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    Familien-News: Abschiebung, Großeltern, Kindergeld und psychische Belastungen

    KI-generiert
    15.08.2026 232 mal gelesen 5 Kommentare

    Eltern im Mittelpunkt: Pressespiegel zu aktuellen Familienthemen

    Eltern nach Abschiebung von drei kleinen Kindern getrennt

    Wie hessenschau.de berichtet, sind Özlem A. und Metin K. am Montag, 3. August, aus Hessen in die Türkei abgeschoben worden. Ihre drei Kinder – drei Jahre, anderthalb Jahre und fünf Monate alt – blieben in Deutschland zurück.

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    Besonders umstritten ist der Zeitpunkt der Abschiebung: Das Sorge- und Umgangsrecht war nach Angaben der Anwältin Gönül Halat-Meç noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Am 21. August soll das Hauptsacheverfahren am Familiengericht Frankfurt stattfinden. Dort sollen alle Beteiligten angehört und die Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht endgültig entschieden werden.

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    Der Hessische Flüchtlingsrat erklärte laut hessenschau.de, eine derartige Trennung von Eltern und Kindern habe es in Hessen noch nie gegeben. Die Anwältin sagte, sie habe einen solchen Fall in 30 Jahren Berufstätigkeit noch nicht erlebt.

    Das hessische Innenministerium begründete die Rückführung mit dem fehlenden Aufenthaltsrecht und der vollziehbaren Ausreisepflicht der Eltern. Außerdem seien dem Ministerium zufolge ein „massiver Verwahrlosungszustand der Kinder“ und eine fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern bestätigt worden.

    „Mit der Abschiebung ist die Entscheidung praktisch schon gefallen. Wie soll ein Umgang zwischen Eltern und Kindern stattfinden, wenn die Eltern dort sind und die Kinder hier?“, sagte die Anwältin Gönül Halat-Meç laut hessenschau.de.

    Das Jugendamt Frankfurt verwies auf eindeutige Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung und erklärte, eine Inobhutnahme sei immer das letzte Mittel. Nach Darstellung der Anwältin waren die beiden Kleinkinder und der Säugling am 30. Juni in Obhut genommen worden. Anfang Juli seien die Eltern zu weiteren Terminen beim Jugendamt erschienen; nach einem Streit sei die Mutter am Tag des zweiten Termins in Abschiebehaft gebracht worden.

    Das Verwaltungsgericht hielt die Abschiebung trotz eines Eilantrags für rechtens, weil ein geregelter Umgang mit den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei. Der Hessische Flüchtlingsrat kritisierte, die Abschiebung mache eine pädagogische Arbeit zur möglichen Wiederzusammenführung der Familie zunichte und könne eine dauerhafte Trennung begünstigen.

    Zusammenfassung: Die Eltern wurden am Montag, 3. August, in die Türkei abgeschoben, während ihre drei Kinder in Deutschland blieben. Das Hauptsacheverfahren zum Sorge- und Umgangsrecht ist für den 21. August angekündigt.

    Großeltern: Zwischen Enttäuschung, neuen Lebensplänen und alten Rollenbildern

    Die Frankfurter Rundschau berichtet über junge Eltern, die enttäuscht sind, wenn Großeltern sich kaum um ihre Enkelkinder kümmern. Auslöser der Debatte war eine Aussage der Wirtschaftspsychologin Ann-Kathrin Reuter, bekannt auf TikTok als @frau_propeller.

    Reuter vertrat die These, Großeltern, die sich nicht um ihre Enkel kümmern, hätten möglicherweise schon früher keine Freude an der Elternrolle gehabt. Wer hingegen in der Großelternrolle aufgehe, habe auch die Elternrolle genossen und nehme diese nun gern wieder ein.

    In den Reaktionen wurde diese Sichtweise jedoch deutlich differenziert. Eine Nutzerin aus der Babyboomer-Generation verwies darauf, dass viele heutige Großeltern bis 65 arbeiten müssten und deshalb weniger Kraft hätten, am Wochenende auf die Enkel aufzupassen. Eine andere Nutzerin schrieb, sie sei zwar gerne Mutter gewesen, habe heute aber nicht mehr die Geduld und die Nerven für Kinder.

    Die systemische Familienberaterin und Pädagogin Katharina Hübner warnte laut Frankfurter Rundschau davor, Babyboomer-Großeltern pauschal als egoistisch zu bezeichnen. Dahinter könnten generationsübergreifende Erwartungen, alte Rollenbilder und gesellschaftliche Veränderungen stehen.

    Während Großeltern der sogenannten Silent Generation von 1928 bis 1945 für viele Millennials nachmittags und am Wochenende selbstverständlich verfügbar gewesen seien, hätten Babyboomer andere Vorstellungen vom Ruhestand. Hübner zufolge wollten sie Reisen, Selbstverwirklichung und Partnerschaft nachholen.

    Es gebe jedoch auch Großeltern, die bewusst mehr Zeit mit ihren Enkeln verbringen wollten, weil sie als Eltern stark eingespannt gewesen seien. Der 67-jährige Christoph Much sagte, er sehe es als seine Aufgabe als Großvater, für seinen Enkel da zu sein. Als Elternteil sei man oft zu beschäftigt gewesen, als Großvater könne er sich nun die Zeit nehmen.

    Hübner empfiehlt enttäuschten Eltern, das Gespräch zu suchen, statt still auf Unterstützung zu hoffen. Großeltern müssten nicht die Kita ersetzen, könnten aber Beziehungsanker sein.

    Zusammenfassung: Die Erwartungen an Großeltern gehen auseinander. Neben Enttäuschungen spielen Arbeitsbelastung, Ruhestandspläne, frühere Erfahrungen und gesellschaftliche Veränderungen eine Rolle.

    Was Eltern nach einem Badeunfall beachten sollten

    Der Spiegel kündigt einen Beitrag über Badeunfälle bei Kindern und das Verhalten nach einem Sturz ins Wasser an. Der bereitgestellte Inhalt enthält jedoch keine nutzbaren Informationen zu den konkreten Empfehlungen des Artikels.

    Der Beitrag ist mit einem SPIEGEL+-Hinweis versehen und kann laut der vorliegenden Seite nicht mehr aufgerufen werden. Deshalb lassen sich daraus keine weiteren Aussagen zu Maßnahmen, Risiken oder medizinischen Einschätzungen übernehmen.

    Zusammenfassung: Der Artikel behandelt Badeunfälle bei Kindern. Konkrete Inhalte und Empfehlungen sind in der vorliegenden Quelle nicht verfügbar.

    Psychisch kranke Eltern: Kinder können durch Unterstützung gestärkt werden

    Die Pharmazeutische Zeitung beschäftigt sich mit Familien, in denen ein Elternteil psychisch erkrankt ist. Für Kinder kann die Situation belastend sein, insbesondere wenn die Erkrankung schwer und lang andauernd ist und die Beziehungskompetenzen des betroffenen Elternteils stark eingeschränkt sind.

    Als mögliche Erkrankungen nennt der Beitrag Depression, Schizophrenie, Angst- und Suchterkrankungen. Wie stark Kinder belastet werden, hängt laut Professor Dr. Michael Kölch von der Ausprägung der Erkrankung sowie davon ab, wie stark und wie lange Eltern in ihren Beziehungskompetenzen eingeschränkt sind.

    Eine langjährige, schwere Suchterkrankung oder eine ausgeprägte chronische Angststörung könne Kinder stärker belasten als eine milde, zeitlich begrenzte depressive Episode. Entscheidend sei jedoch immer die konkrete Situation der Familie.

    Viele betroffene Kinder wachsen laut Kölch isolierter auf, weil sich ihr Familienleben von dem anderer Kinder unterscheidet. Scham und Stigmatisierung spielten dabei besonders bei Suchterkrankungen eine Rolle. Kinder könnten außerdem Ängste um das erkrankte Elternteil, um die Zukunft und um das Familienleben entwickeln.

    Manche Kinder fürchten auch, selbst psychisch krank zu werden. Laut dem Beitrag haben sie tatsächlich ein höheres Risiko, selbst eine psychische Störung zu bekommen, als Kinder von Eltern ohne psychische Erkrankung.

    Besonders verletzlich ist nach Einschätzung von Jörg Backes die Zeit zwischen null und drei Jahren. In dieser Phase seien Kinder besonders auf ihre Bezugspersonen angewiesen. Eine psychische Erkrankung könne dazu führen, dass Eltern nicht angemessen auf die Bedürfnisse ihrer Kinder reagieren.

    Zusammenfassung: Die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf Kinder unterscheiden sich je nach Erkrankung, Dauer, Ausprägung und Familiensituation. Gute Kommunikation und Unterstützung können dazu beitragen, Kinder und Familien zu stärken.

    Wechselmodell: Kindergeld kann zwischen getrennten Eltern aufgeteilt werden

    RP Online berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle mit dem Aktenzeichen 17 UF 52/25. Demnach haben getrenntlebende Eltern bei geteilter Betreuung im Wechselmodell grundsätzlich beide Anspruch auf einen Teil des Kindergelds.

    Im konkreten Fall betreuten die Eltern ihre beiden älteren Kinder nach der Trennung über rund eineinhalb Jahre gemeinsam. Das jüngste Kind lebte bei der Mutter. Die Mutter bezog das Kindergeld vollständig, während der Vater später einen Anteil zurückverlangte.

    Das Gericht gab dem Vater weitgehend recht. Bei gleichmäßiger Betreuung stehe beiden Eltern ein Anteil zu. Der Vater erhielt ein Viertel des Betrags für den relevanten Zeitraum.

    AspektAngabe aus der Quelle
    GerichtOberlandesgericht Celle
    Aktenzeichen17 UF 52/25
    Nachgewiesener Zeitraum18 Monate
    Anzahl der berücksichtigten Kinderbeide älteren Kinder
    Anteil des Vatersein Viertel des Betrags

    Entscheidend sei allein die tatsächliche Betreuung, nicht die zusätzliche Zahlung von Unterhalt. Das Gericht rechnete eigene Ausgaben der Mutter nicht an und begrenzte den Anspruch auf den Zeitraum, für den das Wechselmodell nachgewiesen war.

    Nach Darstellung von RP Online kann der Anspruch auch rückwirkend geltend gemacht werden. Im konkreten Fall war dafür der Zeitpunkt der Auskunftsaufforderung zur Höhe des Einkommens für einen möglichen Unterhalt maßgeblich.

    Zusammenfassung: Bei gleichmäßiger Betreuung im Wechselmodell können beide Elternteile einen Anteil am Kindergeld beanspruchen. Im dargestellten Fall erhielt der Vater ein Viertel des Betrags für 18 Monate und für die beiden älteren Kinder.

    Wenn Kinder selten zu Geburtstagen eingeladen werden

    WELT greift die Frage eines Vaters auf, dessen Sohn kaum zu Geburtstagen anderer Kinder eingeladen wird, obwohl er selbst immer groß Geburtstag feiert. Im Mittelpunkt stehen der Umgang mit der Enttäuschung des Kindes und die Frage, wie Eltern sozialen Druck vermeiden können.

    Als mögliche Ratschläge nennt der Beitrag weniger Druck, gezieltere Freundschaften und Trost, sofern dieser überhaupt nötig ist. Der bereitgestellte Inhalt enthält keine weiteren konkreten Ausführungen zu den Empfehlungen.

    Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Sorge von Eltern, wenn ihr Kind nur selten Geburtstagseinladungen erhält. Im Vordergrund stehen weniger Druck, passende Freundschaften und ein angemessener Umgang mit möglichen Enttäuschungen.

    Quellen:

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

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    Die Abschiebung trotz ungeklärtem Sorge- und Umgangsrecht ist wirklich schwer nachvollziehbar, gerade bei so kleinen Kindern – da darf man schon fragen, ob hier nicht zu schnell Fakten geschaffen wurden.
    Beim Thema Großeltern finde ich die pauschale Erwartungshaltung tatsächlich schwierig. Nur weil sie früher vielleicht gern Eltern waren, heißt das ja nicht automatisch, dass sie heute noch regelmäßig Kinderbetreuung übernehmen möchten oder können. Viele arbeiten länger, haben gesundheitliche Probleme oder wollen ihren Ruhestand einfach anders gestalten. Das darf man schade finden, aber daraus gleich mangelnde Liebe zu den Enkeln abzuleiten, setzt unnötig unter Druck.

    Gleichzeitig sollten Großeltern auch ehrlich sein und nicht jahrelang vage Hoffnung machen, wenn sie eigentlich kaum helfen wollen. Ein klares „Wir können einmal im Monat“ ist für Eltern besser als ständiges Vertrösten. Und die Eltern sollten ihre Kindergeburtstage natürlich nicht riesig aufziehen, nur um Einladungen zurückzubekommen. Kinder merken schnell, wenn Beziehungen wie ein Tauschgeschäft behandelt werden. Gerade bei solchen sozialen Themen hilft wahrscheinlich weniger Vergleichen und mehr Blick darauf, mit wem sich das eigene Kind wirklich wohlfühlt.

    Der Abschnitt zu psychisch kranken Eltern ist ebenfalls wichtig, weil Kinder oft viel mehr mitbekommen, als Erwachsene denken. Gleichzeitig sollte man betroffene Eltern nicht zusätzlich beschämen. Unterstützung muss praktisch und früh kommen, nicht erst, wenn alles eskaliert ist. Ein Kind braucht keine perfekte Familie, aber verlässliche Erwachsene, die zuhören und ihm erklären, dass es nicht schuld an der Erkrankung ist. Beim Wechselmodell zeigt sich dann noch eine ganz andere Seite von Familienleben: Betreuung, Unterhalt und Kindergeld müssen sauber auseinandergehalten werden, sonst entstehen schnell neue Konflikte. Entscheidend sollte am Ende sein, wie die Betreuung tatsächlich aussieht und nicht, wer am lautesten argumentiert.
    Beim Thema psychisch kranke Eltern find ich wichtig, dass man nicht gleich jedes verhalten als schlechte Elternschaft abstempelt. Eine Depression sieht man ja nicht immer von aussen und manche Familien versuchen bestimmt jeden Tag irgendwie durchzukommen, auch wenns für die Kinder trotzdem schwer ist. Dieses „höhere Risiko“ bedeutet ja auch nicht automatisch, dass die Kinder später selber krank werden, da wird online schnell alles durcheinander geworfen und dann haben Eltern noch mehr schuldgefühle.

    Auch bei den Großeltern wird mir zu schnell gesagt die hätten keine Freude an ihren eigenen Kindern gehabt. Meine Eltern arbeiten beide noch und sind nach der Arbeit einfach platt, da ist ein ganzes Wochenende mit kleinen Kindern schon fast wie ein Marathon. Das heist aber nicht das sie ihre Enkel nicht mögen. Andersrum darf man als junge Eltern natürlich auch enttäuscht sein, wenn man immer mit Hilfe rechnet und dann kommt garnix. Reden wäre da wohl wirklich besser als dieses stille beleidigt sein, obwohl das in Familien ja bekanntlich selten so einfach klappt.

    Der Fall mit den abgeschobenen Eltern ist aber nochmal eine ganz andere Hausnummer. Wenn das Sorgeverfahren erst später endgültig geklärt werden soll, wirkt es schon sehr komisch, dass die Trennung vorher praktisch geschaffen wurde. Gleichzeitig stehen da die Vorwürfe wegen Verwahrlosung und Kindeswohlgefärdung im Raum, die man auch nicht einfach wegwischen kann. Als Leser kann man die Akten und die Situation vor Ort ja garnicht beurteilen. Genau deswegen sollte bei drei so kleinen Kindern aber besonders sauber und vorsichtig entschieden werden und nicht nur nach Zuständigkeiten und Fristen. Das die Kinder hier bleiben und die Eltern in der Türkei sind, macht den späteren Umgang jedenfalls nicht gerade leichter, egal was rechtlich am Ende rauskommt.

    Beim Wechselmodell mit dem Kindergeld sieht man wieder, wie kompliziert getrennte Familien schon bei Geld werden. Wenn beide Eltern wirklich gleich viel betreuen, klingt eine Aufteilung erstmal fair. Aber in der Praxis zählt dann anscheinend jeder Zeitraum und jede nachweisbare Betreuung, also sollte man wohl besser alles aufschreiben, sonst erinnert sich später jeder anders. Das ist zwar unromantisch, aber bei Gericht helfen Gefühle vermutlich nicht besonders viel.

    Und wegen den Geburtstagen: Kinder vergleichen sich leider automatisch, auch wenn Erwachsene sagen es sei nicht wichtig. Vielleicht ist ein großer Geburtstag zuhause gar nicht immer hilfreich, wenn das Kind danach merkt, dass es selber kaum eingeladen wird. Kleine Freundschaften sind warscheinlich besser als eine riesige Feier mit Leuten die nur kommen weil die Eltern eingeladen haben. Am Ende braucht ein Kind wohl eher einen oder zwei echte Freunde als zehn Partygäste mit denen es sonst nie spielt.
    Beim Kindergeld dachte ich erst das wär automatisch immer halb halb, aber anscheinend zählt wirklich wie die Kinder betreut werden und nicht nur wer was überweist. Find ich eigendlich logisch, nur muss man sowas wohl erstmal vor Gericht klären lassen, total verrückt.
    Beim Thema Großeltern finde ich den Hinweis aufs offene Gespräch am sinnvollsten. Viele Eltern erwarten Hilfe, sprechen das aber nicht klar aus, während die Großeltern vielleicht längst andere Pläne oder einfach weniger Kraft haben. Unterstützung ist schön, aber eine Pflicht gegenüber den Enkeln sollte daraus nicht werden.

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