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Die richtige Vorbereitung: Wann sollte man die Elternzeit planen?
Die Planung der Elternzeit beginnt idealerweise schon frühzeitig, am besten noch vor der Geburt des Kindes. Warum? Weil eine durchdachte Vorbereitung nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit gibt, sich auf die bevorstehenden Änderungen einzustellen. Überlegen Sie sich zunächst, wie lange Sie aussetzen möchten und ob Sie die Elternzeit eventuell in mehrere Abschnitte aufteilen wollen. Diese Entscheidung hängt oft von persönlichen und finanziellen Faktoren ab, aber auch von den Bedürfnissen Ihres Kindes.
Ein weiterer Punkt, den Sie im Blick haben sollten, ist die Abstimmung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen möchten, kann eine geschickte Planung dazu beitragen, die Zeit optimal zu nutzen. Überlegen Sie, ob Sie die Elternzeit parallel oder nacheinander nehmen möchten, um die Betreuung des Kindes möglichst flexibel zu gestalten.
Auch externe Faktoren wie die Rückkehr in den Job sollten Sie berücksichtigen. Möchten Sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Oder planen Sie, direkt wieder in Vollzeit einzusteigen? Diese Überlegungen können Einfluss darauf haben, wie Sie Ihre Elternzeit gestalten. Ein Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Pläne, um Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen.
Zusätzlich lohnt es sich, sich über mögliche finanzielle Unterstützungen wie Elterngeld oder andere familienbezogene Leistungen zu informieren. Diese können Ihre Entscheidung beeinflussen, wie lange Sie sich beruflich freistellen lassen möchten. Denken Sie daran: Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um die Elternzeit stressfrei und nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Fristen beachten: So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke
Fristen sind bei der Beantragung der Elternzeit das A und O. Wer hier unaufmerksam ist, riskiert unnötigen Stress oder sogar rechtliche Probleme. Damit das nicht passiert, sollten Sie die relevanten Zeitpunkte genau im Blick behalten. Die Fristen unterscheiden sich je nach Alter des Kindes und dem geplanten Beginn der Elternzeit.
Vor dem 3. Geburtstag des Kindes: Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Start der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Es zählt der Tag, an dem der Antrag schriftlich vorliegt – nicht das Datum des Poststempels. Planen Sie also genügend Pufferzeit ein, falls es zu Verzögerungen kommt.
Zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr: Hier verlängert sich die Frist auf 13 Wochen. Das gibt Arbeitgebern mehr Zeit, die organisatorischen Anforderungen zu bewältigen. Wichtig: Auch wenn Sie Ihre Elternzeit in diesem Zeitraum flexibel aufteilen können, müssen Sie die Frist für jeden Abschnitt erneut einhalten.
Ein häufiger Fehler ist es, die Frist falsch zu berechnen. Denken Sie daran, dass Wochenenden und Feiertage bei der Fristberechnung mitgezählt werden. Ein kleiner Tipp: Nutzen Sie einen Kalender oder eine Erinnerungsfunktion, um den genauen Stichtag nicht zu verpassen.
Falls Sie die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen möchten, gilt die Frist ab dem errechneten Geburtstermin. Kommt das Kind früher oder später zur Welt, bleibt der Antrag dennoch gültig. Um sicherzugehen, können Sie im Antrag eine Formulierung wie „ab Geburt des Kindes“ verwenden.
Zusammengefasst: Fristen sind nicht nur eine Formalität, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Wer sie einhält, erspart sich unnötige Diskussionen und legt den Grundstein für eine reibungslose Elternzeit.
Formvorgaben für den Antrag: Wie stellen Sie Ihren Antrag korrekt?
Damit Ihr Antrag auf Elternzeit rechtlich wirksam ist, müssen Sie einige Formvorgaben beachten. Ein häufiger Stolperstein ist dabei die Art und Weise, wie der Antrag eingereicht wird. Es reicht nicht, einfach eine E-Mail oder ein Fax zu schicken – das ist gesetzlich nicht zulässig. Stattdessen muss der Antrag schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: ein ausgedrucktes Dokument mit Ihrer Unterschrift, das entweder persönlich übergeben oder per Post verschickt wird.
Die schriftliche Form ist deshalb so wichtig, weil sie als Nachweis dient. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, können Sie so belegen, dass Sie den Antrag korrekt und fristgerecht gestellt haben. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, senden Sie den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.
Ein weiterer Punkt: Der Antrag muss klar und eindeutig formuliert sein. Vermeiden Sie vage Angaben oder unklare Formulierungen. Folgende Informationen sollten unbedingt enthalten sein:
- Der genaue Beginn und das Ende der gewünschten Elternzeit.
- Eine verbindliche Festlegung für die ersten zwei Jahre, falls die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes liegt.
- Falls relevant: der Hinweis, dass die Elternzeit direkt nach der Geburt beginnen soll (z. B. „ab Geburt des Kindes“).
Falls Sie planen, Ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte aufzuteilen, sollten Sie dies ebenfalls im Antrag erwähnen. Beachten Sie jedoch, dass zusätzliche Abschnitte nach dem dritten Geburtstag des Kindes nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich sind.
Ein letzter Tipp: Halten Sie den Antrag so knapp wie möglich, aber so präzise wie nötig. Überflüssige Details oder persönliche Erklärungen können weggelassen werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber alle relevanten Informationen auf einen Blick erhält. Mit einem klar formulierten und formal korrekten Antrag legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Elternzeit.
Inhalt des Antrags: Welche Angaben sind zwingend erforderlich?
Ein Elternzeitantrag muss nicht kompliziert sein, aber er sollte alle notwendigen Angaben enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitgeber benötigen klare Informationen, um die Elternzeit organisatorisch einplanen zu können. Doch welche Angaben sind wirklich zwingend erforderlich? Hier ein Überblick:
- Startdatum und Enddatum: Geben Sie das genaue Datum an, an dem Ihre Elternzeit beginnen und enden soll. Achten Sie darauf, dass diese Angaben eindeutig und verbindlich sind.
- Festlegung für die ersten zwei Jahre: Wenn Ihre Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes liegt, müssen Sie sich für diesen Zeitraum festlegen. Änderungen sind später nur in Ausnahmefällen möglich.
- Bezug zur Geburt: Falls die Elternzeit direkt nach der Geburt starten soll, können Sie dies mit einer Formulierung wie „ab Geburt des Kindes“ angeben. Das gibt Ihnen Flexibilität, falls der Geburtstermin abweicht.
- Aufteilung der Elternzeit: Planen Sie mehrere Abschnitte? Dann sollten Sie dies bereits im Antrag erwähnen, zumindest für die ersten zwei Jahre. Für spätere Abschnitte kann eine erneute Abstimmung erforderlich sein.
Zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel der Grund für die Elternzeit, sind nicht notwendig. Der Arbeitgeber darf auch keine weiteren Informationen verlangen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Halten Sie den Antrag also sachlich und auf das Wesentliche beschränkt.
Ein kleiner Tipp: Falls Sie unsicher sind, ob alle Angaben korrekt sind, lassen Sie den Antrag vorab von einer Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt prüfen. So vermeiden Sie Fehler, die später zu Problemen führen könnten.
Spezielle Regelungen: Was gilt ab dem 3. Geburtstag des Kindes?
Ab dem 3. Geburtstag des Kindes ändern sich einige Regelungen zur Elternzeit, die Sie unbedingt beachten sollten. Während der Zeitraum bis zum 3. Geburtstag relativ klar und starr geregelt ist, bietet die Zeit danach mehr Flexibilität – allerdings auch einige Einschränkungen.
Maximale Dauer: Nach dem 3. Geburtstag können Sie bis zu 24 Monate der verbleibenden Elternzeit nehmen. Dieser Zeitraum muss jedoch spätestens einen Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes enden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
Zustimmung des Arbeitgebers: Anders als in den ersten drei Jahren benötigen Sie für die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Dieser kann den Antrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Planen Sie daher frühzeitig und stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Fristen: Die Antragsfrist verlängert sich in diesem Zeitraum auf 13 Wochen. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Antrag spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit einreichen. Diese längere Frist gibt dem Arbeitgeber mehr Spielraum für die Organisation.
Aufteilung in Abschnitte: Wenn Sie die Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen möchten, ist dies auch nach dem 3. Geburtstag möglich. Beachten Sie jedoch, dass zusätzliche Abschnitte der Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen. Es empfiehlt sich, diese Aufteilung frühzeitig zu besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Sollten Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen, gelten ab dem 3. Geburtstag ebenfalls spezielle Regelungen. Hier ist eine genaue Abstimmung mit dem Arbeitgeber erforderlich, da er unter Umständen auch diese Teilzeitbeschäftigung ablehnen kann.
Zusammengefasst: Die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes bietet Ihnen mehr Gestaltungsspielraum, erfordert aber auch eine engere Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber. Eine klare Kommunikation und die Einhaltung der Fristen sind hier der Schlüssel, um rechtliche und organisatorische Hürden zu vermeiden.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
Bei der Beantragung von Elternzeit schleichen sich oft kleine, aber folgenreiche Fehler ein. Diese können nicht nur den Start in die Elternzeit erschweren, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Damit Ihnen das nicht passiert, finden Sie hier die häufigsten Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden können.
- Fristen falsch berechnen: Ein klassischer Fehler ist es, die Antragsfrist zu knapp zu kalkulieren. Denken Sie daran, dass Wochenenden und Feiertage mitzählen. Vermeiden Sie es, den Antrag auf den letzten Drücker einzureichen, und planen Sie einen Puffer ein.
- Unklare Formulierungen: Vage Angaben wie „Ich möchte Elternzeit irgendwann im nächsten Jahr nehmen“ sind nicht ausreichend. Geben Sie immer konkrete Daten an, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Fehlende Unterschrift: Ein häufiger Formfehler ist das Vergessen der eigenhändigen Unterschrift. Ohne diese ist der Antrag ungültig. Prüfen Sie vor dem Einreichen, ob alles korrekt unterschrieben ist.
- Versandprobleme: Ein Antrag, der per E-Mail oder Fax eingereicht wird, ist nicht rechtsgültig. Setzen Sie auf den postalischen Weg (am besten per Einschreiben) oder übergeben Sie den Antrag persönlich.
- Keine Rücksprache mit dem Arbeitgeber: Zwar ist die Elternzeit Ihr gutes Recht, doch eine fehlende Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann für Spannungen sorgen. Klären Sie frühzeitig, wie Ihre Abwesenheit organisiert wird, und vermeiden Sie Überraschungen.
- Änderungen ohne Absprache: Möchten Sie die Elternzeit nachträglich ändern, etwa den Zeitraum verkürzen oder verlängern? Das ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Planen Sie daher so genau wie möglich im Voraus.
Ein weiterer häufiger Fehler ist es, sich nicht ausreichend über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Elternzeit ist ein komplexes Thema, und Unwissenheit kann zu unnötigen Problemen führen. Nutzen Sie daher Beratungsangebote oder recherchieren Sie gründlich, bevor Sie den Antrag stellen.
Tipp: Erstellen Sie eine persönliche Checkliste, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte abgehakt sind. So vermeiden Sie, dass ein kleiner Fehler große Auswirkungen hat – und starten entspannt in Ihre Elternzeit.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Wie Sie Ihre Elternzeit erfolgreich abstimmen
Eine offene und klare Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber ist der Schlüssel, um die Elternzeit reibungslos zu organisieren. Auch wenn die Elternzeit Ihr gesetzlich verankertes Recht ist, hilft eine gute Abstimmung dabei, Missverständnisse zu vermeiden und ein positives Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Doch wie geht man dabei am besten vor?
1. Frühzeitig informieren: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, um Ihre Pläne mitzuteilen. Auch wenn die gesetzliche Frist ausreicht, schätzen Arbeitgeber es, wenn sie frühzeitig Bescheid wissen. So können sie besser planen und eventuelle Vertretungen organisieren.
2. Klare Vorstellungen präsentieren: Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Überlegen Sie sich, wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten, ob Sie diese aufteilen wollen und ob Sie währenddessen in Teilzeit arbeiten möchten. Je konkreter Ihre Pläne sind, desto einfacher wird die Abstimmung.
3. Flexibilität zeigen: Gerade bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes, bei der die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist, kann es hilfreich sein, Kompromissbereitschaft zu signalisieren. Vielleicht gibt es betriebliche Gründe, die gegen Ihren Wunschzeitraum sprechen – in solchen Fällen kann eine flexible Haltung das Gespräch entspannen.
4. Schriftliche Bestätigung einholen: Auch wenn Sie Ihre Elternzeit bereits mündlich besprochen haben, sollte die finale Abstimmung immer schriftlich erfolgen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Elternzeit, um Missverständnisse zu vermeiden.
5. Nachfragen und Feedback einholen: Nutzen Sie das Gespräch, um auch die Perspektive Ihres Arbeitgebers zu verstehen. Gibt es bestimmte Zeiträume, die für das Unternehmen besonders kritisch sind? Welche Erwartungen hat der Arbeitgeber an Ihre Rückkehr? Ein offener Austausch kann helfen, Lösungen zu finden, die für beide Seiten funktionieren.
Tipp: Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt. Es geht darum, Ihre Rechte wahrzunehmen, ohne dabei unnötige Konflikte zu provozieren. Eine professionelle und respektvolle Kommunikation schafft Vertrauen und erleichtert die Zusammenarbeit – auch nach Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit.
Praktische Beispiele: So formulieren Sie Ihren Elternzeitantrag
Ein gut formulierter Elternzeitantrag ist klar, präzise und enthält alle notwendigen Angaben. Damit Sie eine Orientierung haben, wie ein solcher Antrag aussehen kann, finden Sie hier einige praktische Beispiele für unterschiedliche Situationen. Passen Sie die Formulierungen einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Beispiel 1: Elternzeit direkt nach der Geburt
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich gemäß § 15 BEEG Elternzeit für mein Kind in Anspruch nehmen möchte. Die Elternzeit soll direkt ab der Geburt meines Kindes beginnen und bis zum [Datum] andauern. Der errechnete Geburtstermin ist der [Datum]. Sollte sich der Geburtstermin verschieben, passt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend an.
Beispiel 2: Elternzeit mit festem Startdatum
Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum]. Die Elternzeit soll am [Startdatum] beginnen und bis zum [Enddatum] andauern. Für die ersten zwei Jahre lege ich mich verbindlich auf diesen Zeitraum fest.
Beispiel 3: Aufteilung der Elternzeit in Abschnitte
Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], in Anspruch nehmen möchte. Die Elternzeit soll in zwei Abschnitten erfolgen:Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Antrags.
- Erster Abschnitt: vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]
- Zweiter Abschnitt: vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]
Beispiel 4: Elternzeit nach dem 3. Geburtstag
Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], im Zeitraum vom [Startdatum] bis zum [Enddatum]. Da dieser Zeitraum nach dem 3. Geburtstag meines Kindes liegt, bitte ich um Ihre Zustimmung. Ich stehe für ein Gespräch zur Abstimmung gerne zur Verfügung.
Tipp: Halten Sie die Formulierungen sachlich und vermeiden Sie unnötige Details. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen enthalten sind, damit der Antrag rechtlich korrekt ist und Ihr Arbeitgeber die Planung entsprechend vornehmen kann.
Zusätzliche Tipps: Wie Sie die Elternzeit optimal mit Elterngeld kombinieren
Die Kombination von Elternzeit und Elterngeld kann eine echte Herausforderung sein, aber mit der richtigen Planung holen Sie das Beste aus beiden heraus. Das Elterngeld soll Sie finanziell entlasten, während Sie sich auf die Betreuung Ihres Kindes konzentrieren. Doch wie lässt sich das optimal mit der Elternzeit verbinden? Hier ein paar praktische Tipps:
- Elterngeld Plus nutzen: Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, ist das Elterngeld Plus eine attraktive Option. Es ermöglicht Ihnen, den Bezugszeitraum zu verlängern, da Sie nur die Hälfte des regulären Elterngeldes pro Monat erhalten, dafür aber doppelt so lange.
- Partnerschaftsbonus einplanen: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche) über einen Zeitraum von vier Monaten, können Sie den Partnerschaftsbonus beantragen. Dies bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung und fördert die gemeinsame Betreuung.
- Bezugsmonate strategisch wählen: Überlegen Sie, in welchen Monaten Sie das Elterngeld beantragen. Sie können die Monate flexibel aufteilen, solange Sie die maximale Bezugsdauer von 12 Monaten (bzw. 14 Monaten bei gemeinsamer Aufteilung) nicht überschreiten. Nutzen Sie diese Flexibilität, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
- Übergang zur Teilzeitarbeit planen: Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, stimmen Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber ab. Das Einkommen aus der Teilzeit wird auf das Elterngeld angerechnet, kann aber durch das Elterngeld Plus optimal ergänzt werden.
- Frühgeborenenregelung beachten: Eltern von Frühgeborenen profitieren von zusätzlichen Elterngeldmonaten. Informieren Sie sich, ob diese Regelung auf Ihre Situation zutrifft, um die finanzielle Unterstützung voll auszuschöpfen.
Tipp: Nutzen Sie Online-Rechner oder Beratungsangebote, um Ihre individuelle Situation zu analysieren. Eine gute Planung hilft Ihnen, die Elternzeit und das Elterngeld so zu kombinieren, dass Sie sowohl finanziell abgesichert sind als auch ausreichend Zeit für Ihr Kind haben.
Checkliste für einen erfolgreichen Elternzeitantrag
Ein gut vorbereiteter Elternzeitantrag erspart Ihnen unnötigen Stress und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Punkte beachten und nichts vergessen. Gehen Sie die Liste Schritt für Schritt durch, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
- Zeitraum festlegen: Haben Sie den gewünschten Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit klar definiert? Denken Sie daran, dass Sie sich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen müssen.
- Fristen prüfen: Haben Sie die gesetzliche Antragsfrist eingehalten? Vor dem 3. Geburtstag des Kindes sind es sieben Wochen, danach 13 Wochen.
- Formvorgaben beachten: Ist Ihr Antrag schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben? Elektronische Einreichungen wie E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
- Alle Angaben enthalten: Sind die relevanten Informationen wie Start- und Enddatum, Bezug zur Geburt (falls zutreffend) und eine eventuelle Aufteilung der Elternzeit im Antrag enthalten?
- Versandart wählen: Haben Sie den Antrag per Einschreiben verschickt oder persönlich übergeben, um einen Nachweis über die Zustellung zu haben?
- Abstimmung mit dem Arbeitgeber: Haben Sie Ihre Pläne vorab mit Ihrem Arbeitgeber besprochen, um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten?
- Bestätigung einholen: Haben Sie den Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Elternzeit gebeten? Diese ist wichtig, um Ihre Rechte abzusichern.
- Eventuelle Teilzeit klären: Planen Sie während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten? Falls ja, haben Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt?
- Elterngeld berücksichtigen: Haben Sie Ihre Elternzeit so geplant, dass sie optimal mit dem Elterngeld harmoniert? Nutzen Sie gegebenenfalls Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus.
- Plan B vorbereiten: Haben Sie eine Alternative überlegt, falls der Arbeitgeber Änderungen nach dem 3. Geburtstag aus betrieblichen Gründen ablehnt?
Tipp: Drucken Sie diese Checkliste aus und haken Sie jeden Punkt ab, sobald er erledigt ist. So behalten Sie den Überblick und können sicher sein, dass Ihr Elternzeitantrag vollständig und korrekt ist.
Nützliche Links zum Thema
- Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen? - Familienportal
- Elternzeit - BMFSFJ
- Wie und wann müssen Mitarbeiter Elternzeit beantragen?
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Häufig gestellte Fragen zur Elternzeit
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Elternzeit können Mütter, Väter oder andere Erziehungsberechtigte beantragen, die mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft leben und es betreuen. Der Anspruch ist unabhängig von der Art und dem Umfang des Arbeitsverhältnisses.
Welche Fristen müssen bei der Beantragung eingehalten werden?
Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden. Für Elternzeit zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.
Wie muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
Der Antrag muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber eingereicht werden. Elektronische Formate wie E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
Kann die Elternzeit aufgeteilt werden?
Ja, die Elternzeit kann in zwei bis drei Abschnitte aufgeteilt werden. Zusätzliche Abschnitte sind nach dem dritten Geburtstag nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Was passiert, wenn ich die Frist verfehle?
Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Anspruch auf Elternzeit für den gewünschten Zeitraum entfallen. Darum ist es wichtig, die Fristen genau zu beachten und gegebenenfalls frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren.