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FAQ zur gerechten Elternzeit-Aufteilung zwischen Partnern
Können beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Ja, es ist möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen. Dies kann direkt nach der Geburt geschehen oder zu einem späteren Zeitpunkt, je nachdem, wie die Eltern es untereinander aufteilen möchten.
Wie lange im Voraus muss die Elternzeit angemeldet werden?
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, und die geplanten Zeiträume der Elternzeit sollten dabei klar angegeben werden.
Wie viele Monate Elterngeld stehen beiden Elternteilen zu?
Zusammen stehen den Eltern maximal 14 Monate Elterngeld zu, die sie unter sich aufteilen können. Ein Elternteil allein kann maximal 12 Monate Elterngeld beanspruchen, sofern die Partnermonate nicht genutzt werden.
Welchen Kündigungsschutz genieße ich während der Elternzeit?
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der bereits mit der Anmeldung der Elternzeit beginnt und bis zu deren Ende andauert. In besonderen Fällen kann jedoch mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine Kündigung möglich sein.
Ist es möglich, Elternzeit aufzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen?
Ja, Eltern haben die Möglichkeit, bis zu 24 Monate Elternzeit aufzusparen und diese mit Zustimmung des Arbeitgebers flexibel zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes zu nutzen.