.

    Beitragszeiten und ihre Bedeutung

    Die Beitragszeiten sind ein wesentlicher Bestandteil des Rentensystems in Deutschland und beziehen sich auf die Erziehung von Kindern vor dem dritten Geburtstag. Diese Zeiten werden anerkannt, um die Rentenansprüche von Eltern zu erhöhen, auch wenn während der Erziehungszeit keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Dies bedeutet, dass Eltern für die Erziehung ihrer Kinder eine Art „Entgelt“ in Form von Rentenpunkten erhalten können.

    Die Bedeutung der Beitragszeiten lässt sich in mehreren Aspekten zusammenfassen:

    • Finanzielle Absicherung: Beitragszeiten tragen zur Erhöhung der späteren Rente bei und helfen, finanzielle Engpässe im Alter zu vermeiden.
    • Flexibilität im Berufsleben: Eltern können sich während der Erziehungszeit auf die Familie konzentrieren, ohne dass dies negative Auswirkungen auf ihre Rentenansprüche hat.
    • Förderung der Familiengründung: Durch die Anrechnung von Erziehungszeiten wird die Entscheidung für Kinder und Familienförderung unterstützt, was gesellschaftliche Vorteile mit sich bringt.

    Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die Anrechnung von Beitragszeiten nicht nur für leibliche Eltern gilt. Auch Pflegeeltern, Stiefeltern und Großeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Zeiten haben. Dies fördert eine breitere Anerkennung der verschiedenen Familienformen und deren Beitrag zur Gesellschaft.

    Ein weiterer Aspekt ist, dass die Anrechnung der Beitragszeiten nicht nur eine temporäre Maßnahme ist. Sie bleibt auch über längere Zeiträume relevant, da sie dazu beiträgt, eine gerechte Altersversorgung für alle Elternteile sicherzustellen, unabhängig von der Dauer der Erziehung oder der beruflichen Situation.

    Berücksichtigungszeiten im Rentensystem

    Die Berücksichtigungszeiten spielen eine wichtige Rolle im Rentensystem und beziehen sich auf die Erziehung von Kindern bis zu ihrem zehnten Geburtstag. Im Gegensatz zu den Beitragszeiten, die direkt in Rentenpunkte umgerechnet werden, haben Berücksichtigungszeiten eine andere Funktion. Sie helfen dabei, die notwendigen Wartezeiten für eine vorgezogene Altersrente zu erfüllen, was besonders für Eltern von Bedeutung ist, die aufgrund der Kindererziehung eine längere Auszeit vom Berufsleben nehmen.

    Ein entscheidender Punkt ist, dass diese Zeiten nicht die Rentenhöhe direkt beeinflussen, sondern vielmehr den Zugang zu bestimmten Rentenarten erleichtern. Eltern, die während der Erziehungszeit nicht in das Rentensystem einzahlen konnten, profitieren dennoch von dieser Regelung, da sie ihre Ansprüche auf eine vorzeitige Rente sichern können.

    Die Berücksichtigungszeiten gelten für:

    • leibliche Eltern
    • Pflegeeltern
    • Stiefeltern
    • Adoptiveltern

    Wichtig ist auch, dass die Erziehung in Deutschland oder unter gleichwertigen Bedingungen im Ausland erfolgt sein muss. Diese Regelung stellt sicher, dass auch Eltern, die im Ausland leben und dort ihre Kinder betreuen, unter bestimmten Voraussetzungen von den Berücksichtigungszeiten profitieren können.

    Zusammengefasst sind Berücksichtigungszeiten ein wichtiges Instrument, um Eltern, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, eine bessere finanzielle Sicherheit im Alter zu bieten, auch wenn sie während dieser Zeit nicht aktiv in das Rentensystem einzahlen konnten.

    Anspruchsberechtigte Personen

    Im deutschen Rentensystem sind verschiedene Personengruppen anspruchsberechtigt, die Kinder erziehen. Diese Berechtigung erstreckt sich auf:

    • Leibliche Eltern: Sie haben das Kind selbst zur Welt gebracht und kümmern sich um dessen Erziehung.
    • Pflegeeltern: Personen, die ein Kind in ihre Obhut genommen haben, um es zu betreuen und zu erziehen. Voraussetzung ist, dass sie mit dem Kind zusammenleben und die Erziehung aktiv übernehmen.
    • Stiefeltern: Diese sind in einer Partnerschaft mit einem leiblichen Elternteil des Kindes und leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Erziehung.
    • Adoptiveltern: Eltern, die ein Kind adoptiert haben und somit die rechtliche Verantwortung für dessen Erziehung übernehmen.
    • Großeltern: Sie können auch Anspruch auf Berücksichtigungszeiten haben, wenn sie das Kind überwiegend betreuen und erziehen.

    Ein wichtiges Kriterium für den Anspruch ist, dass die Erziehung in Deutschland oder unter gleichwertigen Bedingungen im Ausland erfolgt sein muss. Zudem dürfen die leiblichen Eltern des Kindes nicht in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Kind stehen, wenn Großeltern oder Pflegeeltern diese Rolle übernehmen.

    Es ist auch zu beachten, dass bestimmte Ausschlusskriterien existieren. Beispielsweise sind Eltern, die bereits eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, von der Anrechnung ausgeschlossen. Dies soll sicherstellen, dass die Unterstützung für aktive Erzieher gezielt eingesetzt wird.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rentensystem verschiedene Familienkonstellationen anerkennt und damit einen umfassenden Schutz für alle Arten von Erziehern bietet, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

    Besondere Regelungen für Pflegeeltern und Großeltern

    Für Pflegeeltern und Großeltern gelten im deutschen Rentensystem besondere Regelungen, die sicherstellen, dass ihre Erziehungsleistung angemessen anerkannt wird. Um Anspruch auf Kindererziehungszeiten zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Zusammenleben mit dem Kind: Pflegeeltern müssen mit dem Kind in einem Haushalt leben und sich aktiv um dessen Erziehung kümmern. Diese Bedingung stellt sicher, dass die Pflegeeltern tatsächlich eine Erziehungsrolle übernehmen und nicht nur formell als Betreuer fungieren.
    • Keine Obhutsverhältnisse durch leibliche Eltern: Die leiblichen Eltern dürfen kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zum Kind haben. Dies verhindert Doppelansprüche und sorgt dafür, dass die Verantwortung klar zugeordnet ist.
    • Nachweis der Erziehungsleistung: Pflegeeltern müssen im Falle einer Anfrage nachweisen können, dass sie die Erziehung des Kindes tatsächlich übernommen haben. Hierzu können verschiedene Dokumente, wie zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen oder Bescheinigungen von Jugendämtern, erforderlich sein.

    Für Großeltern gilt eine ähnliche Regelung. Sie können ebenfalls Kindererziehungszeiten beantragen, wenn sie das Kind überwiegend betreuen und erziehen. Hierbei ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, nachzuweisen, dass sie aktiv in die Erziehung eingebunden sind.

    Diese Regelungen sind entscheidend, um die vielfältigen Formen der Familie und Erziehung im deutschen Sozialversicherungssystem zu berücksichtigen. Sie tragen dazu bei, dass auch Pflegeeltern und Großeltern eine angemessene Altersvorsorge aufbauen können, während sie sich um die nächste Generation kümmern.

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente

    Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente ist ein zentraler Aspekt des deutschen Rentensystems, der Eltern unterstützt, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Diese Anrechnung erfolgt sowohl für Beitragszeiten als auch für Berücksichtigungszeiten, wobei jede eine eigene Bedeutung hat.

    Die Anrechnung von Beitragszeiten bedeutet, dass die Erziehung eines Kindes vor dem dritten Geburtstag als relevante Zeit im Rentensystem anerkannt wird. Diese Zeiten führen zu einer Erhöhung der Rentenansprüche, da sie in Rentenpunkte umgerechnet werden. Besonders wichtig ist, dass diese Anrechnung auch gilt, wenn während der Erziehungszeit keine Rentenbeiträge gezahlt wurden.

    Ein entscheidender Vorteil der Anrechnung ist die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge zu stärken, auch wenn man während der Erziehungszeit im Beruf pausiert hat. Die Anrechnung erfolgt automatisch, wenn die Erziehungszeiten entsprechend dokumentiert sind.

    Bei der Anrechnung von Berücksichtigungszeiten liegt der Fokus auf der Erziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Diese Zeiten sind wichtig für die Erfüllung der Wartezeiten, die für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente erforderlich sind. Hierbei ist zu beachten, dass Berücksichtigungszeiten nicht direkt in Rentenpunkte umgerechnet werden, sondern lediglich den Zugang zu bestimmten Rentenarten erleichtern.

    Zusätzlich müssen Eltern darauf achten, dass alle erforderlichen Anträge fristgerecht gestellt werden, um die Anrechnung der Kindererziehungszeiten zu sichern. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu informieren, um mögliche Ansprüche nicht zu versäumen.

    Insgesamt bietet die Anrechnung von Kindererziehungszeiten eine wertvolle Unterstützung für Eltern und trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

    Antragsverfahren für die Anrechnung

    Das Antragsverfahren zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist ein wichtiger Schritt für Eltern, die ihre Ansprüche im Rentensystem geltend machen möchten. Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen korrekt eingereicht werden, sind folgende Punkte zu beachten:

    • Antragsformular: Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Antragsformulars zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Dieses Formular ist auf der Website der Deutschen Rentenversicherung verfügbar und sollte sorgfältig ausgefüllt werden.
    • Benötigte Unterlagen: Um den Antrag zu unterstützen, müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören:
      • Geburtsurkunden der Kinder
      • Nachweise über die Erziehung, wie z.B. Bescheinigungen von Kindergärten oder Schulen
      • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die die Erziehungszeit belegen
    • Fristen: Es ist wichtig, den Antrag innerhalb der festgelegten Fristen zu stellen, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche rechtzeitig berücksichtigt werden. Die Fristen können je nach individueller Situation variieren, daher sollte frühzeitig informiert werden.
    • Bestätigung des Antrags: Nach der Einreichung des Antrags erhalten Antragsteller in der Regel eine Bestätigung über den Eingang. Diese Bestätigung ist wichtig, um im Falle von Rückfragen oder Unklarheiten nachweisen zu können, dass der Antrag fristgerecht eingereicht wurde.
    • Widerspruchsrecht: Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben die Antragsteller das Recht, Widerspruch einzulegen. Hierbei ist es ratsam, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Fristen zu informieren.

    Das Antragsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Anrechnung der Kindererziehungszeiten zu kümmern. Bei Unsicherheiten oder Fragen können die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kontaktiert werden, um individuelle Unterstützung zu erhalten.

    Häufige Fragen zur Kindererziehung und Rente

    Im Kontext der Kindererziehung und Rente tauchen häufig verschiedene Fragen auf, die viele Eltern und Erziehende betreffen. Hier sind einige der häufigsten Fragen zusammen mit den entsprechenden Antworten:

    • Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten?
      Für den Antrag sind in der Regel Geburtsurkunden der Kinder sowie Nachweise über die Erziehung erforderlich, wie z.B. Bescheinigungen von Schulen oder Kindergärten.
    • Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
      Die Bearbeitungszeit kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch mit einigen Wochen rechnen. Es ist ratsam, frühzeitig zu beantragen.
    • Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
      In diesem Fall haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und gegebenenfalls weitere Nachweise zu erbringen.
    • Können auch leibliche Eltern von der Anrechnung ausgeschlossen werden?
      Ja, wenn sie bereits eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sind sie von der Anrechnung ausgeschlossen.
    • Was ist der Unterschied zwischen Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten?
      Beitragszeiten führen zu Rentenpunkten und erhöhen die Rentenhöhe, während Berücksichtigungszeiten für die Erfüllung der Wartezeit für eine vorzeitige Altersrente wichtig sind, jedoch nicht direkt in Rentenpunkte umgerechnet werden.
    • Gilt die Anrechnung auch für Pflegeeltern?
      Ja, Pflegeeltern können ebenfalls Kindererziehungszeiten anrechnen lassen, sofern sie mit dem Kind zusammenleben und sich um dessen Erziehung kümmern.

    Für weitere Fragen oder spezifische Anliegen ist es empfehlenswert, direkt Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. Sie bieten individuelle Beratung und Unterstützung, um alle Unklarheiten zu klären.

    Praxistipps zur optimalen Nutzung von Kindererziehungszeiten

    Um die Kindererziehungszeiten optimal zu nutzen, gibt es einige praktische Tipps, die Eltern und Erziehenden helfen können, ihre Ansprüche im Rentensystem zu maximieren:

    • Frühzeitige Information: Informieren Sie sich frühzeitig über die Regelungen zu Kindererziehungszeiten. Je besser Sie informiert sind, desto einfacher wird es, alle notwendigen Schritte zu unternehmen.
    • Dokumentation: Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Unterlagen, wie Geburtsurkunden und Nachweise über die Erziehung. Diese Dokumente sind entscheidend für den Antrag und sollten stets griffbereit sein.
    • Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung. Hier erhalten Sie individuelle Unterstützung und können offene Fragen klären.
    • Fristen beachten: Achten Sie auf die Fristen für die Antragstellung. Diese können entscheidend sein, um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
    • Widerspruchsrecht nutzen: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, zögern Sie nicht, Widerspruch einzulegen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
    • Familienkonstellationen berücksichtigen: Denken Sie daran, dass auch Pflegeeltern und Großeltern Anspruch auf Kindererziehungszeiten haben können. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen für diese Gruppen.
    • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenanspruch und die Anrechnung Ihrer Kindererziehungszeiten, um sicherzustellen, dass alles korrekt erfasst ist.

    Diese Tipps können Ihnen helfen, die Vorteile der Kindererziehungszeiten bestmöglich auszuschöpfen und Ihre Rentenansprüche optimal zu gestalten.

    Kontaktmöglichkeiten zur Deutschen Rentenversicherung

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, um mit ihr in Kontakt zu treten und Unterstützung zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten im Überblick:

    • Telefonischer Kontakt: Sie können die Deutsche Rentenversicherung telefonisch erreichen. Die Hotline ist unter der Nummer 0800 1000 4800 erreichbar und bietet Unterstützung bei Fragen zu Rentenansprüchen, Anträgen und allgemeinen Informationen.
    • Persönliche Beratung: In vielen Städten gibt es Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, wo Sie persönliche Gespräche führen können. Es empfiehlt sich, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
    • Online-Service: Über die Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört das Einreichen von Anträgen, das Abrufen von Informationen zu Ihrem Rentenstatus und die Nutzung des Rentenrechners.
    • Schriftliche Anfragen: Für detaillierte Anfragen oder um Dokumente einzureichen, können Sie auch schriftlich Kontakt aufnehmen. Die Anschrift lautet:
      • Deutsche Rentenversicherung
      • Postfach 10 04 64
      • 70004 Stuttgart
    • Veranstaltungen und Vorträge: Die Deutsche Rentenversicherung bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge an, die sich mit verschiedenen Themen rund um die Rente und Kindererziehungszeiten befassen. Diese Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, um sich umfassend zu informieren und Fragen direkt an Experten zu stellen.

    Die Kontaktaufnahme zur Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen helfen, Klarheit über Ihre Ansprüche zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten korrekt durchführen.

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    Häufige Fragen zur Kindererziehung und Rentenpunkten

    Welche Auswirkungen hat die Kindererziehung auf meine Rente?

    Die Kindererziehung kann sowohl Beitragszeiten als auch Berücksichtigungszeiten generieren, die sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken und den Zugang zu einer vorzeitigen Altersrente erleichtern.

    Was sind Beitragszeiten in der Kindererziehung?

    Beitragszeiten sind Zeiten der Kindererziehung vor dem dritten Geburtstag des Kindes, die als Rentenpunkte anerkannt werden und somit die Rentenhöhe erhöhen können.

    Was sind Berücksichtigungszeiten?

    Berücksichtigungszeiten beziehen sich auf die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag und dienen dazu, die notwendigen Wartezeiten für eine vorgezogene Altersrente zu erfüllen, ohne direkt in Rentenpunkte umgerechnet zu werden.

    Können auch Pflegeeltern von Kindererziehungszeiten profitieren?

    Ja, Pflegeeltern können ebenfalls Kindererziehungszeiten anrechnen lassen, sofern sie mit dem Kind zusammenleben und sich aktiv um dessen Erziehung kümmern.

    Wie stelle ich einen Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten?

    Der Antrag muss über ein spezifisches Formular bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, sowie die erforderlichen Nachweise, wie Geburtsurkunden und Erziehungsbescheinigungen, einreichen.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Im deutschen Rentensystem werden Kindererziehungszeiten in Beitrags- und Berücksichtigungszeiten unterteilt, die Eltern helfen, ihre Rentenansprüche zu sichern. Während Beitragszeiten direkt die Rente erhöhen, beeinflussen Berücksichtigungszeiten lediglich den Zugang zu vorzeitigen Altersrenten.


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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich über Beitragszeiten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Regelungen zu Beitragszeiten kennen, die für die Erziehung von Kindern bis zum dritten Geburtstag gelten. Diese Zeiten können Ihre Rentenansprüche erheblich erhöhen.
    2. Nutzen Sie Berücksichtigungszeiten: Berücksichtigen Sie die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag Ihres Kindes, um Zugang zu einer vorzeitigen Altersrente zu erhalten, auch wenn diese Zeiten nicht direkt in Rentenpunkte umgerechnet werden.
    3. Dokumentieren Sie Ihre Erziehungszeiten: Halten Sie alle relevanten Unterlagen, wie Geburtsurkunden und Nachweise über die Erziehung, sorgfältig fest, um Ihren Anspruch auf Kindererziehungszeiten nachweisen zu können.
    4. Fristen einhalten: Achten Sie darauf, alle Anträge zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten fristgerecht einzureichen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche nicht verfallen.
    5. Beratung in Anspruch nehmen: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung, um spezifische Fragen zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle Ansprüche optimal nutzen.

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    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

    Kinderwagen Typ Kombi-Kinderwagen 2 in 1
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 14.9 kg
    Räder EVA, Kunststoff
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt-Gurt, Fußbremse
    Garantie
    Preis Preis nicht angegeben
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 30 kg
    Gewicht des Kinderwagens Unbekannt
    Räder EVA
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt Gurt
    Garantie
    Preis Unbekannt
    Kinderwagen Typ Buggy
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 8,9 kg
    Räder Kugellager, Stoßdämpfer
    Sicherheitsmerkmale UV50+, Netzfenster
    Garantie
    Preis Nicht angegeben
    Kinderwagen Typ 3in1 Puppenwagen
    Belastbarkeit 20 kg
    Gewicht des Kinderwagens 4,03 kg
    Räder Gummi
    Sicherheitsmerkmale Verdeck
    Garantie
    Preis Keine Garantie
    Kinderwagen Typ Buggy
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 9.7 kg
    Räder Pneumatic
    Sicherheitsmerkmale 3-Punkt-Gurt
    Garantie
    Preis Nicht angegeben
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit bis 18 kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften
    Garantie 4 Jahre
    Preis 535,57 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 15 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 21,7 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale Sicherheitsnorm EN1888
    Garantie 2 Jahre
    Preis 699,00 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 15 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 14 Kg
    Räder Pannensichere-Gelräder
    Sicherheitsmerkmale R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat
    Garantie 2 Jahre
    Preis 339,99 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 12,5 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale i-Size/ECE 129
    Garantie 2 Jahre
    Preis 263,64 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 11,5 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale EN 1466
    Garantie 2 Jahre
    Preis 238,00 €
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    Kinderwagen Typ Kombi-Kinderwagen 2 in 1 Kombikinderwagen Buggy 3in1 Puppenwagen Buggy Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 kg 30 kg 22 kg 20 kg 22 kg bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 14.9 kg Unbekannt 8,9 kg 4,03 kg 9.7 kg 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
    Räder EVA, Kunststoff EVA Kugellager, Stoßdämpfer Gummi Pneumatic Gummiräder Gummiräder Pannensichere-Gelräder Gummiräder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt-Gurt, Fußbremse 5-Punkt Gurt UV50+, Netzfenster Verdeck 3-Punkt-Gurt R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
    Garantie 4 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
    Preis Preis nicht angegeben Unbekannt Nicht angegeben Keine Garantie Nicht angegeben 535,57 € 699,00 € 339,99 € 263,64 € 238,00 €
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