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    Eltern-News: Schulkonflikte, Erinnerungskultur und neue Unterstützungsangebote

    Symbolbild – ganz oder teilweise KI-generiert
    22.07.2026 29 mal gelesen 1 Kommentare

    Eltern im Fokus: Konflikte, Unsicherheit und neue Unterstützungsangebote

    Karlsruher Grundschüler sollen fremden Kot beseitigt haben

    Die Badischen Neueste Nachrichten berichten über schwere Vorwürfe zweier Väter gegen eine Karlsruher Grundschule. Nach einem Schulausflug sollen Grundschüler den Kot eines Mitschülers wegräumen müssen haben.

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    Nach Angaben der Quelle hat einer der Väter das Schulamt eingeschaltet. Der Vorfall beschäftigt damit nicht nur die betroffenen Familien, sondern auch die zuständigen Schulbehörden.

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    Zusammenfassung: Eltern erheben nach einem Schulausflug Vorwürfe gegen eine Karlsruher Grundschule und schalten das Schulamt ein.

    Zehn Jahre nach dem OEZ-Anschlag: Hinterbliebene zwischen Trauer und Wut

    STERN.de erinnert an den rassistischen Anschlag im Münchner Olympia-Einkaufszentrum vom 22. Juli 2016. Hasan Leyla erfuhr damals während der Arbeit telefonisch, dass sein 14-jähriger Sohn Can mit Freunden im OEZ war, als Schüsse fielen.

    Die Familie musste nach Darstellung des STERN stundenlang auf Informationen warten. Erst um 3.30 Uhr überbrachte ein Polizist die Nachricht vom Tod des Jungen. Der Vater zitiert die Worte: „Tut mir leid, ihr Sohn ist tot“.

    Die Eltern kritisieren den Umgang der Behörden mit den Angehörigen. Hasan Leyla sagt, die Information sei „null, wirklich null Komma null“ gewesen; seine Frau Sibel Leyla ist überzeugt, dass die Behörden bereits früher wussten, dass ihr Sohn unter den Toten war.

    Eine weitere Verletzung war für die Familie die anfängliche Einstufung der Tat als Amoklauf. Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2017 von psychischen Problemen des 18-jährigen Täters berichtet und die Tat trotz Fremdenhass, nationalsozialistischer Parolen und Symbolen zunächst nicht als politisch motiviert bewertet.

    Erst im Oktober 2019 stuften die Ermittler die Tat als rechtsradikal motiviert ein. Den Eltern reicht diese spätere Einordnung jedoch nicht aus. Sie engagieren sich weiter gegen Rassismus und kritisieren politische Hetze gegen Migranten und Muslime.

    Auch das 2017 errichtete Denkmal am Tatort wird von der Familie kritisiert. Die Inschrift wurde 2020 vom Amoklauf zum rassistischen Attentat korrigiert; Sibel Leyla wünscht sich nach Angaben des STERN eine sichtbarere und offenere Gestaltung mit Informationen.

    „Für euch sind es zehn Jahre. Für uns ist es wie gestern.“

    Zusammenfassung: Die Familie Leyla kämpft zehn Jahre nach dem Anschlag weiter für Aufklärung, Anerkennung der rassistischen Motivation und eine stärkere Erinnerung an die Opfer.

    Eltern in Schöpstal wehren sich gegen geplanten Lehrerwechsel

    Die Sächsische Zeitung berichtet über Proteste an der Grundschule Schöpstal. Eine personelle Lücke in Daubitz soll mit einer Lehrerin aus Ebersbach geschlossen werden; dort wiederum soll eine andere Lehrkraft eingesetzt werden.

    Elternrat und Eltern befürchten, dass durch dieses geplante „Personalkarussell“ die Interessen der Kinder zu kurz kommen. Sie gehen deshalb gegen den geplanten Lehrerwechsel auf die Barrikaden.

    Zusammenfassung: Eltern und Elternrat der Grundschule Schöpstal kritisieren geplante Wechsel von Lehrkräften und sorgen sich um die Kontinuität für die Kinder.

    Neuköllner Schulen kritisieren Abrisspläne des Bezirks

    Der Tagesspiegel berichtet, dass in Neukölln ab 2026 mehrere Schulgebäude abgerissen werden sollen. Für 2026 und 2027 ist der Abriss bei insgesamt zehn Schulen vorgesehen.

    Bei vielen Gebäuden handelt es sich um sogenannte MUR-Bauten, also temporäre Schulergänzungsbauten für mobile Unterrichtsräume. Viele dieser Gebäude stehen leer; laut Bezirkssprecher Christian Berg sei bei ihnen die baurechtliche Genehmigung abgelaufen.

    Allerdings werden nicht alle Gebäude nicht mehr genutzt. An der Schule am Bienenwaldring befindet sich laut Tagesspiegel ein Ergänzungsbau mit 30 Plätzen für geistig behinderte Kinder mit dem Förderschwerpunkt Autismus.

    Die geplante Verlegung dieser Schüler an einen alternativen Standort an der Schillingschule bezeichnete Schulleiterin Cornelia Philipp als „nicht hinnehmbar“. Die Kinder bräuchten den geschützten und besonderen Ort; einige Eltern hätten bereits Klagen angekündigt.

    Der Bezirk begründet sein Vorgehen mit einem erheblichen Sparzwang. Neukölln kämpfe mit einem enormen Defizit und müsse im aktuellen Doppelhaushalt rund 20 Millionen Euro einsparen. Nach Einschätzung des Bauamts und der Bezirksfinanzen biete die Schullandschaft ein Einsparpotenzial, weil Neukölln pro Schulkind historisch bedingt über deutlich mehr Quadratmeter Fläche als der Berliner Durchschnitt verfüge.

    Mit dem Abbau von „Überhängen“ sollen zunächst Nebenkosten bei der Bewirtschaftung eingespart werden. Die finanziellen Entlastungen würden sich laut Bezirk jedoch erst mit einer Verzögerung von etwa zwei Jahren im Budget bemerkbar machen.

    Die Schulen kritisieren vor allem, dass sie nicht rechtzeitig über die Abrisspläne informiert worden seien. Außerdem fehle eine Schulentwicklungsplanung des Bildungsamtes. Bildungsstadträtin Janine Wolter räumte ein, die Kritik am fehlenden Schulentwicklungsplan sei „absolut nachvollziehbar“.

    AngabeQuelle
    Geplanter Abrisszeitraum2026 und 2027
    Anzahl der betroffenen Schulenzehn
    Ergänzungsbau an der Schule am Bienenwaldring30 Plätze
    Geplante Einsparungen im aktuellen Doppelhaushaltrund 20 Millionen Euro
    Verzögerung bis zu spürbaren Entlastungenetwa zwei Jahre

    Zusammenfassung: Neukölln plant für 2026 und 2027 Abrisse an zehn Schulen, während Eltern und Schulleitungen wegen fehlender Informationen und der geplanten Verlagerung besonderer Förderangebote protestieren.

    Erste Hilfe an Schulen: Streit um den Umgang mit kleinen Wunden

    Der Merkur berichtet über Unverständnis von Eltern gegenüber den Erste-Hilfe-Regeln an Schulen. Schürfwunden und Bagatellverletzungen gehören demnach zum normalen Schulalltag, dennoch würden häufig Eltern gerufen, statt dass Lehrkräfte die Wunde desinfizieren oder auswaschen.

    Für erwerbstätige Eltern kann die Abholung wegen einer kleinen Verletzung einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeuten. Gleichzeitig sorgt die rechtliche Lage bei vielen Lehrkräften für Unsicherheit.

    Das Bayerische Kultusministerium verweist laut Merkur auf das allgemeine Erste-Hilfe-Gebot, die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und ein kultusministerielles Schreiben vom 19. August 2016 zur Medikamentengabe. Darin heißt es: „Im Notfall sind alle zur Hilfeleistung verpflichtet. Zu erbringen ist die erforderliche Hilfe, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zumutbar und möglich ist.“

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt laut Quelle klar, dass Wunddesinfektion rechtlich als Medikamentengabe gilt und Ärzten vorbehalten ist. Schule und Eltern können jedoch individuelle Vereinbarungen treffen.

    Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, bezeichnet die praktische Anwendung der Regeln als kompliziert. Was erforderlich, zumutbar und möglich sei, müsse für jeden Einzelfall ausgelegt werden. Lehrkräfte dürften nicht selbst diagnostizieren, was erforderlich ist.

    Die strikte Regelung diene vor allem dem Schutz der Lehrkräfte, erklärt Fleischmann. Auch frei verkäufliche Sprays könnten juristische Risiken bergen, weil sich Unverträglichkeiten oder Allergien bei Kindern jederzeit neu entwickeln könnten.

    „Im Notfall muss geholfen werden – Punkt“

    Nach Angaben des Merkur führt die Rechtsunsicherheit zu großer Verunsicherung im Kollegium. Fleischmann sagt: „Dann sind Eltern sofort mit dem Rechtsanwalt da“. Beim Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband beschäftigten sich inzwischen drei Volljuristinnen ausschließlich mit Klagen und Beschwerden von Eltern, auch wegen medizinischer Interventionen.

    Der Verband fordert deshalb Schulgesundheitsfachkräfte. Medizinisches Fachpersonal an Schulen könnte Bagatellverletzungen versorgen, Notärzte entlasten und verhindern, dass Eltern für einen Sprühstoß Desinfektionsmittel ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Bayern sei bei solchen Konzepten bislang ein Schlusslicht in Deutschland.

    Zusammenfassung: Eltern kritisieren die häufige Abholung ihrer Kinder wegen kleiner Wunden, während Lehrkräfte auf rechtliche Risiken verweisen. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband fordert Schulgesundheitsfachkräfte.

    Meerbusch startet Kurs für Eltern nach Trennung und Scheidung

    Die RP Online berichtet über ein neues Gruppenangebot der Beratungsstelle der Stadt Meerbusch. Der sechsteilige Kurs „Trennung als Chance – Eltern stärken für starke Kinder“ soll Eltern nach einer Trennung oder Scheidung unterstützen.

    Im Mittelpunkt stehen Fragen des Familienalltags: Bei wem bleiben die Kinder, wie viel Umgang ist gut, ob die Erziehung weiterhin gewährleistet ist und ob ein Elternteil das Kind beeinflusst. Ziel ist es, Eltern trotz der schwierigen Situation handlungsfähig zu machen und neue Lösungen zu entwickeln.

    Das Angebot richtet sich an Kleingruppen mit sechs bis acht Teilnehmern. Zwischen dem 4. September und dem 20. November findet der Kurs jeden zweiten Freitag zwischen 14 und 17 Uhr in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in der Hochstraße 3 statt.

    Interessierte können sich laut RP Online bis zum 17. August per E-Mail unter beratungsstelle@meerbusch.de anmelden. Die Beratungsstelle möchte Eltern dabei helfen, den Austausch aufrechtzuerhalten und die Folgen der Trennung für Eltern und Kinder abzumildern.

    AngabeInformation
    名称 des Angebots„Trennung als Chance – Eltern stärken für starke Kinder“
    Anzahl der Terminesechsteilig
    Teilnehmerzahlsechs bis acht Teilnehmer
    Zeitraum4. September bis 20. November
    Terminrhythmusjeden zweiten Freitag
    Uhrzeit14 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss17. August

    Zusammenfassung: Die Stadt Meerbusch bietet ab September einen sechsteiligen Kurs an, der Eltern nach Trennung und Scheidung bei Umgangs-, Erziehungs- und Betreuungsfragen unterstützen soll.

    Quellen:

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    Dass Eltern wegen einer kleinen Schürfwunde gleich losmüssen, ist wirklich absurd – einheitliche Schulgesundheitsfachkräfte wären da für alle die sinnvollste Lösung.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

    Kinderwagen Typ Kombi-Kinderwagen 2 in 1
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 14.9 kg
    Räder EVA, Kunststoff
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt-Gurt, Fußbremse
    Garantie
    Preis Preis nicht angegeben
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 30 kg
    Gewicht des Kinderwagens Unbekannt
    Räder EVA
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt Gurt
    Garantie
    Preis Unbekannt
    Kinderwagen Typ Buggy
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 8,9 kg
    Räder Kugellager, Stoßdämpfer
    Sicherheitsmerkmale UV50+, Netzfenster
    Garantie
    Preis Nicht angegeben
    Kinderwagen Typ 3in1 Puppenwagen
    Belastbarkeit 20 kg
    Gewicht des Kinderwagens 4,03 kg
    Räder Gummi
    Sicherheitsmerkmale Verdeck
    Garantie
    Preis Keine Garantie
    Kinderwagen Typ Buggy
    Belastbarkeit 22 kg
    Gewicht des Kinderwagens 9.7 kg
    Räder Pneumatic
    Sicherheitsmerkmale 3-Punkt-Gurt
    Garantie
    Preis Nicht angegeben
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit bis 18 kg
    Gewicht des Kinderwagens 18,7 kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale R129-Sicherheitsvorschriften
    Garantie 4 Jahre
    Preis 535,57 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 15 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 21,7 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale Sicherheitsnorm EN1888
    Garantie 2 Jahre
    Preis 699,00 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 15 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 14 Kg
    Räder Pannensichere-Gelräder
    Sicherheitsmerkmale R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat
    Garantie 2 Jahre
    Preis 339,99 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 12,5 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale i-Size/ECE 129
    Garantie 2 Jahre
    Preis 263,64 €
    Kinderwagen Typ Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 11,5 Kg
    Räder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale EN 1466
    Garantie 2 Jahre
    Preis 238,00 €
      MoMi GISELLE Kombi-Kinderwagen 2 in 1 Kombikinderwagen 4 in 1 Chicco Glee Kinderwagen Corolle Mon Grand Poupon Puppenwagen Chicco Echo Lite Kinderwagen Cosatto Giggle Hot Mom Kombikinderwagen F22 GaGaDumi Boston Maxi-Cosi Zelia S Trio Kinderkraft ESME
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    Kinderwagen Typ Kombi-Kinderwagen 2 in 1 Kombikinderwagen Buggy 3in1 Puppenwagen Buggy Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen Kombikinderwagen
    Belastbarkeit 22 kg 30 kg 22 kg 20 kg 22 kg bis 18 kg 15 Kg 15 Kg 22 Kg 22 Kg
    Gewicht des Kinderwagens 14.9 kg Unbekannt 8,9 kg 4,03 kg 9.7 kg 18,7 kg 21,7 Kg 14 Kg 12,5 Kg 11,5 Kg
    Räder EVA, Kunststoff EVA Kugellager, Stoßdämpfer Gummi Pneumatic Gummiräder Gummiräder Pannensichere-Gelräder Gummiräder Gummiräder
    Sicherheitsmerkmale 5-Punkt-Gurt, Fußbremse 5-Punkt Gurt UV50+, Netzfenster Verdeck 3-Punkt-Gurt R129-Sicherheitsvorschriften Sicherheitsnorm EN1888 R129/03 und EN 1888, TÜV-Zertifikat i-Size/ECE 129 EN 1466
    Garantie 4 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
    Preis Preis nicht angegeben Unbekannt Nicht angegeben Keine Garantie Nicht angegeben 535,57 € 699,00 € 339,99 € 263,64 € 238,00 €
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