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    Was ist die Erziehungsrente und wer hat Anspruch darauf?

    18.09.2025 6 mal gelesen 0 Kommentare
    • Die Erziehungsrente ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder erziehen und dadurch in der Rentenversicherung nicht ausreichend Beiträge leisten können.
    • Anspruch auf die Erziehungsrente haben Eltern, die für mindestens drei Jahre ein Kind unter 10 Jahren betreuen und dadurch Erwerbseinkommen verlieren.
    • Die Erziehungsrente kann auch für Pflegeeltern und Alleinerziehende gelten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

    Einführung in die Erziehungsrente

    Die Erziehungsrente ist eine besondere Form der Rente, die geschiedenen Eltern oder ehemaligen Lebenspartnern zusteht, die nach dem Tod ihres Ex-Partners ein Kind erziehen. Sie stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung dar, um den Lebensunterhalt während der Erziehung eines Kindes zu sichern. Diese Rentenart wurde eingeführt, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, die durch die Erziehung eines Kindes entstehen können, insbesondere wenn der Ex-Partner verstorben ist.

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    Die Erziehungsrente kommt nicht nur geschiedenen Ehepartnern zugute, sondern auch ehemaligen eingetragenen Lebenspartnern. Sie soll sicherstellen, dass derjenige, der das Kind betreut, nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Erziehungsrente nicht mit der Witwen- oder Witwerrente verwechselt werden darf, da sie auf anderen Berechnungsgrundlagen basiert und spezifische Voraussetzungen hat.

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    Die zentrale Idee hinter der Erziehungsrente ist es, den Unterhalt, den der verstorbene Ex-Partner geleistet hätte, zu ersetzen. Dies bedeutet, dass die finanziellen Aspekte der Erziehung eines Kindes in den Vordergrund rücken und die Verantwortung für die Betreuung nicht zu einer unzumutbaren Belastung für den alleinerziehenden Elternteil wird.

    In den folgenden Abschnitten werden die spezifischen Voraussetzungen und Anspruchsberechtigungen detailliert erläutert, um ein klares Bild davon zu vermitteln, wer die Erziehungsrente beantragen kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

    Anspruchsberechtigte Personen für die Erziehungsrente

    Die Erziehungsrente richtet sich an eine spezifische Gruppe von Personen, die unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Im Wesentlichen sind die Anspruchsberechtigten folgende:

    • Geschiedene Ehepartner: Personen, die von ihrem Partner geschieden wurden und nach dem Tod des Ex-Partners ein gemeinsames Kind erziehen.
    • Ehemalige eingetragene Lebenspartner: Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und nach dem Tod ihres Partners ein Kind betreuen.

    Ein zentraler Punkt ist, dass die Berechtigten nach dem Tod ihres Ex-Partners ein Kind erziehen müssen. Dieses Kind kann das eigene, das des Ex-Partners oder ein Stief- oder Pflegekind sein, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Auch Geschwister und Enkelkinder, die von der versicherten Person unterstützt werden, zählen dazu.

    Die Erziehungsrente ist nicht für alle geschiedenen Eltern automatisch verfügbar. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um den Anspruch geltend zu machen. Dazu gehört unter anderem, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 30. Juni 1977 geschieden wurde oder dass ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Darüber hinaus dürfen die Berechtigten nicht wieder heiraten oder in eine neue Lebenspartnerschaft eintreten, da dies den Anspruch auf die Erziehungsrente erlöschen lässt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erziehungsrente speziell für geschiedene oder ehemalige Partner konzipiert ist, die die Verantwortung für die Erziehung eines Kindes übernommen haben. Dies stellt sicher, dass diese Personen in der Lage sind, ihre Rolle als alleinerziehende Eltern zu erfüllen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

    Voraussetzungen für den Erhalt der Erziehungsrente

    Um die Erziehungsrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die über den Anspruch auf diese Rentenart entscheiden. Es handelt sich dabei um klare Kriterien, die sicherstellen, dass nur berechtigte Personen diese Unterstützung erhalten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

    • Erziehung eines Kindes: Die Antragsteller müssen ein Kind unter 18 Jahren oder ein behindertes Kind über 18 Jahren erziehen, das nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
    • Gültige Kinder: Anspruch auf die Erziehungsrente besteht nicht nur für eigene Kinder, sondern auch für die Kinder des geschiedenen Ehepartners, sowie für Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt leben. Auch Geschwister und Enkel, die von der versicherten Person unterstützt werden, zählen dazu.
    • Wartezeit: Vor dem Tod des Ex-Partners müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet worden sein. Diese Wartezeit ist entscheidend, um den Anspruch auf die Erziehungsrente geltend zu machen.
    • Keine Wiederheirat: Nach dem Tod des Ex-Partners darf keine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen werden, da dies den Anspruch auf die Erziehungsrente erlöschen lässt.
    • Ehescheidung oder Aufhebung: Die Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft muss nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein, um die Erziehungsrente beantragen zu können.

    Diese Bedingungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Erziehungsrente denjenigen zugutekommt, die tatsächlich in einer finanziellen Notlage sind und die Verantwortung für die Erziehung von Kindern tragen. Es ist ratsam, alle notwendigen Nachweise und Unterlagen bereit zu halten, um den Antrag auf die Erziehungsrente schnell und unkompliziert einreichen zu können.

    Höhe der Erziehungsrente und Berechnung

    Die Höhe der Erziehungsrente ist ein zentraler Aspekt, der für viele Anspruchsberechtigte von Bedeutung ist. Sie wird nicht pauschal festgelegt, sondern orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen und dem Rentenkonto des berechtigten Elternteils. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

    • Basis der Berechnung: Die Erziehungsrente entspricht der vollen Erwerbsminderungsrente, die der verstorbene Ex-Partner erhalten hätte, basierend auf dessen Rentenkonto.
    • Berücksichtigung von Wartezeiten: Die Höhe der Erziehungsrente hängt auch von der Dauer der Beitragszeiten ab. Je mehr Jahre an Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, desto höher fällt die Rente aus.
    • Abschläge: Wenn die Erziehungsrente vor dem 65. Geburtstag in Anspruch genommen wird, können Abschläge von bis zu 10,8 % anfallen. Dies gilt auch für Personen, die trotz einer Wartezeit von 40 Jahren die Rente bereits mit 63 beziehen möchten.
    • Zuschläge: Ab dem 01.07.2024 könnten Zuschläge von 4,5 % oder 7,5 % zur Erziehungsrente hinzukommen, abhängig von bestimmten Faktoren, die zu diesem Zeitpunkt noch festgelegt werden müssen.

    Es ist wichtig, dass Antragsteller sich über ihre individuelle Situation informieren, da die Höhe der Erziehungsrente stark variieren kann. Eine genaue Berechnung erfolgt oft nur durch die Rentenversicherungsträger, die alle relevanten Daten und Informationen berücksichtigen.

    Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Höhe der Erziehungsrente von mehreren Faktoren abhängt, darunter die Beitragszeiten des Ex-Partners, mögliche Abschläge und zukünftige Zuschläge. Eine fundierte Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung kann dabei helfen, die genauen Ansprüche zu klären und die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.

    Einkommensanrechnung und Freibeträge

    Bei der Beantragung und dem Bezug der Erziehungsrente spielt die Anrechnung von Einkommen eine entscheidende Rolle. Es ist wichtig, die entsprechenden Freibeträge zu kennen, um mögliche finanzielle Einbußen zu vermeiden. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Einkommensanrechnung und den Freibeträgen:

    • Einkommensanrechnung: Wenn das Einkommen des Berechtigten den festgelegten Freibetrag übersteigt, wird es anteilig auf die Erziehungsrente angerechnet. Konkret bedeutet das, dass 40 % des übersteigenden Einkommens auf die Rente angerechnet werden.
    • Freibeträge: Ab dem 01.07.2025 beträgt der monatliche Freibetrag 1.076,86 €. Dieser Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 228,42 €. Das heißt, je mehr Kinder in der Berechnung berücksichtigt werden, desto höher ist der Freibetrag.
    • Anrechnungsfreie Einkünfte: Bestimmte Einkünfte, wie beispielsweise Leistungen aus dem Bürgergeld, sind von der Anrechnung ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Gruppe der älteren als auch für die jüngeren Berechtigten. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen zu informieren, um unerwartete Kürzungen der Erziehungsrente zu vermeiden.

    Zusätzlich ist zu beachten, dass im Sterbevierteljahr des Ex-Partners keine Einkommensanrechnung erfolgt, was bedeutet, dass das Einkommen in dieser Zeit nicht auf die Erziehungsrente angerechnet wird. Dies kann für viele berechtigte Personen eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen.

    Die genaue Berechnung der Einkommensanrechnung kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher ist es empfehlenswert, frühzeitig Kontakt mit den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen, um individuelle Fragen zu klären und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

    Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Renten

    Die Erziehungsrente kann in bestimmten Fällen mit anderen Rentenarten in Wechselwirkung treten, was für Anspruchsberechtigte von Bedeutung ist. Diese Wechselwirkungen können sowohl die Höhe der Erziehungsrente als auch die Gesamtsituation des Berechtigten beeinflussen. Hier sind einige zentrale Aspekte, die beachtet werden sollten:

    • Kombination mit Witwen- oder Witwerrente: Wenn eine Person sowohl Anspruch auf Erziehungsrente als auch auf Witwen- oder Witwerrente hat, wird in der Regel nur die höhere Rente gezahlt. Dies bedeutet, dass die Erziehungsrente in solchen Fällen nicht zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente gezahlt wird.
    • Hinterbliebenenrente: Ähnlich wie bei der Witwen- oder Witwerrente kann die Erziehungsrente auch mit anderen Arten von Hinterbliebenenrenten kombiniert werden. Hier gilt ebenfalls, dass nur die höhere Rente ausgezahlt wird, was eine Reduzierung der finanziellen Unterstützung zur Folge haben kann.
    • Rentenanrechnung: Bei der Berechnung der Erziehungsrente werden auch andere Renten berücksichtigt. Wenn der Berechtigte beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann diese ebenfalls die Höhe der Erziehungsrente beeinflussen, da nur die höchste Rente ausgezahlt wird.
    • Einkommensanrechnung: Zudem kann Einkommen aus anderen Renten oder Tätigkeiten die Höhe der Erziehungsrente mindern, da diese in die Einkommensanrechnung einfließen. Ein über den Freibetrag hinausgehendes Einkommen wird anteilig angerechnet.

    Es ist ratsam, sich frühzeitig über die möglichen Wechselwirkungen zu informieren, da diese die finanzielle Planung erheblich beeinflussen können. Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung kann helfen, die spezifischen Auswirkungen auf die eigene Situation zu klären und optimale Entscheidungen zu treffen.

    Steuerpflicht der Erziehungsrente

    Die Steuerpflicht der Erziehungsrente ist ein wichtiger Aspekt, den Antragsteller und Empfänger berücksichtigen sollten. Grundsätzlich unterliegt die Erziehungsrente der Einkommensteuer, was bedeutet, dass sie in die persönliche Steuererklärung aufgenommen werden muss. Hier sind einige wesentliche Punkte zur Steuerpflicht:

    • Besteuerung: Die Erziehungsrente wird wie andere Rentenarten besteuert. Der steuerpflichtige Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Renteneintrittsdatums und der Höhe der Rente.
    • Freibeträge: Der individuelle Freibetrag für Renten hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Bei Renten, die ab 2005 beginnen, steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich. Das bedeutet, dass je nach Jahr des Bezugs ein gewisser Teil der Rente steuerfrei bleibt.
    • Steuererklärung: Empfänger der Erziehungsrente sollten die Rentenbezüge in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen, wie Bescheide und Mitteilungen von der Deutschen Rentenversicherung, sorgfältig aufzubewahren, um die korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten.
    • Beratung: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Behandlung von Renten ist es empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder einer entsprechenden Beratungsstelle unterstützen zu lassen. Diese Experten können helfen, die individuelle Steuerlast zu optimieren und gegebenenfalls Steuervorteile zu nutzen.

    Zusammengefasst ist die Erziehungsrente steuerpflichtig, und es ist wichtig, sich über die steuerlichen Regelungen und Freibeträge zu informieren. Eine frühzeitige und fundierte Beratung kann dazu beitragen, unangenehme Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

    Praxisbeispiele zur Erziehungsrente

    Praxisbeispiele zur Erziehungsrente können helfen, die Bedingungen und Auswirkungen dieser Rentenart besser zu verstehen. Im Folgenden werden einige Szenarien skizziert, die verschiedene Aspekte der Erziehungsrente verdeutlichen:

    • Beispiel 1: Geschiedene Mutter mit eigenem Kind Anna hat nach der Scheidung von ihrem Mann ein Kind, das sie allein erzieht. Ihr Ex-Partner verstirbt nach mehreren Jahren, in denen er regelmäßig in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Anna beantragt die Erziehungsrente und erhält diese, da sie die Voraussetzungen erfüllt. Durch die Erziehungsrente kann sie ihren Lebensunterhalt sichern und sich auf die Erziehung ihres Kindes konzentrieren.
    • Beispiel 2: Ehemaliger Lebenspartner mit Stiefkind Peter hat eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt, aus der er ein Stiefkind betreut. Nach dem Tod seines Partners beantragt er die Erziehungsrente für das Stiefkind, da es im gemeinsamen Haushalt lebt. Obwohl das Kind nicht biologisch von ihm abstammt, erfüllt Peter die Anforderungen und erhält die Rente, um die finanzielle Belastung der Kindererziehung zu mindern.
    • Beispiel 3: Kombinierte Rentenansprüche Claudia war mit ihrem Mann verheiratet, der vor einigen Jahren verstorben ist. Sie hat Anspruch auf die Erziehungsrente für ihr gemeinsames Kind, hat aber auch eine Witwenrente beantragt. Da beide Rentenarten miteinander kombiniert werden können, erhält sie nur die höhere der beiden Rente, was in ihrem Fall die Witwenrente ist. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die individuelle Situation zu analysieren.
    • Beispiel 4: Einkommensanrechnung Thomas arbeitet neben der Erziehung seiner beiden Kinder in Teilzeit. Sein Einkommen übersteigt den Freibetrag für die Erziehungsrente. Aufgrund der Anrechnung wird ein Teil seines Einkommens auf die Rente angerechnet, was zu einer Reduzierung des Betrags führt. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, die finanziellen Rahmenbedingungen bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

    Diese Praxisbeispiele zeigen, wie vielfältig die Situationen der Anspruchsberechtigten sein können. Sie verdeutlichen auch die Bedeutung der individuellen Umstände, die bei der Beantragung und dem Bezug der Erziehungsrente eine Rolle spielen. Eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

    Wichtige Ansprechpartner und Hilfsmöglichkeiten

    Bei Fragen zur Erziehungsrente und zur Beantragung ist es wichtig, die richtigen Ansprechpartner und Hilfsmöglichkeiten zu kennen. Hier sind einige zentrale Stellen und Ressourcen, die Ihnen helfen können:

    • Deutsche Rentenversicherung: Die wichtigste Anlaufstelle für Informationen zur Erziehungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung. Hier erhalten Sie umfassende Auskünfte über die Ansprüche, Voraussetzungen und den Antragsprozess. Die Webseite bietet zudem zahlreiche Formulare und Informationsmaterialien an.
    • Beratungsstellen: Die Rentenversicherung verfügt über zahlreiche Beratungsstellen in Deutschland, die persönliche Gespräche anbieten. Diese sind besonders hilfreich, wenn Sie individuelle Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen. Eine Terminvereinbarung ist oft notwendig, um eine ausführliche Beratung zu gewährleisten.
    • Sozialverbände: Organisationen wie der Sozialverband VdK oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) bieten ebenfalls Beratungen und Unterstützung an. Diese Verbände setzen sich für die Rechte von Rentnern und sozial benachteiligten Personen ein und können wertvolle Hinweise geben.
    • Online-Informationen: Neben den offiziellen Webseiten der Rentenversicherung gibt es zahlreiche Informationsportale, die sich mit dem Thema Erziehungsrente beschäftigen. Diese bieten oft auch Foren oder FAQs, in denen häufige Fragen geklärt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass die Informationen aktuell und vertrauenswürdig sind.
    • Steuerberater: Bei steuerlichen Fragen zur Erziehungsrente kann ein Steuerberater wertvolle Hilfe leisten. Diese Fachleute können Ihnen helfen, die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und Steuervorteile zu nutzen.

    Zusätzlich ist es ratsam, sich in sozialen Netzwerken oder Online-Communities umzusehen, in denen sich Betroffene austauschen. Hier können persönliche Erfahrungen und Tipps geteilt werden, die Ihnen bei Ihrer eigenen Situation helfen können.

    Insgesamt stehen Ihnen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung, um sich über die Erziehungsrente zu informieren und Unterstützung zu erhalten. Zögern Sie nicht, diese Möglichkeiten zu nutzen, um Ihre Ansprüche bestmöglich zu klären und durchzusetzen.

    Rechtliche Grundlagen der Erziehungsrente

    Die Erziehungsrente ist in den rechtlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB) verankert, insbesondere in den §§ 47 und 97 SGB VI. Diese Paragraphen regeln die Ansprüche, Voraussetzungen und die Berechnung der Erziehungsrente. Hier sind die wesentlichen rechtlichen Aspekte zusammengefasst:

    • Anspruchsgrundlage: Nach § 47 SGB VI haben geschiedene Ehepartner und ehemalige Lebenspartner, die nach dem Tod des Ex-Partners ein Kind erziehen, Anspruch auf die Erziehungsrente. Diese Vorschrift legt fest, unter welchen Bedingungen der Anspruch entsteht und welche Personengruppen berechtigt sind.
    • Beitragszeiten: § 97 SGB VI definiert die erforderlichen Beitragszeiten, die vor dem Tod des Ex-Partners erbracht worden sein müssen. Mindestens fünf Jahre müssen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein, um Anspruch auf die Erziehungsrente zu erhalten.
    • Regelungen zur Einkommensanrechnung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einkommensanrechnung sind ebenfalls im SGB VI verankert. Hier wird festgelegt, wie Einkommen des Berechtigten, das über bestimmte Freibeträge hinausgeht, auf die Erziehungsrente angerechnet wird. Dies ist wichtig, um die finanzielle Unterstützung korrekt zu berechnen.
    • Steuerliche Behandlung: Die Erziehungsrente unterliegt der Einkommensteuer, was in den relevanten Steuergesetzen geregelt ist. Hierbei ist zu beachten, dass der steuerpflichtige Teil der Rente je nach Jahr des Renteneintritts variiert.
    • Überprüfung und Anpassung: Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass die Erziehungsrente regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, um Änderungen in der Lebenssituation der Berechtigten Rechnung zu tragen.

    Diese rechtlichen Grundlagen sind entscheidend, um die Ansprüche und Bedingungen der Erziehungsrente zu verstehen. Sie bieten einen klaren Rahmen für die Berechtigten und helfen dabei, die Komplexität des Rentensystems zu durchdringen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu den rechtlichen Aspekten ist es ratsam, sich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.

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    Häufige Fragen zur Erziehungsrente

    Wer hat Anspruch auf die Erziehungsrente?

    Anspruch haben geschiedene Ehepartner und ehemalige eingetragene Lebenspartner, die nach dem Tod des Ex-Partners ein Kind erziehen.

    Welche Bedingungen müssen für den Erhalt der Erziehungsrente erfüllt sein?

    Mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vor dem Tod des Ex-Partners müssen erbracht werden, und der Antragsteller darf nicht wieder heiraten oder in eine neue Lebenspartnerschaft eintreten.

    Für welche Kinder kann die Erziehungsrente beantragt werden?

    Die Erziehungsrente kann für eigene Kinder, Kinder des geschiedenen Ehepartners, Stief- und Pflegekinder sowie Geschwister und Enkel im Haushalt beantragt werden, die versorgt werden.

    Wie wird die Höhe der Erziehungsrente berechnet?

    Die Erziehungsrente entspricht der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Ex-Partners und hängt von dessen Rentenkonto und den geleisteten Beitragsjahren ab.

    Wie wirkt sich mein Einkommen auf die Erziehungsrente aus?

    Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet. Bei bestimmten Einkünften gibt es auch anrechnungsfreie Optionen.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die Erziehungsrente unterstützt geschiedene Eltern oder ehemalige Lebenspartner finanziell bei der Erziehung eines Kindes nach dem Tod des Ex-Partners und hat spezifische Anspruchsvoraussetzungen. Sie ersetzt den Unterhalt, den der verstorbene Partner geleistet hätte, um finanzielle Belastungen für alleinerziehende Eltern zu minimieren.


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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für die Erziehungsrente: Stellen Sie sicher, dass Sie die spezifischen Anforderungen erfüllen, wie das Erziehen eines Kindes unter 18 Jahren oder eines behinderten Kindes über 18 Jahren.
    2. Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung: Stellen Sie fest, ob Sie geschieden oder ein ehemaliger eingetragener Lebenspartner sind und ob Ihr Ex-Partner vor dem 30. Juni 1977 verstorben ist oder ein Rentensplitting stattgefunden hat.
    3. Beachten Sie die Wartezeit: Vergewissern Sie sich, dass mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung vor dem Tod Ihres Ex-Partners geleistet wurden, um Anspruch auf die Erziehungsrente zu haben.
    4. Halten Sie alle notwendigen Unterlagen bereit: Um den Antrag auf Erziehungsrente schnell und unkompliziert einzureichen, sollten Sie alle relevanten Nachweise und Dokumente zur Hand haben.
    5. Nutzen Sie Beratungsangebote: Suchen Sie Unterstützung bei der Deutschen Rentenversicherung oder Sozialverbänden, um individuelle Fragen zu klären und den Antragsprozess zu erleichtern.

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    Belastbarkeit bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
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    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
    Garantie 4 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
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