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5.000 Euro zur Geburt: So machen Eltern ihr Kind zum Millionär
Eltern können mit einer einmaligen Investition von 5.000 Euro zur Geburt ihres Kindes dafür sorgen, dass dieses zum Rentenbeginn Millionär wird. Laut der Frankfurter Rundschau beruht diese Rechnung auf den durchschnittlichen jährlichen Renditen des deutschen Aktienmarktes, die bei etwa 8,5 Prozent liegen. Professor Michael H. Grote von der Frankfurt School of Finance & Management bestätigt, dass bei einer solchen Rendite und einer Anlagedauer von 65 Jahren aus 5.000 Euro über eine Million Euro werden können – vorausgesetzt, die Gewinne werden steuerfrei reinvestiert und die Rendite bleibt über den Zeitraum stabil.
Der Experte empfiehlt, das Geld in breit gestreute Indexfonds (ETFs) zu investieren, die möglichst geringe Gebühren aufweisen und Dividenden automatisch wieder anlegen. Einzelaktien seien weniger geeignet, da die Marktrenditen meist von wenigen, sehr gut laufenden Aktien getrieben werden und Privatanleger diese selten gezielt auswählen. Auch für Profis sei ein breit gestreutes Investment die bessere Wahl.
Investition | Rendite p.a. | Endsumme nach 65 Jahren |
---|---|---|
5.000 Euro (Deutschland) | 8,5 % | über 1.000.000 Euro |
1.544 Dollar (USA) | 10,5 % | 1.000.000 Dollar |
Infobox: Mit einer Einmalanlage von 5.000 Euro in einen kostengünstigen, breit gestreuten ETF können Eltern ihrem Kind ein Millionenvermögen zum Rentenbeginn ermöglichen – vorausgesetzt, die durchschnittliche Rendite bleibt über Jahrzehnte stabil. (Quelle: Frankfurter Rundschau)
Freibäder schlagen Alarm: Unaufmerksame Eltern am Handy gefährden ihre Kinder
Freibäder in Schleswig-Holstein berichten laut NDR.de von einem besorgniserregenden Trend: Immer mehr Eltern sind im Freibad durch ihre Smartphones abgelenkt und vernachlässigen ihre Aufsichtspflicht. Dies führt zu lebensgefährlichen Situationen, in denen das Schwimmbadpersonal immer wieder Kinder vor dem Ertrinken retten muss. Im Waldschwimmbad Lensahn wurde beispielsweise ein vierjähriges Mädchen gerettet, während die Mutter im Internet surfte.
Um die Handynutzung einzudämmen, haben einige Bäder das WLAN abgeschaltet oder Handyverbote am Beckenrand und sogar im gesamten Bad eingeführt, wie in Pinneberg. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat mit der Aktion „Du bist die Aufsicht“ bereits mehr als neun Millionen Menschen erreicht, um das Bewusstsein für die Aufsichtspflicht zu schärfen. Bis Ende Juli 2025 sind in Deutschland 236 Menschen ertrunken, viele davon männlich und jung.
- Handyverbot am Beckenrand in mehreren Freibädern
- WLAN-Abschaltung zur Reduzierung der Handynutzung
- Aktion „Du bist die Aufsicht“ der DLRG mit über 9 Millionen erreichten Menschen
- 236 Badetote bis Ende Juli 2025 in Deutschland
Infobox: Die Ablenkung durch Smartphones führt in Freibädern zu gefährlichen Situationen für Kinder. Maßnahmen wie Handyverbote und Aufklärungskampagnen sollen die Sicherheit erhöhen. (Quelle: NDR.de)
Handynutzung bei Kindern: Die meisten Eltern sehen sich als gute Vorbilder
Laut einer repräsentativen Umfrage der Postbank, über die die FAZ berichtet, sehen sich 85 Prozent der Eltern als gute Vorbilder im Umgang mit Smartphones – sechs Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Bereits 44 Prozent der Kinder besitzen zum Ende der Grundschulzeit ein eigenes Smartphone, mit zwölf Jahren sind es 71 Prozent. Besonders jüngere Eltern unter 40 Jahren erlauben ihren Kindern früher ein Smartphone, setzen aber auch strengere Regeln.
Die Hälfte der Eltern verbietet die Handynutzung während der Schulzeit und beim Lernen, knapp die Hälfte schränkt den Zugriff auf bestimmte Apps und Internetseiten ein. 53 Prozent begrenzen die tägliche Nutzungszeit auf zwei Stunden, 80 Prozent überprüfen gelegentlich die Social-Media-Nutzung. Drei Fünftel der Eltern sprechen sich für eine Altersbeschränkung bei Social Media aus. Vier Fünftel der Eltern befürworten ein Handyverbot an Schulen.
Regelung | Anteil der Eltern |
---|---|
Sehen sich als Vorbild | 85 % |
Kind hat mit 12 Jahren Smartphone | 71 % |
Handyverbot während Schulzeit/Lernen | 50 % |
Begrenzung auf 2 Stunden täglich | 53 % |
Überprüfen Social-Media-Nutzung | 80 % |
Für Altersbeschränkung bei Social Media | 60 % |
Für Handyverbot an Schulen | 80 % |
Infobox: Die Mehrheit der Eltern sieht sich als Vorbild und setzt klare Regeln für die Handynutzung ihrer Kinder. Ein Großteil befürwortet Altersbeschränkungen und Handyverbote an Schulen. (Quelle: FAZ)
Prozess in Augsburg: Eltern wegen Kindesmisshandlung verurteilt – Berufung
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg wurden ein Vater und seine Ehefrau wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Der leibliche Vater des heute sechsjährigen Jungen erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate. Beide hatten das Kind mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt, in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt und ihm wiederholt Essen und Trinken verweigert. Die Angeklagten zeigten laut Richterin „sehr, sehr wenig Reue“.
Die leibliche Mutter des Kindes war verstorben, als der Junge vier Jahre alt war. Nach Beginn der Misshandlungen konnte das Kind schließlich aus dem Elternhaus fliehen und wurde vom Jugendamt in einer Kinderwohngruppe untergebracht. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.
- Vater: 3 Jahre und 8 Monate Haft
- Stiefmutter: 3 Jahre und 2 Monate Haft
- Mehrfache Misshandlungen, Fesselungen, Einsperren, Nahrungsentzug
- Beide Angeklagte zeigten wenig Reue
Infobox: In Augsburg wurden Eltern wegen schwerer Misshandlung ihres Kindes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung eingelegt haben. (Quelle: DIE ZEIT)
Brooklyn Beckham heiratet ein zweites Mal – und diesmal ohne seine Eltern
Brooklyn Beckham, 26, und Nicola Peltz, 30, haben ihr Ehegelübde erneuert – diesmal ohne die Familie Beckham. Während bei der ersten Hochzeit im April 2022 in Palm Beach, Florida, noch 300 Gäste, darunter David und Victoria Beckham sowie die Geschwister Romeo, Cruz und Harper, anwesend waren, fehlte die Familie des Bräutigams bei der zweiten Zeremonie. Die Familie Peltz spielte hingegen eine große Rolle: Nelson Peltz, Nicolas Vater, hielt die Traurede, und Nicola trug das Hochzeitskleid ihrer Mutter.
Gerüchten zufolge gibt es seit der ersten Hochzeit Spannungen zwischen den Familien. So soll Victoria Beckham bei der ersten Feier einen geplanten Tanz des Brautpaares übernommen haben. Die Beckhams äußerten sich bislang nicht zu den Gerüchten, auch nicht dazu, dass Brooklyn und Nicola den 50. Geburtstag von David Beckham ausgelassen haben. Brooklyns Bruder Cruz befeuerte die Spekulationen mit kritischen Kommentaren in sozialen Medien.
- Erste Hochzeit 2022 mit 300 Gästen, Familie Beckham anwesend
- Zweite Hochzeit ohne Familie Beckham, Familie Peltz im Mittelpunkt
- Gerüchte über Familienstreit seit der ersten Hochzeit
Infobox: Die Erneuerung des Ehegelübdes von Brooklyn Beckham und Nicola Peltz fand ohne die Familie Beckham statt, was Spekulationen über einen Familienstreit weiter anheizt. (Quelle: Spiegel)
„Das ist Aufgabe der Eltern, nicht des Staates“
WELT-TV-Redakteur Felix Kühn kritisiert die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige als übermäßige Bevormundung durch den Staat. Seiner Ansicht nach sollten Eltern die Verantwortung für die Mediennutzung ihrer Kinder übernehmen und nicht der Staat durch Verbote eingreifen. Kühn betont, dass staatliche Eingriffe bei Social Media der falsche Weg seien.
„Das ist Aufgabe der Eltern, nicht des Staates“ (Felix Kühn, WELT TV)
Infobox: Die Verantwortung für die Medienerziehung von Kindern sieht WELT TV-Redakteur Felix Kühn klar bei den Eltern, nicht beim Staat. (Quelle: WELT)
Quellen:
- 5.000 Euro zur Geburt: So machen Eltern ihr Kind zum Millionär
- Freibäder schlagen Alarm: Unaufmerksame Eltern am Handy gefährden ihre Kinder
- Handynutzung bei Kindern: Die meisten Eltern sehen sich als gute Vorbilder
- Prozess in Augsburg: Eltern wegen Kindesmisshandlung verurteilt - Berufung
- Brooklyn Beckham heiratet ein zweites Mal – und diesmal ohne seine Eltern
- „Das ist Aufgabe der Eltern, nicht des Staates“