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Eltern von Luise-Mörderin sprechen über die Folgen der Tat
Auch rund zwei Jahre nach dem Mord an der zwölfjährigen Luise in Freudenberg ist die juristische und emotionale Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Am 11. März 2023 hatten zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren die Schülerin in einem Waldstück erstochen. Die Ermittlungen ergaben mehr als 70 Stichverletzungen, das Mädchen starb an starkem Blutverlust. Da die Täterinnen unter 14 Jahre alt waren, wurden sie nicht strafrechtlich belangt. Nach Informationen von FOCUS online hatten sich die Mädchen im Vorfeld im Internet über die Altersgrenze für Strafmündigkeit informiert.
Das Verfahren wird inzwischen zivilrechtlich fortgeführt. Die Eltern des Opfers haben eine Klage gegen die beiden Mädchen eingereicht, um eine finanzielle Entschädigung für seelische Belastungen und den Verlust der Tochter zu erhalten. Die Forderung des klagenden Anwalts beträgt mindestens 50.000 Euro, der Streitwert liegt bei 162.000 Euro. Entscheidend ist, ob die Mädchen zur Tatzeit bereits über die sogenannte Verantwortungsreife verfügten. Sollte das Gericht dies bejahen, könnten die Täterinnen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wobei eine Zahlungspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit beginnen und bis zu 30 Jahre andauern könnte.
Die Tat hat auch das Leben der Familien der Täterinnen nachhaltig erschüttert. Der Vater der älteren Täterin verlor seine Arbeit, wurde krank und fühlt sich in der Gemeinde ausgegrenzt. Die Mutter berichtet: „Es gibt kein Lachen mehr in unserem Haus.“ Die Täterinnen wurden nach der Tat in geschlossenen Einrichtungen untergebracht und psychiatrisch betreut. Die ältere Täterin, heute 15 Jahre alt, hat ihren Vornamen geändert, nimmt regelmäßig Medikamente und besucht eine Therapeutin. Die genaue Tatbeteiligung wird noch juristisch geprüft. Eine der Täterinnen hat die Tat gestanden, die andere bestreitet bestimmte Details. Eine Entscheidung im Zivilverfahren steht noch aus.
„Es gibt kein Lachen mehr in unserem Haus.“ (Mutter der Täterin, FOCUS online)
- Mehr als 70 Stichverletzungen wurden festgestellt.
- Streitwert der zivilrechtlichen Klage: 162.000 Euro.
- Eine Zahlungspflicht könnte bis zu 30 Jahre bestehen.
Infobox: Die juristische Aufarbeitung des Mordes an Luise ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffenen Familien leiden weiterhin unter den Folgen der Tat. (Quelle: FOCUS online)
Mord an 15-Jähriger in Worms: Eltern legen Revision ein
Im April 2025 verurteilte das Mainzer Landgericht die Eltern eines 15-jährigen Mädchens aus Pirmasens zu lebenslanger Haft, nachdem sie ihre Tochter im Juni 2024 betäubt, gewürgt und bei Worms in den Rhein geworfen hatten. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Beide Elternteile haben nun Revision eingelegt, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Revision wird vom Bundesgerichtshof geprüft und kann mehrere Monate dauern. Die Eltern bleiben bis zur Entscheidung in Untersuchungshaft.
Der Richter bezeichnete die Tat als „eiskalten Mord“ und betonte, dass die Eltern das Vertrauen ihres Kindes „perfide“ ausgenutzt hätten. Die Tochter sei teilweise der „Sündenbock“ für die Beziehungsprobleme der Eltern gewesen. Die Mutter hatte das Mädchen in der Wohnung gefesselt und mit Tabletten ruhig gestellt, gemeinsam mit dem Vater wurde sie an den Rhein gebracht, wo der Vater sie mit einem Schal würgte und bewusstlos in den Fluss warf. Die Familie stammt aus Afghanistan und lebt seit einigen Jahren in Pirmasens. Der Vater gestand die Tat, die Mutter beteuerte ihre Unschuld, das Gericht sah jedoch beide als voll verantwortlich an.
„Der Gesetzgeber hält Waffen für so gefährlich, dass sie nur in die Hände von Personen geraten dürfen, die zuverlässig sind.“ (Richterin, Verwaltungsgericht Düsseldorf, WAZ)
- Lebenslange Haftstrafe für beide Elternteile.
- Besondere Schwere der Schuld festgestellt.
- Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Infobox: Die Eltern der ermordeten 15-Jährigen bleiben bis zur Entscheidung über die Revision in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quellen: tagesschau.de, SWR)
Waffenentzug für Eltern nach Instagram-Posts
Ein Ehepaar vom Niederrhein, beide Sportschützen, posierte mit Waffen auf Instagram. Die Polizei bewertete dies als „absolute Unzuverlässigkeit“ und entzog dem Mann alle Kurz- und Langwaffen. Die Eltern klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Entscheidung. Die Fotos zeigten unter anderem die Mutter mit Gewehr auf dem Sofa und die beiden kleinen Töchter im Vordergrund, sowie den Vater umgeben von zehn Schusswaffen, 15 Messern und einem Schwert. Die Polizei fand bei einer Durchsuchung zudem ein Luftgewehr in einer Stofftasche, nicht gesicherte Munition und geladene Schreckschusswaffen offen im Arbeitszimmer.
Das Gericht in Mönchengladbach stellte ein erstes Verfahren gegen Auflagen ein, sah aber einen „unsachgemäßen Umgang“ mit Waffen. Die Behörde warf dem Mann vor, einer „nicht berechtigten Person“ den Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen ermöglicht zu haben. Die Beantragung weiterer Waffenbesitzkarten wurde abgelehnt, die älteren Karten aberkannt. Die Gebühr betrug 280 Euro. Die Eltern betonen, sie hätten nichts falsch gemacht und betrachten die Waffen als Sportgeräte. Die Richterin wies darauf hin, dass Waffen nur für zuverlässige Personen erlaubt sind und die Präsentation im Internet nicht vertrauenswürdig sei.
Gefundene Gegenstände | Anzahl |
---|---|
Schusswaffen | 10 |
Messer | 15 |
Schwert | 1 |
Infobox: Die Polizei bewertete das Verhalten der Eltern als unzuverlässig und entzog ihnen die Waffen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. (Quelle: WAZ | Westdeutsche Allgemeine Zeitung)
Gekürzte Inflationsausgleichszahlung in Eltern-Teilzeit rechtens
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die wegen Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten. Das Land Rheinland-Pfalz zahlte zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhielten einen entsprechend ihrer Arbeitszeit gekürzten Betrag. Stichtag war der 9. Dezember 2023.
Die Kläger waren vor Beginn der Elternzeit vollzeitbeschäftigt, am Stichtag jedoch mit 30 Prozent und 50 Prozent ihrer Tätigkeit in Teilzeit. Sie erhielten daher eine gekürzte Sonderzahlung. Das Gericht sah keinen Verfassungsverstoß und urteilte, dass der Gesetzgeber zwischen vollzeitbeschäftigten Beamten in Elternzeit ohne Teilzeit und Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit unterscheiden durfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sonderzahlung (Vollzeit) | 1.800 Euro |
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Stichtag | 9. Dezember 2023 |
Infobox: Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit erhalten eine entsprechend gekürzte Inflationsausgleichszahlung. Das Verwaltungsgericht Koblenz sieht darin keinen Verfassungsverstoß. (Quelle: STERN.de)
Eltern-Kolumne: Handwerkliche Fähigkeiten und Erziehung
In einer Kolumne der FAZ berichtet der Autor von seinen Kindheitserfahrungen mit handwerklichen Tätigkeiten und den Konflikten mit seinem Vater. Ihm wurde oft vorgeworfen, „zwei linke Hände“ zu haben. Heute gelingt es ihm dennoch, Dübel in die Wand zu bringen. Im Rahmen eines umfangreichen Frühjahrsputzes erhielt die Tochter Frida (zehn) neue Möbel und das Zimmer einen neuen Anstrich. Auch der Keller wurde entrümpelt und die Rennräder an die Wand gehängt. Der Autor richtete sich zudem einen neuen Arbeitsplatz ein.
Die Kolumne thematisiert, wie elterliche Kritik an handwerklichen Fähigkeiten das Selbstbild von Kindern prägen kann. Trotz der negativen Erfahrungen in der Kindheit hat der Autor gelernt, handwerkliche Aufgaben zu bewältigen.
- Frida, zehn Jahre alt, bekam neue Möbel und einen neuen Anstrich im Zimmer.
- Der Autor berichtet von der Bedeutung elterlicher Unterstützung bei handwerklichen Tätigkeiten.
Infobox: Die Kolumne zeigt, wie elterliche Kritik das Selbstbild von Kindern beeinflussen kann, und betont die Bedeutung von Unterstützung und Ermutigung. (Quelle: FAZ.NET)
Quellen:
- Eltern von Luise-Mörderin packen aus: "Kein Lachen mehr in unserem Haus"
- Rheinland-Pfalz: Mord an 15-Jähriger in Worms - Verurteilte Eltern legen Revision ein
- Mit Gewehr auf Insta posiert: Waffenentzug für Eltern
- „Du bist zu blöd, die Schraube zu halten“
- Inflation: Gekürzte Ausgleichszahlung in Eltern-Teilzeit rechtens
- Mord an 15-Jähriger in Worms - Verurteilte Eltern legen Revision ein