Elternproteste, neue Hilfsangebote und juristische Entscheidungen: Aktuelle Entwicklungen im Familienalltag

    29.04.2025 24 mal gelesen 0 Kommentare

    Eltern demonstrieren gegen Kita-Schließung in Buschhütten

    Am Rande der Eröffnung des neuen Dorfplatzes in Buschhütten haben rund 60 Personen gegen die Schließung der Kita in der Mühlbergsiedlung demonstriert. Die betroffenen Eltern führten den stillen Protest an und machten damit öffentlich auf ihre Situation aufmerksam. Die Demonstration fand während der Feierlichkeiten zur Einweihung des neuen Dorfplatzes statt, was die Aufmerksamkeit der Anwesenden auf das Anliegen der Eltern lenkte.

    Werbung

    Die Schließung der Kita sorgt bei den Eltern für große Verärgerung. Sie nutzten die Gelegenheit, um auf die Bedeutung der Einrichtung für ihre Kinder und die gesamte Nachbarschaft hinzuweisen. Die Siegener Zeitung berichtet, dass die Eltern mit ihrem Protest ein Zeichen setzen wollten, um die Verantwortlichen auf die Folgen der Schließung aufmerksam zu machen.

    „Kita-Schließung: Verärgerte Eltern schlagen bei Eröffnung des Dorfplatzes in Buschhütten auf“ (Siegener Zeitung)
    • Rund 60 Personen demonstrierten gegen die Schließung der Kita.
    • Die Aktion fand während der Eröffnung des neuen Dorfplatzes statt.
    • Betroffene Eltern führten den Protest an.

    Infobox: Die Schließung der Kita in der Mühlbergsiedlung stößt auf Widerstand bei den Eltern, die mit einer Demonstration während einer öffentlichen Veranstaltung auf ihre Situation aufmerksam machten. (Quelle: Siegener Zeitung)

    Neues Palliativangebot für werdende Eltern in Bremen

    In Bremen gibt es ein neues Palliativangebot für werdende Eltern, deren ungeborenes Kind unheilbar erkrankt ist. Saskya Dimmler, deren Tochter Esma an einer seltenen Skeletterkrankung litt und nur elf Stunden lebte, berichtet von der Unterstützung durch das Kinder Palliativ Care Team Bremen (Kinderpact). Das Team besteht aus Palliativfachkräften, Kinderkrankenschwestern, Psycho-, Musik- und Kunsttherapeuten, psychosozialen Beratern sowie Ärzten. Das Angebot richtet sich an Eltern, die nach einer vorgeburtlichen Diagnose vor der Entscheidung stehen, die Schwangerschaft fortzusetzen oder zu beenden.

    Das neue Angebot von Kinderpact ist ausschließlich aus Spenden finanziert. In den vergangenen Jahren wurden bundesweit mehrere solcher Projekte an Zentren ins Leben gerufen, die sich durch Intensivmedizin und Maximalversorgung auszeichnen. In Bremen wurden bislang neun Familien beraten und begleitet. Die ärztliche Leiterin von Kinderpact, Carola Titgemeyer, betont die Bedeutung der Bekanntmachung des Angebots bei Frauenärzten und Pränatalmedizinern in und um Bremen.

    „Wir ebnen den Weg und bieten einen geschützten Raum, damit sie sich gut verabschieden können – welche Entscheidung sie auch treffen“, sagt Katharina Heubach von der pflegerischen Leitung. (Weser Kurier)
    • Das Angebot richtet sich an werdende Eltern mit unheilbar erkranktem Kind.
    • Neun Familien wurden bislang beraten und begleitet.
    • Das Team besteht aus verschiedenen Fachkräften und ist spendenfinanziert.

    Infobox: In Bremen gibt es ein neues, spendenfinanziertes Palliativangebot für werdende Eltern, das von einem interdisziplinären Team getragen wird und bereits neun Familien begleitet hat. (Quelle: Weser Kurier)

    Wechselmodell trotz Alleinsorge: Kammergericht Berlin klärt Rechtslage

    Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 01.06.2023 (17 UF 21/23) entschieden, dass ein Wechselmodell – also die hälftige Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile – auch dann möglich ist, wenn einem Elternteil die Alleinsorge übertragen wird. Im entschiedenen Fall war die Kommunikation zwischen den getrenntlebenden Eltern massiv gestört, was zu Streitigkeiten über Arztbesuche, Schule, Finanzen und organisatorische Fragen führte. Das betroffene Kind, das aufgrund einer geistigen Behinderung besonders auf Stabilität angewiesen war, litt unter der Situation. Das Gericht übertrug daher die Alleinsorge auf einen Elternteil, ließ das Wechselmodell als Betreuungsform jedoch bestehen.

    Das Gericht stellte klar, dass Betreuung und Entscheidungsbefugnis rechtlich getrennte Bereiche sind. Maßgeblich ist, wer das Kindeswohl besser sichern kann. Eine Einzelfallprüfung ist zwingend erforderlich, feste Regeln gibt es nicht. Eltern sollten prüfen, ob sie gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen können, sich gegenseitig informieren und die Bindung des Kindes zum anderen Elternteil respektieren. Bei Kommunikationsproblemen kann eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsverteilung sinnvoll sein.

    „Das Wechselmodell allein garantiert keine gemeinsame Sorge. Entscheidend ist, ob die Eltern auch in wichtigen Bereichen zusammenarbeiten können.“ (Anwalt.de)
    • Wechselmodell und Alleinsorge können nebeneinander bestehen.
    • Kommunikationsunfähigkeit kann zur Aufhebung der gemeinsamen Sorge führen.
    • Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt, nicht die Vorstellungen der Eltern.
    • Jeder Fall wird individuell beurteilt.

    Infobox: Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass das Wechselmodell auch bei Alleinsorge möglich ist, wenn dies dem Kindeswohl dient. Eine Einzelfallprüfung ist dabei zwingend erforderlich. (Quelle: Anwalt.de)

    Massive Vorwürfe nach Todesschuss in Grassau-Mietenkam – Eltern fordern Aufklärung

    Am 9. Dezember 2024 wurde in Grassau-Mietenkam ein 35-jähriger Mann nach einer Geiselnahme von einem Polizisten erschossen. Die Eltern des Getöteten äußerten sich erstmals öffentlich und erhoben schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Sie kritisieren die ihrer Ansicht nach aggressive und übereilte Vorgehensweise der Einsatzkräfte, die zum Tod ihres einzigen Sohnes geführt habe. Die Eltern fordern, dass der Fall von einem unparteiischen Gericht geprüft wird.

    Die Staatsanwaltschaft Traunstein erklärte, dass nach aktuellem Stand kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten des Polizeibeamten bestehe und der Schusswaffengebrauch als rechtmäßig angesehen werde. Das Vorermittlungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, der Abschlussbericht des Bayerischen Landeskriminalamts steht noch aus. Die Eltern stellen zudem Fragen zur Deeskalation und zum Einsatz des Spezialeinsatzkommandos, die bislang unbeantwortet blieben. Die Mutter des Verstorbenen hat bisher keine Aussage gemacht, die Möglichkeit dazu besteht weiterhin.

    „Das war kein Einsatz bei dem Jemand hätte sterben müssen. Das ist der sinnlose Tod eines Zivilisten, der gegen die Gewalt durch mindestens sechs bewaffnete Polizeibeamten keine Chance hatte und auch keine Chance bekommen hat!“ (OVB online)
    • Am 9. Dezember 2024 wurde ein 35-Jähriger von der Polizei erschossen.
    • Die Eltern kritisieren das Vorgehen der Polizei und fordern eine gerichtliche Überprüfung.
    • Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten des Polizisten.
    • Das Vorermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    Infobox: Nach dem Todesschuss in Grassau-Mietenkam fordern die Eltern des Getöteten eine unabhängige Aufklärung und kritisieren das Vorgehen der Polizei. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. (Quelle: OVB online)

    Staatsanwalt bittet Eltern von Philipos um Entschuldigung

    Im Prozess um den in Bad Oeynhausen getöteten Philipos Tsanis steht der Abschluss kurz bevor. Neue Videos aus der Tatnacht rücken einen Zeugen in den Fokus. Der Staatsanwalt begann den Gerichtstag mit einer ungewöhnlichen Äußerung und bat die Eltern von Philipos um Entschuldigung. Die Videos werfen neue Fragen zum Ablauf der Tatnacht auf und beeinflussen die Bewertung der Zeugenaussagen.

    Der Fall sorgt weiterhin für großes öffentliches Interesse. Die Entschuldigung des Staatsanwalts gegenüber den Eltern ist ein bemerkenswerter Schritt im Verlauf des Prozesses. Die WELT berichtet, dass die neuen Beweismittel die Aufmerksamkeit auf einen Zeugen lenken und die Dynamik im Gerichtssaal verändern.

    „Es ist mir hochnotpeinlich“ – Staatsanwalt bittet Eltern von Philipos um Entschuldigung (WELT)
    • Neue Videos aus der Tatnacht tauchen im Prozess auf.
    • Der Staatsanwalt bittet die Eltern des Opfers um Entschuldigung.
    • Die Videos rücken einen Zeugen in den Fokus.

    Infobox: Im Prozess um den Tod von Philipos Tsanis bittet der Staatsanwalt die Eltern um Entschuldigung, nachdem neue Videos aus der Tatnacht aufgetaucht sind. (Quelle: WELT)

    Eltern wünschen sich häufiger Töchter als Söhne

    Heutzutage wünschen sich viele werdende Eltern eher eine Tochter als einen Sohn. Laut FAZ.NET kommt es vor, dass manche Eltern in Tränen ausbrechen, wenn ihre Erwartung nicht erfüllt wird. Die Gründe für diese Präferenz werden im Artikel diskutiert, wobei gesellschaftliche und persönliche Faktoren eine Rolle spielen.

    Im Frankfurter Bürgerhospital werden die meisten Babys in Deutschland geboren. Die FAZ berichtet über die Menschen, die dort täglich Kinder auf die Welt bringen und die Bedeutung der Geburtserfahrung für die Eltern. Die Wahrnehmung des ungeborenen Kindes verändert sich oft erst mit den Ultraschallbildern, auf denen das Geschlecht erkennbar wird.

    „Heutzutage wünschen sich viele werdende Eltern eher eine Tochter als einen Sohn. Manche brechen sogar in Tränen aus, wird ihre Erwartung nicht erfüllt.“ (FAZ.NET)
    • Viele werdende Eltern bevorzugen eine Tochter gegenüber einem Sohn.
    • Die Geschlechtsbestimmung erfolgt meist in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft.
    • Im Frankfurter Bürgerhospital werden die meisten Babys in Deutschland geboren.

    Infobox: Die Präferenz für Töchter ist bei werdenden Eltern laut FAZ.NET weit verbreitet, was zu emotionalen Reaktionen führen kann, wenn die Erwartung nicht erfüllt wird. (Quelle: FAZ.NET)

    Quellen:

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Keine Kommentare vorhanden

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
      Cosatto Giggle Hot Mom Kombikinderwagen F22 GaGaDumi Boston Maxi-Cosi Zelia S Trio Kinderkraft ESME 
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen
    Belastbarkeit bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
    Räder Gummiräder Gummiräder Pannensichere-Gelräder Gummiräder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
    Garantie 4 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
    Preis 535,57 € 699,00 € 339,99 € 263,64 € 238,00 €
      » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
    Counter