Eltern im Fokus: Folgen schwerer Verbrechen, Waffenentzug und Teilzeit-Urteil im Überblick

    24.04.2025 248 mal gelesen 9 Kommentare

    Eltern von Luise-Mörderin sprechen über die Folgen der Tat

    Auch rund zwei Jahre nach dem Mord an der zwölfjährigen Luise in Freudenberg ist die juristische und emotionale Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Am 11. März 2023 hatten zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren die Schülerin in einem Waldstück erstochen. Die Ermittlungen ergaben mehr als 70 Stichverletzungen, das Mädchen starb an starkem Blutverlust. Da die Täterinnen unter 14 Jahre alt waren, wurden sie nicht strafrechtlich belangt. Nach Informationen von FOCUS online hatten sich die Mädchen im Vorfeld im Internet über die Altersgrenze für Strafmündigkeit informiert.

    Werbung

    Das Verfahren wird inzwischen zivilrechtlich fortgeführt. Die Eltern des Opfers haben eine Klage gegen die beiden Mädchen eingereicht, um eine finanzielle Entschädigung für seelische Belastungen und den Verlust der Tochter zu erhalten. Die Forderung des klagenden Anwalts beträgt mindestens 50.000 Euro, der Streitwert liegt bei 162.000 Euro. Entscheidend ist, ob die Mädchen zur Tatzeit bereits über die sogenannte Verantwortungsreife verfügten. Sollte das Gericht dies bejahen, könnten die Täterinnen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wobei eine Zahlungspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit beginnen und bis zu 30 Jahre andauern könnte.

    Die Tat hat auch das Leben der Familien der Täterinnen nachhaltig erschüttert. Der Vater der älteren Täterin verlor seine Arbeit, wurde krank und fühlt sich in der Gemeinde ausgegrenzt. Die Mutter berichtet: „Es gibt kein Lachen mehr in unserem Haus.“ Die Täterinnen wurden nach der Tat in geschlossenen Einrichtungen untergebracht und psychiatrisch betreut. Die ältere Täterin, heute 15 Jahre alt, hat ihren Vornamen geändert, nimmt regelmäßig Medikamente und besucht eine Therapeutin. Die genaue Tatbeteiligung wird noch juristisch geprüft. Eine der Täterinnen hat die Tat gestanden, die andere bestreitet bestimmte Details. Eine Entscheidung im Zivilverfahren steht noch aus.

    „Es gibt kein Lachen mehr in unserem Haus.“ (Mutter der Täterin, FOCUS online)
    • Mehr als 70 Stichverletzungen wurden festgestellt.
    • Streitwert der zivilrechtlichen Klage: 162.000 Euro.
    • Eine Zahlungspflicht könnte bis zu 30 Jahre bestehen.

    Infobox: Die juristische Aufarbeitung des Mordes an Luise ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffenen Familien leiden weiterhin unter den Folgen der Tat. (Quelle: FOCUS online)

    Mord an 15-Jähriger in Worms: Eltern legen Revision ein

    Im April 2025 verurteilte das Mainzer Landgericht die Eltern eines 15-jährigen Mädchens aus Pirmasens zu lebenslanger Haft, nachdem sie ihre Tochter im Juni 2024 betäubt, gewürgt und bei Worms in den Rhein geworfen hatten. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Beide Elternteile haben nun Revision eingelegt, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Revision wird vom Bundesgerichtshof geprüft und kann mehrere Monate dauern. Die Eltern bleiben bis zur Entscheidung in Untersuchungshaft.

    Der Richter bezeichnete die Tat als „eiskalten Mord“ und betonte, dass die Eltern das Vertrauen ihres Kindes „perfide“ ausgenutzt hätten. Die Tochter sei teilweise der „Sündenbock“ für die Beziehungsprobleme der Eltern gewesen. Die Mutter hatte das Mädchen in der Wohnung gefesselt und mit Tabletten ruhig gestellt, gemeinsam mit dem Vater wurde sie an den Rhein gebracht, wo der Vater sie mit einem Schal würgte und bewusstlos in den Fluss warf. Die Familie stammt aus Afghanistan und lebt seit einigen Jahren in Pirmasens. Der Vater gestand die Tat, die Mutter beteuerte ihre Unschuld, das Gericht sah jedoch beide als voll verantwortlich an.

    „Der Gesetzgeber hält Waffen für so gefährlich, dass sie nur in die Hände von Personen geraten dürfen, die zuverlässig sind.“ (Richterin, Verwaltungsgericht Düsseldorf, WAZ)
    • Lebenslange Haftstrafe für beide Elternteile.
    • Besondere Schwere der Schuld festgestellt.
    • Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht.

    Infobox: Die Eltern der ermordeten 15-Jährigen bleiben bis zur Entscheidung über die Revision in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quellen: tagesschau.de, SWR)

    Waffenentzug für Eltern nach Instagram-Posts

    Ein Ehepaar vom Niederrhein, beide Sportschützen, posierte mit Waffen auf Instagram. Die Polizei bewertete dies als „absolute Unzuverlässigkeit“ und entzog dem Mann alle Kurz- und Langwaffen. Die Eltern klagen nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen diese Entscheidung. Die Fotos zeigten unter anderem die Mutter mit Gewehr auf dem Sofa und die beiden kleinen Töchter im Vordergrund, sowie den Vater umgeben von zehn Schusswaffen, 15 Messern und einem Schwert. Die Polizei fand bei einer Durchsuchung zudem ein Luftgewehr in einer Stofftasche, nicht gesicherte Munition und geladene Schreckschusswaffen offen im Arbeitszimmer.

    Das Gericht in Mönchengladbach stellte ein erstes Verfahren gegen Auflagen ein, sah aber einen „unsachgemäßen Umgang“ mit Waffen. Die Behörde warf dem Mann vor, einer „nicht berechtigten Person“ den Zugriff auf erlaubnispflichtige Waffen ermöglicht zu haben. Die Beantragung weiterer Waffenbesitzkarten wurde abgelehnt, die älteren Karten aberkannt. Die Gebühr betrug 280 Euro. Die Eltern betonen, sie hätten nichts falsch gemacht und betrachten die Waffen als Sportgeräte. Die Richterin wies darauf hin, dass Waffen nur für zuverlässige Personen erlaubt sind und die Präsentation im Internet nicht vertrauenswürdig sei.

    Gefundene Gegenstände Anzahl
    Schusswaffen 10
    Messer 15
    Schwert 1

    Infobox: Die Polizei bewertete das Verhalten der Eltern als unzuverlässig und entzog ihnen die Waffen. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. (Quelle: WAZ | Westdeutsche Allgemeine Zeitung)

    Gekürzte Inflationsausgleichszahlung in Eltern-Teilzeit rechtens

    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen einer Beamtin und eines Beamten abgewiesen, die wegen Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit nur eine gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten hatten. Das Land Rheinland-Pfalz zahlte zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhielten einen entsprechend ihrer Arbeitszeit gekürzten Betrag. Stichtag war der 9. Dezember 2023.

    Die Kläger waren vor Beginn der Elternzeit vollzeitbeschäftigt, am Stichtag jedoch mit 30 Prozent und 50 Prozent ihrer Tätigkeit in Teilzeit. Sie erhielten daher eine gekürzte Sonderzahlung. Das Gericht sah keinen Verfassungsverstoß und urteilte, dass der Gesetzgeber zwischen vollzeitbeschäftigten Beamten in Elternzeit ohne Teilzeit und Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit unterscheiden durfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Sonderzahlung (Vollzeit) 1.800 Euro
    Stichtag 9. Dezember 2023

    Infobox: Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit erhalten eine entsprechend gekürzte Inflationsausgleichszahlung. Das Verwaltungsgericht Koblenz sieht darin keinen Verfassungsverstoß. (Quelle: STERN.de)

    Eltern-Kolumne: Handwerkliche Fähigkeiten und Erziehung

    In einer Kolumne der FAZ berichtet der Autor von seinen Kindheitserfahrungen mit handwerklichen Tätigkeiten und den Konflikten mit seinem Vater. Ihm wurde oft vorgeworfen, „zwei linke Hände“ zu haben. Heute gelingt es ihm dennoch, Dübel in die Wand zu bringen. Im Rahmen eines umfangreichen Frühjahrsputzes erhielt die Tochter Frida (zehn) neue Möbel und das Zimmer einen neuen Anstrich. Auch der Keller wurde entrümpelt und die Rennräder an die Wand gehängt. Der Autor richtete sich zudem einen neuen Arbeitsplatz ein.

    Die Kolumne thematisiert, wie elterliche Kritik an handwerklichen Fähigkeiten das Selbstbild von Kindern prägen kann. Trotz der negativen Erfahrungen in der Kindheit hat der Autor gelernt, handwerkliche Aufgaben zu bewältigen.

    • Frida, zehn Jahre alt, bekam neue Möbel und einen neuen Anstrich im Zimmer.
    • Der Autor berichtet von der Bedeutung elterlicher Unterstützung bei handwerklichen Tätigkeiten.

    Infobox: Die Kolumne zeigt, wie elterliche Kritik das Selbstbild von Kindern beeinflussen kann, und betont die Bedeutung von Unterstützung und Ermutigung. (Quelle: FAZ.NET)

    Quellen:

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Fand den Kommentar zum Thema Handwerken echt spannend, bei uns zuhause war das ähnlich und ich glaube auch, dass es einem echt prägt, wie Eltern damit umgehen, ob man was kann oder nicht.
    also das is ja schon ziemlich krass mit dem gericht und diese teilzeit-beiträge bei elternzeit, ich steig da überehaupt nimma durch. die haben vorher mehr gearbeitet aber weil die dann weniger machen kriegen sie auch wengier? ich dachte immer sowas ist extra für eltern wgn kind und dann wars doch irgendwie anders gemeint. Und das mit dem datum da, is das dann fest so, oder hätt man das vorher wissen müssen oder wie?? Für mich klingt das alles mega komplziert, ich weiß eh nich wie leute da überhaput blick behalten. Wär ja eh gerechter wenns für alle gleich wär, weil leben is teuer für alle, nicht nur für die die voll arbeiten, meine idee zumindest. Bin aber kein richter, blicke da eh nich so richitg durch, rentiert sich das streiten da jetz noch? Manches bei Gericht is eh voll seltsam, is das eigendlich überall so oder nur in Rheinland?
    Also das mit dem Waffen bei dem Ehepaar am Niederrhein find ich schon krass, das kann doch eigntlich nicht gehen wenn Kinder da rumlaufern und da sind soviele Waffen einfach im Arbeitszimmer? Da wunderts mich nich das die Polizei einschreitet. Das ist kein Sport sondern sieht schon fast wie ne Waffensammelwut aus, oder seh ich was falsch?
    Also zu dem Teil mit dem Waffenentzug frage ich mich echt manchmal, auf welchen Planeten manche wohnen. Ich kenne ein paar Sportschützen im Bekanntenkreis, und die würden im Leben nicht auf die Idee kommen, ihre Waffen samt Kids vorm Sofa in die Kamera zu halten, das ist halt wirklich das komplette Gegenteil von dem, was einem im Verein eingebläut wird. Klar, man kann die Diskussion führen, ob das jetzt gleich so ein gravierender Grund für den kompletten Entzug ist – aber dann Munition offen rumliegen lassen und ein geladenes Schreckschussding im Arbeitszimmer? Sorry, aber da bleibt mir echt das Verständnis aus.

    Gerade mit Kindern im Haus sollte doch sicher klar sein, wie man mit sowas umgeht. Ich weiß nicht, ob das vielen gar nicht bewusst ist, was für ein Vertrauen einem da als Waffenbesitzer entgegengebracht wird – man ist da einfach in einer anderen Verantwortung. Ich find das Urteil vom Verwaltungsgericht, zumindest von dem, was man hier so liest, ziemlich nachvollziehbar. Wie gesagt, Sportgeräte hin oder her, aber spätestens wenn alles offen liegt, ist die Diskussion für mich eigentlich durch. Da geht’s halt nicht nur um die eigene Familie, sondern ein Stück weit auch um die Sicherheit von allen anderen.
    Also das mit den elter die Ihre Tochtr da im Rhein getunckt habn, das is für mich echt sowas von verrückt einfach. Wie kann dann sowas pasiern, das sind ja Eltern, die sollen doch eigentlih ihre Kinde liebn und nich einfach los werden also das hats bei uns in der Gegnd zum Glück nich gebn und ich find das ehrlich krank… Auch das die noch Revision wollen versteh ich net so, die ham doch alles zugegebrn also warum dann noch so tun als ob die Unschuldig wärn, voll unsinnig find ich. Die ganse Familie dann kaputt jetzt, und das Mädchen aus Afhanistan, viellcht gabs da vorher Probleme, aber das rechtfertigt halt trotzdem nix, oder? Und das die dann beide noch im Knast bleibn und rechtliche Sachen ewig dauern, alles so kompliziert bei uns. Manchmal frag ich mich ob das überhaupt noch hilft, die machen das zurück zu drehen, ich mein das Kind kommt ja eh nie mehr wieder. Hab dann vom Waffenzeug auch gelesen und das find ich auch krass, man sieht immer wieder so Fälle mit Waffen, sollte man abolishen oder so. Aber die tochter im Rhein, daran bleibt mein Kopf hängen das krieg ich nich raus.
    Ich findi das mit dem Revisions einlegen von die Eltern nach dem gericht sowieso komisch, weil ich hab gedacht einmal Urteil immer Urteil bleibt oder gibts da für Eltern extra Möglichkeiten?
    Was ich nicht check, die Eltern haben eig ja eh nur Sport gemacht wie Schiessen und kriegen dann plötzlich die waffen weg nur weil insta, aber war das dann nicht sogar rechtlich erlaubt vorher und warum geht die Polizei gleich überall durch suchen wenn die sons nix gemacht ham?
    das mit diese waffen in instgram undso, ehrlich ich blick da nicht ganz ich mein, sieht man doch öfters mal leute mit airsoft und cosplay und sowa. Wieso kriegen die jetz gleich alles weggenommen, die sportschützen, hab doch letztens bei nem freund noch bilder gesehen der so sachen im zimmer hat sogar mit deko samurai-schwert, das ist doch auch nicht gesperrt oder. Und dann so viele messer, kommt drauf an, hab selber paar küchenmesser halt rumliegn und keiner kommt bei mir kontrollieren. Kapier nicht wieso polizei dann vorbei kommt nur weill die posten posten, is ja nich so als ob die mit laden gewehr draussen rumlaufn. Und fürn sport ist doch eig alles gut geichert, oder giebt halt diese schränke wers legal macht normal. Aber hab auch kein bock auf waffen, ich finde messer und co eh bisschen gruselig alles. Und dann die 280€ gebühr noch, wird man für posten bestraft? Irgendwie wird alles immer strenger heutztage, bald traut sich keiner mehr was zu posten von zuhaus – lieber garkeine bilder mehr machen, nacher steht wer vor der tür.
    Also das mit den Sportschützen find ich schon komsich, nur weil auf Insta paar bilder gemacht werrden nimmt man gleich alles weg?? Also ich dacht ehrlich gesagt das wär wie bei Jägern oda so, die habn die Waffen daheim und pasiern tzd nix schlimmes, und isn Luftgewehr doch eig egal. Mann kann eh nicht wissen ob die Polizei das einfach so beurteilt oder die nur stress wolln.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      Cosatto Giggle Hot Mom Kombikinderwagen F22 GaGaDumi Boston Maxi-Cosi Zelia S Trio Kinderkraft ESME 
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen
    Belastbarkeit bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
    Räder Gummiräder Gummiräder Pannensichere-Gelräder Gummiräder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
    Garantie 4 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
    Preis 535,57 € 699,00 € 339,99 € 263,64 € 238,00 €
      » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
    Counter