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    Familien-News: Großeltern, Eltern, Studierende und ein Abschiebefall im Überblick

    KI-generiert
    05.08.2026 57 mal gelesen 2 Kommentare

    Großeltern zwischen Unterstützung und Einmischung

    Viele Großeltern geben ihren erwachsenen Kindern ungefragt Ratschläge zur Erziehung der Enkel. Die Familientherapeutin Sandra Konrad erklärt in der Frankfurter Rundschau, warum Kommentare wie „Sei doch nicht so empfindlich, ist doch nur ein Keks“ oder „Lass ihn doch schreien, das bringt ohnehin nichts“ schnell provozierend wirken können.

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    Hinter solchen Bemerkungen stehe häufig unausgesprochen die Haltung: „Ich weiß einfach besser, was gute Erziehung ist.“ Konrad zufolge sollten Großeltern nicht den Anspruch vermitteln, allwissend oder überlegen zu sein, sondern konkrete Hilfe anbieten und zunächst fragen, was sie abnehmen können.

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    Auch das Eingeständnis eigener Schwächen könne entlasten. Wer als Mutter oder Vater früher selbst Überforderung erlebt habe, nehme den Druck aus der Situation, so die Familientherapeutin und Autorin des Spiegel-Bestsellers „Nicht ohne meine Eltern“.

    Für den Umgang mit emotionalen oder stressigen Momenten empfiehlt Konrad Zurückhaltung. „Atmen, schweigen und innerlich oder sogar äußerlich einen Schritt zurücktreten. Bevor man sich einmischt, sollte man immer erst überprüfen: ‚Wurde ich gefragt?‘“

    Respekt sei eine Schlüsselfunktion der Großelternrolle. Großelternschaft biete die Chance, dem erwachsenen Kind in dessen Elternrolle beizustehen, ohne dessen Entscheidungen zu ersetzen.

    Auch Eltern tragen laut Konrad Verantwortung für die Beziehungsdynamik. Sie sollten klare Regeln und Grenzen besprechen, zugleich aber anerkennen, dass Großeltern eine andere Rolle haben und für das Kind wichtige Bindungspersonen sein können.

    „Respekt schafft Vertrauen. Wenn die Großeltern sich bestmöglich an die klaren Vorgaben der Eltern halten, entsteht Vertrauen.“

    Infobox: Die Frankfurter Rundschau stellt Zurückhaltung, konkrete Hilfsangebote und Respekt vor den Entscheidungen der Eltern als zentrale Grundlagen für ein gutes Verhältnis zwischen den Generationen heraus.

    Leihmutterschaft: SPIEGEL-Artikel nicht mehr aufrufbar

    Der Spiegel führt einen Beitrag über eine Person, die von einer Leihmutter geboren wurde. Im Mittelpunkt steht die Aussage: „Es ist ein schönes Gefühl zu wissen, dass meine Eltern mich auf jeden Fall wollten“.

    Der Artikel kann laut Quelle nicht mehr aufgerufen werden. Als Gründe nennt der Spiegel, dass der zugeschickte Link entweder älter als 30 Tage sei oder der Artikel bereits 10 Mal geöffnet wurde; der vollständige Beitrag ist mit SPIEGEL+ verknüpft.

    Infobox: Der Spiegel-Titel behandelt die Geburt durch eine Leihmutter und die damit verbundene persönliche Perspektive. Weitere inhaltliche Angaben sind in der vorliegenden Quelle nicht zugänglich.

    In Nordrhein-Westfalen wohnt jeder dritte Student noch bei den Eltern

    Mit Anfang 20 noch nicht ausgezogen zu sein, gilt für viele als Zeichen fehlender Selbstständigkeit. rp-online.de berichtet jedoch, dass in Nordrhein-Westfalen mittlerweile jeder Dritte während des Studiums noch im Elternhaus wohnt.

    Der Beitrag begleitet Maximilia und Tobias, die beide in Düsseldorf studieren und bei ihren Eltern leben. Die 22-jährige Maximilia studiert an der Heinrich-Heine-Universität, besucht Vorlesungen und trifft Freunde, kehrt am Abend aber in ihr Elternhaus zurück.

    Auch der 24-jährige Tobias lebt weiterhin bei seinen Eltern im Düsseldorfer Norden. Beide schildern damit ein Lebensmodell, bei dem Studium, Freundeskreis und Familienhaushalt miteinander verbunden bleiben.

    Das gemeinsame Leben wird im Artikel als Alltagssituation beschrieben: Maximilia sitzt am Abend mit ihren Eltern am Esstisch im geräumigen Wohnzimmer, spricht über den Tag und geht danach wieder ihren eigenen Beschäftigungen nach.

    Infobox: Laut rp-online.de wohnt in NRW während des Studiums mittlerweile jeder Dritte noch bei den Eltern. Der Beitrag zeigt am Beispiel von Maximilia und Tobias, wie Studierende dieses Zusammenleben organisieren.

    Handtücher und Liegen sorgen für Streit an Hotelpools

    Das Reservieren von Liegen mit Handtüchern gehört laut BILD seit Jahren zu den größten Ärgernissen in Urlaubshotels. Dabei geht es nicht nur um Handtücher, sondern auch um Kinder, die von ihren Eltern zur Suche nach freien Liegen geschickt werden.

    Viele Hotelanlagen haben inzwischen Regeln eingeführt, um die Auseinandersetzungen zu begrenzen. Unbesetzte Liegen werden nach einer bestimmten Zeit wieder freigeräumt.

    Die BILD beschreibt den Konflikt als „Kampf am Pool im Urlaub“. Neben Kinder-Reservierungen werden auch sogenannte Handtuch-Schlösser als Teil des Problems genannt.

    Infobox: Im Mittelpunkt der BILD-Meldung steht der Streit um reservierte Pool-Liegen. Hotelanlagen reagieren laut Quelle mit Regeln und dem Freiräumen ungenutzter Liegen nach einer bestimmten Zeit.

    Schlechtes Gewissen belastet viele Eltern

    Viele Eltern machen sich Vorwürfe, weil sie aus ihrer Sicht zu laut geschimpft, das Kind zu lange vor dem Fernseher gelassen oder zu wenig Zeit mit ihm verbracht haben. WELT berichtet, dass sich laut einer Online-Befragung von Tobias Luck rund ein Drittel der Eltern schon einmal für etwas schuldig gefühlt hat.

    Bei Müttern sei die Zahl deutlich höher als bei Vätern. Als einen Grund nennt Luck die erhöhten gesellschaftlichen Erwartungen an die Mutterrolle, die zugleich Fürsorge und Karriereorientierung verlange.

    Hinzu komme, dass Mütter nach wie vor häufig mehr Zeit mit den Kindern verbringen. Dadurch gebe es auch mehr Gelegenheiten, sich schuldig zu fühlen.

    Schuldgefühle haben laut Luck grundsätzlich eine soziale Funktion. „Fühle ich mich schuldig, weil ich etwas falsch gemacht habe, lerne ich daraus und tue es nicht wieder“, erklärt der Professor für Psychologie an der Fachhochschule Erfurt.

    Gleichzeitig könne der Druck auf Eltern durch Erziehungsratgeber und soziale Medien steigen. Familienbegleiterin und Pädagogin Inke Hummel berichtet von Eltern, die durch Inhalte wie Reels verunsichert würden.

    Auch Trennungen, finanzielle Sorgen, kleinere Fehler in Erziehungsfragen und das Gefühl, zu wenig Zeit mit den Kindern zu verbringen, können laut der im Artikel genannten Umfrage Schuldgefühle auslösen. Bleiben diese über lange Zeit bestehen, können sie den Selbstwert bedrohen und zu einer negativen Sicht auf die eigene Person führen.

    Hummel warnt zudem vor Folgen für Kinder: Verunsicherte Eltern könnten weniger souverän auftreten. Dadurch könnten sich Kinder fragen, welche Regeln gelten und wer die Eltern eigentlich sind.

    Als mögliche Strategien werden mehrere Ansätze genannt:

    • Eine fachlich qualifizierte Beratungsstelle kann helfen, realistische Erwartungen an die Entwicklung und Begleitung des Kindes zu finden.
    • Gespräche mit Freunden oder Bekannten können dabei unterstützen, neben den problematischen zehn Prozent auch die 90 Prozent wahrzunehmen, die gut laufen.
    • Wenn eine Situation korrigiert werden kann, kann ein Gespräch mit dem Kind und eine Entschuldigung hilfreich sein.
    • Nicht jede Kleinigkeit müsse vollständig aufgearbeitet werden; in manchen Fällen könne auch Verdrängung helfen.
    • Eltern sollten prüfen, welche Stimmen und Meinungen sie in ihr Leben lassen.
    • Menschen und Medien, die Inspiration statt Verunsicherung geben, können eine bessere Orientierung bieten.
    „Absolutheitsanspruch ist ein großes Problem. Wenn man nur darauf schaut, was nicht geklappt hat, kann man nur scheitern“, sagt Tobias Luck.

    Infobox: WELT stellt Schuldgefühle als grundsätzlich menschlich, bei dauerhaftem Auftreten aber als belastend dar. Beratung, Gespräche, Entschuldigungen, Abgrenzung und realistische Erwartungen sollen helfen, den Kreislauf aus Selbstvorwürfen zu durchbrechen.

    Türkisches Ehepaar trotz Sorgerechtsentzugs abgeschoben

    Ein türkisches Ehepaar ist abgeschoben worden, obwohl seine drei minderjährigen Kinder in Obhut des Frankfurter Jugendamts bleiben. Die FAZ berichtet, dass die Kinder drei Jahre, anderthalb Jahre und fünf Monate alt sind.

    Der Hessische Flüchtlingsrat kritisiert die Entscheidung scharf. Geschäftsführer Timmo Scherenberg warnt, durch die Abschiebung drohe eine dauerhafte Trennung, ohne dass die Familie wieder zusammengeführt werden könne.

    „Die Entscheidung, ob Kinder zu ihrem Schutz dauerhaft aus einer Familie genommen werden müssen, sollte ausschließlich bei den zuständigen mit Kindeswohl betrauten Behörden liegen und nicht bei Abschiebebehörden. Dass hier jetzt durch die Abschiebung Fakten geschaffen wurden, ist ein Skandal.“

    Nach Angaben des hessischen Innenministeriums war das Ehepaar im Jahr 2023 nach Deutschland eingereist. Der Asylantrag war vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden.

    Im Februar 2026 entzog das Amtsgericht Frankfurt den Eltern wegen Kindeswohlgefährdung vorläufig das Sorgerecht für die drei Kinder und übertrug es dem Jugend- und Sozialamt als Vormund. Ende Juni nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut, nachdem trotz verschiedener Unterstützungsangebote keine Verbesserung der familiären Gesamtsituation festgestellt worden sei.

    Das Jugendamt bestätigte laut Innenministerium, die Kinder seien massiv verwahrlost gewesen. Außerdem seien die Eltern nicht bereit gewesen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

    Beide Elternteile hatten nach Angaben des Ministeriums kein Aufenthaltsrecht in Deutschland und waren vollziehbar ausreisepflichtig. Anfang Juli beantragte die zentrale Ausländerbehörde, die Eltern in Abschiebungshaft unterzubringen.

    Aus der Haft heraus versuchte das Ehepaar im Eilrechtsschutzverfahren, die Abschiebung abzuwenden. Es argumentierte insbesondere, dass dadurch der persönliche Kontakt zu den Kindern für längere Zeit faktisch ausgeschlossen werde.

    Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Nach Darstellung des Innenministeriums stellte das Gericht fest, dass ein geregelter Umgang mit den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.

    Das Ministerium erklärt deshalb, familiäre Gründe und Belange hätten der Rückführung im vorliegenden Fall nicht entgegengestanden. Die Behörden seien verpflichtet gewesen, den Aufenthalt des Ehepaars zu beenden; eine Entscheidung des Jugendamts sei damit nicht vorweggenommen worden.

    Falls die Umstände in Zukunft einen geregelten Umgang erlauben sollten, sei dieser auch von der Türkei aus grundsätzlich möglich. Dazu könnten die Eltern über das Auswärtige Amt Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen.

    Der Hessische Flüchtlingsrat bezweifelt jedoch, dass eine Wiedereingliederung der Kinder in die Familie nach der Abschiebung praktisch noch möglich sei. Scherenberg fragt, wie das Jugendamt eine Verbesserung des elterlichen Verhaltens beurteilen solle, wenn die Eltern nicht mehr vor Ort seien und kein begleiteter Umgang stattfinden könne.

    Infobox: Die FAZ berichtet über einen Konflikt zwischen Kindeswohl, Sorgerechtsentscheidung und Aufenthaltsbeendigung. Die Eltern wurden abgeschoben, während ihre drei Kinder in der Obhut des Frankfurter Jugendamts bleiben.

    Quellen:

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

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    Beim Abschiebefall bleibt mir ehrlich gesagt am meisten im Magen hängen. Unabhängig vom Aufenthaltsrecht wirkt es doch widersprüchlich, wenn der Staat den Eltern das Sorgerecht wegen Kindeswohlgefährdung entzieht und sie dann abschiebt, obwohl eine Verbesserung eigentlich überprüft werden sollte. Gerade bei drei so kleinen Kindern hätte ich mir hier eine wirklich abgestimmte Lösung zwischen Jugendamt und Ausländerbehörde gewünscht.
    Bei den Eltern wohnen find ich inzwischen garnicht mehr so komisch, bei den Mieten ja auch kein Wunder. Und dieses Schuldgefühl-Thema ist echt heftig, man denkt im Internet immer alle anderen machen alles perfekt, dabei sitzen die warscheinlich auch nur vorm Fernseher und googeln Erziehung.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

    Kinderwagen Typ Kombi-Kinderwagen 2 in 1
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 14.9 kg
    Räder EVA, Kunststoff
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt-Gurt, Fußbremse
    Garantie
    Preis Preis nicht angegeben
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 30 kg
    Gewicht des Kinderwagens Unbekannt
    Räder EVA
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt Gurt
    Garantie
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    Kinderwagen Typ Buggy
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 8,9 kg
    Räder Kugellager, Stoßdämpfer
    Sicherheitsmerkmale UV50+, Netzfenster
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    Kinderwagen Typ 3in1 Puppenwagen
    Belastbarkeit 20 kg
    Gewicht des Kinderwagens 4,03 kg
    Räder Gummi
    Sicherheitsmerkmale Verdeck
    Garantie
    Preis Keine Garantie
    Kinderwagen Typ Buggy
    Belastbarkeit 22 kg
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    Räder Pneumatic
    Sicherheitsmerkmale 3-Punkt-Gurt
    Garantie
    Preis Nicht angegeben
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit bis 18 kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften
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    Preis 535,57 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
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    Gewicht des Kinderwagens 21,7 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale Sicherheitsnorm EN1888
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    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 15 Kg
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    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
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    Sicherheitsmerkmale i-Size/ECE 129
    Garantie 2 Jahre
    Preis 263,64 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 11,5 Kg
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    Kinderwagen Typ Kombi-Kinderwagen 2 in 1 Kombikinderwagen Buggy 3in1 Puppenwagen Buggy Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 kg 30 kg 22 kg 20 kg 22 kg bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 14.9 kg Unbekannt 8,9 kg 4,03 kg 9.7 kg 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
    Räder EVA, Kunststoff EVA Kugellager, Stoßdämpfer Gummi Pneumatic Gummiräder Gummiräder Pannensichere-Gelräder Gummiräder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt-Gurt, Fußbremse 5-Punkt Gurt UV50+, Netzfenster Verdeck 3-Punkt-Gurt R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
    Garantie 4 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
    Preis Preis nicht angegeben Unbekannt Nicht angegeben Keine Garantie Nicht angegeben 535,57 € 699,00 € 339,99 € 263,64 € 238,00 €
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