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    Viele Familien verschenken Sozialleistungen – holt euch, was euch zusteht!

    06.03.2025 121 mal gelesen 0 Kommentare

    Unterstützung für Eltern: Was Familien und Alleinerziehenden wirklich zusteht

    Die "Rheinische Post" berichtet, dass viele Familien in Deutschland ihre Ansprüche auf Sozialleistungen nicht vollständig nutzen. Besonders der Kinderzuschlag bleibt oft ungenutzt – rund 70 Prozent der möglichen Gelder werden nicht abgerufen. Ein Grund dafür ist, dass jede Leistung einzeln beantragt werden muss. Zu den bekanntesten Unterstützungen zählt das Kindergeld, das bis zum 18. Lebensjahr 255 Euro monatlich beträgt und in bestimmten Fällen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird. Nach der Geburt eines Kindes können Eltern Elterngeld beantragen, das 65 Prozent des vorherigen Netto-Einkommens beträgt. Für Alleinerziehende gibt es zusätzliche steuerliche Entlastungen und den Unterhaltsvorschuss, falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Familien mit geringem Einkommen können zudem den Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro monatlich erhalten. Weitere Hilfen wie das Bildungs- und Teilhabepaket oder Bafög für Schüler und Studierende stehen ebenfalls zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der "Rheinischen Post" unter https://rp-online.de/panorama/unterstuetzung-fuer-eltern-was-familien-und-alleinerziehenden-wirklich-zusteht_vid-124872919.

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    Wie Eltern Überforderungssymptome bei Kindern erkennen

    Stress betrifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder, wie "fr.de" berichtet. Laut der Krankenkasse mkk leiden 18 Prozent der Kinder und 19 Prozent der Jugendlichen in Deutschland unter Stress. Überforderung zeigt sich oft zuerst durch körperliche Symptome wie Bauch- oder Kopfschmerzen, Schlafstörungen oder Appetitlosigkeit. Später können auch mentale Anzeichen wie Traurigkeit, Reizbarkeit oder Wutanfälle hinzukommen. Eltern sollten aufmerksam sein und mit ihren Kindern über mögliche Belastungen sprechen, ohne sie zu drängen. Wichtig ist auch, den Alltag des Kindes zu überprüfen und ausreichend Pausen einzuplanen. Weitere Details finden Sie im Artikel auf "fr.de" unter https://www.fr.de/ratgeber/familie/ueberforderung-beim-kind-darauf-sollten-eltern-achten-zr-93608973.html.

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    Rechtsexperte: So viele Fehltage stehen Eltern bei erkrankten Kindern wirklich zu

    Wie "CHIP Online Deutschland" erklärt, haben Eltern in Deutschland das Recht, pro Kind und Jahr bis zu 15 Arbeitstage freigestellt zu werden, um ein krankes Kind zu betreuen. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich die Anzahl auf maximal 35 Tage. Alleinerziehenden stehen doppelt so viele Tage zu. Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinder unter 12 Jahren. Eltern müssen ihren Arbeitgeber umgehend informieren und auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In vielen Fällen wird der Lohn während der Freistellung weitergezahlt, jedoch nicht immer. Gesetzlich Versicherte können alternativ Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von "CHIP Online Deutschland" unter https://www.chip.de/news/Rechtsexperte-So-viele-Fehltage-stehen-Eltern-bei-erkrankten-Kindern-wirklich-zu_185799228.html.

    Eltern mit Kindern zu Hochzeit nicht eingeladen – Diskussion im Netz

    Ein Artikel auf "hna.de" berichtet über die Entscheidung eines Paares, bei ihrer Hochzeit keine Eltern mit Kindern einzuladen. Diese Entscheidung sorgte für hitzige Diskussionen auf der Plattform Reddit und wurde sogar von einem US-Magazin aufgegriffen. Während kinderfreie Hochzeiten immer häufiger werden, stieß der Ausschluss der Eltern auf Unverständnis. Viele Nutzer kritisierten die Entscheidung als extrem und merkwürdig, während andere sie als legitime Wahl des Paares verteidigten. Ob das Paar an seiner Entscheidung festhält, bleibt unklar. Mehr dazu lesen Sie auf "hna.de" unter https://www.hna.de/welt/eltern-mit-kindern-zu-hochzeit-nicht-eingeladen-sogar-us-medium-greift-aufreger-auf-zr-93609034.html.

    Julius (†7) auf Schulweg überfahren – jetzt sprechen die Eltern

    Die "Mopo.de" berichtet über den tragischen Unfall eines siebenjährigen Jungen in Hamburg-Volksdorf, der von einem Mülltransporter überfahren wurde. Der Unfall ereignete sich vor den Augen seines Vaters. Die Anteilnahme im Stadtteil ist groß, und eine Spendenaktion brachte innerhalb weniger Stunden über 24.000 Euro ein. Die Eltern des Jungen bedankten sich im Forum "nebenan.de" für die Unterstützung und die vielen Beileidsbekundungen. Weitere Informationen finden Sie auf "Mopo.de" unter https://www.mopo.de/hamburg/eltern-des-ueberfahrenden-kindes-melden-sich-zu-wort-es-war-unser-julius/.

    Quellen:

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die Artikel behandeln verschiedene Themen rund um Elternschaft, von ungenutzten Sozialleistungen und Kinderstress bis hin zu rechtlichen Ansprüchen bei Krankheit, kontroversen Hochzeitsentscheidungen und einem tragischen Unfall.


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    Belastbarkeit bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
    Räder Gummiräder Gummiräder Pannensichere-Gelräder Gummiräder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
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